BRD Justiz : Lacher der Woche

Lacher-der-Woche-4So so, zwei Wochen…

Siehe auch : http://sommers-sonntag.de/?p=7279

Anmerkung :

Wenn man gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch
erhebt , kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Man muß den Strafbefehl nicht als gegeben hinnehmen.

Quelle : Sommers Sonntag

4 Kommentare zu “BRD Justiz : Lacher der Woche

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