Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage.
Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten sind ungültig
So, nun ist es raus !
Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?
Sicherlich nicht.
Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter
Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium
manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden
ist stereotypisch beteuert wird.
Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind,
da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten
immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker
zu pragmatischen “Faktenpraktiker” und /oder zu “Whistleblower” für dieses Land werden.
Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen
eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.
Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in
der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990
und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat.
Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung
(Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.
Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und
der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften ?
Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben,
sich für die Menschenrechte einzusetzen!
Weiterlesen hier : Menschenrechtsverfahren