Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes grundrechtlich geschütztes Gut.
Das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, stellt das Funktionieren
unserer Demokratie sicher. Wird es unangemessen eingeschränkt oder gar ausgesetzt,
ist unsere Demokratie in hohem Maße gefährdet.
Die Frankfurter Behörden nehmen die Angst vor Unruhen und Krawallen zum Anlass,
um selbst eine Kranzniederlegung der Frankfurter Jusos im Gedenken der schwulen Opfer
des Naziregimes am internationalen Tag gegen Homophobie zu verbieten.
Ganz abgesehen davon, dass eine solche restriktive Verbotspolitik auch strategisch
zur Vermeidung von Krawallen nicht förderlich ist, da sie die Empörung gerade anheizt
und gewaltbereite Einflüsse innerhalb von friedlichen Gruppierungen stärkt,
kann ein solches Totalverbot von Versammlungen nicht hingenommen werden.
Wenn die Frankfurter Behörden aufgrund einer von langer Hand angemeldeten Großdemonstration
überfordert sind, einen friedlichen Ablauf sicherzustellen, dann müssen sie Unterstützung
aus anderen Bundesländern anfordern. Es kann jedoch nicht sein, dass Schwächen in den
Sicherheitsbehörden dazu führen, dass Grundrechte in diesem Umfang außer Kraft gesetzt werden.
Von Johannes Ponader