Öffentlich-rechtliche Klärung und Anfragen zur Staatsangehörigkeit

Vorgang und Entwicklung:

Beim Studium der BRD-Ausweise mit den Begriffen Staatsangehörigkeit: „DEUTSCH“ und in Folge der Prüfung des Begriffes „deutsche Staats-angehörigkeit“ ergibt sich folgende erkannte Rechtslage:

Beides sind Begriffe aus der Naziterminologie und entspringen eindeutig nationalsozialistischer (Un-)Rechtsprechung.

Artikel 116 Grundgesetz (GG) „(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Die sogenannte „deutsche Staatsangehörigkeit“ und die „deutscher Volkszugehörigkeit“ oder Personal „DEUTSCH“ sind eindeutig Gleichschaltungs- und Nazirechtsbegriffe aus dem Neuen Staatsrecht 1934 sowie aus der 2010 erfolgten Gleichschaltung der RuStAG (RoStAG) von 1913 mit (R = StAG) von 1934 durch BRD – Juristen. Diese Täuschung durch Rückschaltung von Gesetzen haben meines Wissens nicht einmal die Nazis fertig gebracht. Im Jahre 1934 wurde somit auf diese Weise die eigentliche Staatsangehörigkeit abgeschafft und der Begriff auf die Reichsangehörigkeit geschaltet, die de jure eine Auslandsangehörigkeit ist. (siehe altes RuStAG vor den Änderungen), was von der BRD stillschweigend fortgeführt wird und bis heute gilt.

Beweis: (Gleichschaltung von 1934 R(oder)StAG von 22. Juli 1913 in R-StAG, Das Neue Staatsrecht von 1934 und die darauf basierende R-StAG, Bereinigung im Jahre 2010 um das R – bereinigte RuStAG von 22. Juli 1913, nur auf StAG und rückwirkende Änderung der §§. Ich verweise auf die Anwendung der bis heute nicht entnazifizierten und 2010 gleichgeschalteten und um das R bereinigte StAG entsprechend dem Neuen Staatsrecht von 1934. (Nazis hatten zuerst die Bezeichnung „DEUTSCH“ in Ausweisdokumente eingeführt. Sie führten auch erstmalig den noch heute von der BRD benutzen Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“ ein, die vor 1933 immer eine Länderzugehörigkeit war, z.B. Preußen, Sachsen, Bayern usw.) Mit dem Nazistaatsrecht von 1934 verschwand die echte Staatsangehörigkeit als Länderstaatsangehörigkeit. Bis dahin war in allen Rechtstexten auch immer von den „deutschen Völkern“ oder den „deutschen Stämmen“ die Rede. Den Begriff das „deutsche Volk“ gab es erst im Kontext der Schlagworte „Ein Volk – ein Reich – ein Führer“. Es gilt demnach die BRD – Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ (deutsche Staatsangehörigkeit) nach R=StAG von 1934 für uns! Diese braune Linie in den Gesetzen ist nicht nur hier zu beobachten. (siehe Rechtsberatungsgesetz) Es besteht der dringende Tatverdacht, dass permanent Recht des sogenannten 3. Reiches in der BRD trotz eindeutigem Verbot durch alliierte Urteile fortgeführt wird und die BRD de jure der Rechtsnachfolger des 3. Reiches ist, womit nun auch noch die EU infiziert wird. Der natürliche Personenstand sowie die ursprüngliche Heimatzugehörigkeit sind durch die Verwendung der Naziterminologie und der Anwendung des Neuen Staatsrechtes von 1934 in den von ihnen ausgegebenen Ausweisdokumenten zudem durch die Großschreibung der Buchstaben (siehe Black Law Dictionary) im Namen der Person und im Adjektiv „DEUTSCH“ zusätzlich in einen juristischen Fiktion geschaltet worden. Durch diese unerhörten Vorgänge sind alle Deutschen juristisch entrechtet und entmachtet und werden als Nazis geführt. Nun wundert mich die aktuelle Presse in Griechenland über uns auch nicht mehr. Es steht selbstverständlich jedem frei damit zu leben, wenn er es denn weiß oder aber auch nicht – bei Kenntnis.

http://wemepes.ch/wepe/offentlich-rechtliche-klarung-und-anfragen-zur-staatsangehorigkeit

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