„Polizisten“ haben immer die Pflicht, sich auszuweisen, wenn sie in Zivil unterwegs sind. Sind sie in Uniform unterwegs, ist der Dienstaufweis auf verlangen vorzuzeigen
Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizeibeamte: “Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!