In Stuttgart saß am Nachmittag des 25. Mai 2010 die 75jährige Frau B. in einem Bus der Linie 54.
Einige Haltestellen weiter stieg ein 19jähriger Afghane vorschriftswidrig beim mittleren Eingang zu, anstatt vorn beim Busfahrer. Dieser forderte über Lautsprecher den Fahrgast mehrmals auf, ihm seine Fahrkarte vorzuweisen.
Zeugen bestätigten, daß der Afghane wutentbrannt nach vorn kam, den etwa 60jährigen griechischen Busfahrer angriff und brutal auf ihn einschlug. Dieser mußte drei Tage im Spital verbringen, wo eine Gehirnerschütterung, eine Halswirbelzerrung, Hämatomschwellungen und Hautabschürfungen diagnostiziert wurden.
Die 55 Kilo >schwere< 75jährige, 90 Prozent schwerbehinderte Frau B. hatte dieser brutalen Aggression nicht tatenlos zusehen können. Sie versetzte dem jungen Täter ein paar Tritte und wurde deshalb angeklagt.
Sie schrieb der Staatsanwaltschaft:
»Es kann doch nicht strafbar sein, wenn ich einem angegriffenen Menschen zu Hilfe komme. Die ganze Situation hat mich in Wut versetzt, und Zorn hat mich übermannt. Als dem Busfahrer die Kräfte verließen, habe ich reagiert und wollte helfen … Immer wieder wird zur Zivilcourage aufgerufen. Trotz meines Alters und meiner Behinderung werde ich jetzt dafür als >Kriminelle< abgestempelt. .. «
Für die vorbildliche Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht wurde Frau B. vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt, der assertive Afghane dagegen nur zur Ableistung eines »sozialen Trainingskurses« verdonnert.
Kommentar: Solche Richter und Staatsanwälte sind Hoch- bzw. Volksverräter und gehören in das nächste “volkseigene” Zuchthaus!
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