Neues Musterschreiben: Unterschriften von “Richtern”

Schreiben Sie das Ihren Richtern und Gerichten dieser “BRD” wenn sie einen Beschluss, Urteil oder ein sonstiges “amtl. Schreiben” erhalten. Forderen Sie juristische Stellungnahmen an und verweigern Sie die Annahme solcher Pamphleten ohne jegliche Rechtwirkung.

Briefe sind keine elektronischen Medien und müssen im Original unterschrieben sein. Ausnahmen bilden E-Mails und Faxe (siehe Ihre eigenen Vorschriften!).

Laut Ihren eigenen Vorschriften (§§ 117VWGO i.V.m. 275 StPO i.V.m. 315ff) dürfen Kopien vom Original in keinster Weise unterschiedlich sein und das sind sie, wenn die Originalunterschrift des beteiligten Richters nicht gegeben ist. Kürzel sind nicht erlaubt. Unterschriften von nicht legitimierten Personen, die an dem Verfahren nicht aktiv teilgenommen haben, sind rechtlich nicht legitim, zudem diese meist nicht beamtet sind, was sie sein müssten! Seit wann sind Angestellte eines Gerichtes Urkundsbeamte? Entweder man ist angestellt oder beamtet! Hier wird ständig Urkundenbetrug begangen! Anzeige ist entsprechend auch international gestellt worden.

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15).

Dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtskraft ein. Nimm die beiden Urteile und man kann nachlesen. Darin steht eindeutig, dass Richter mit Vor- u. Nachname unterschreiben müssen:

  • BGH 19.06.2007 Aktenzeichen: VI ZB 81/05
  • BGH 09.06.2010 Aktenzeichen: XII ZB132/09

Alles andere sind Scheinurteile!

Solche Schreiben werden der Akte „P“ wie Papierkorb oder dem Reißwolf zugeordnet! Die Unsitte und Faulheit der „Schreiber“ von solchen Briefen, diese nicht im Original zu unterschreiben, kann und wird nicht länger geduldet werden!

 

http://wemepes.ch/wepe/neues-musterschreiben-nr-77-unterschriften-von-richtern

2 Kommentare zu “Neues Musterschreiben: Unterschriften von “Richtern”

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