Wenn eine Stadt Gelder braucht…

dann greift sie zu Mitteln, die den Bürger am Menschenverstand ihrer Stadtväter zweifeln lassen. So mutieren Städte zum Zuhälter und verlangt von den Prostituierten eine Sexsteuer, die zwischen 6 und 30 Euro pro Tag liegt.

Doch es geht auch anders, damit die klammen Stadtkassen etwas schneller befüllt werden, werden einfach Grundstückseigner ohne deren Wissen enteignet und dann stellt man sich nicht nur doof, sondern verschleppt auch noch deren Widersprüche gegen diese Zwangsenteignung und lässt die ursprünglichen Eigner natürlich smirk ausgehen.

Sein Vater betrieb auf dem Leipziger Grundstück eine Schweißer- und Schlosserwerkstatt, Wolfgang Lehmann wollte dort einen Bootsverleih hochziehen, ein Wohn- und Geschäftshaus bauen. Doch daraus wird nichts: Die Stadt hat sein Grundstück einfach verkauft. Es ist einer von Hunderten ähnlichen Fällen in Leipzig. Denn die Stadt Leipzig hat die Areale als angeblich “herrenloses Grundstücke” an einen Immobilien-Manager verkauft.

Das war im Jahr 2007. Bis heute kämpft der Maschinenbauingenieur vergeblich um die Annullierung des Kaufvertrags. Zwar ist unumstritten, dass er das Grundstück schon vor vielen Jahren gemeinsam mit zwei Geschwistern geerbt hatte. Auch bestätigte ein Gericht 2010 seinen Widerspruch gegen die Eintragung des Käufers ins Grundbuch.

Indes wurden immer neue Hindernisse gegen die Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgetürmt, später stellte die Stadt trotz der ungeklärten Eigentumsverhältnisse auch noch eine Baugenehmigung für das Areal in der Leipziger Lionstr. 7 aus.

“Ich habe gedacht, dass wir jetzt in einem Rechtsstaat leben”, sagt der frühere DDR-Bürger, “doch dieser Glaube ist bei mir passé.”

Der 67-Jährige ist offensichtlich nicht das einzige Opfer von merkwürdig anmutenden Immobilienmachenschaften in Leipzig: Nach einer bislang geheim gehaltenen Untersuchung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) wurden seit Mitte der 90er Jahre in Leipzig mindestens 411 Häuser und Grundstücke als vermeintlich “herrenlos” verkauft, ohne dass zuvor mit der gebotenen Gründlichkeit nach den wahren Eigentümern gesucht wurde.

Seit Mitte der 90er Jahre hatten Mitarbeiter des städtischen Rechtsamtes immer mehr Grundstücke für “herrenlos” erklärt und sie unter die Verwaltung sogenannter gesetzlicher Vertreter gestellt. Dies geschah meist auf Antrag von Kaufinteressenten. So hatten, wie das RPA jetzt feststellte, in mehr als 560 von insgesamt 750 Fällen städtische Mitarbeiter die Bestallung eines “gesetzlichen Vertreters” ohne jede Prüfung vorgenommen.

Wer jetzt noch glaubt, dass es Recht in der BRD gibt, der sollte sich fragen für wen Recht gesprochen wird und wem Recht abgesprochen wird. Willkommen im Feudalstaat!

http://indexexpurgatorius.wordpress.com/2012/05/01/wenn-eine-stadt-gelder-braucht/

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..