Schweiz plant Kapitalverkehrskontrollen

Schweiz arbeitet an Plänen für Reaktion auf verschärfte Euro-Krise. Die Zentralbank (SNB) bereitet Kapitalverkehrskontrollen vor für den Fall, dass sich die Euro-Krise zuspitzt. 

 

Die Schweiz arbeitet an einem Notfall-Plan für den Fall einer Eskalation im Euro-Währungsraum. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Amman sagte am Samstag dem Schweizer Radio, eine Arbeitsgruppe solle Vorschläge erarbeiten, was die Regierung zur Stützung des Finanz- und Arbeitsmarktes tun könne, falls die Wirtschaft vom schlimmsten Fall der Fälle getroffen werde.

Unterdessen wurde am Sonntag bekannt, dass die schweizer Zentralbank (SNB) an Plänen für Kapitalverkehrskontrollen arbeitet, für den Fall, dass der Euro bricht. „Wir müssen darauf vorbereitet sein für den Fall, dass der Euro kollabiert, obwohl ich das nicht erwarte“ wird der SNB Chef Thomas Jordan bei Reuters zitiert. Ausdrücklich schloss Jordan auch Kapitalverkehrskontrollen als mögliche Schutzmaßnahme nicht aus.

Jordan weiss offenbar, wovon er spricht. Der Zentralbankpräsident promovierte 1994 zum Thema „Euro“ und prognostizierte in seiner Doktorarbeit die kommende Krise der Gemeinschaftswährung. Die SNB bereite verschiede Szenarien vor für den Fall, dass die Eurokrise eskaliert, hieß es aus Zürich. Verhindert werden soll unter anderem ein Run auf den Franken, welcher derzeit bei 1,20 verteidigt wird. Experten vermuten, dass dieses Ziel nicht mehr zu halten ist, falls es zu größeren Schwierigkeiten in der Eurozone kommt.

 

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/10126-schweiz-plant-kapitalverkehrskontrollen

Die unfassbar brutale Vergewaltigung mit übelster Körperverletzung eines 16-jährigen Mädchens

Worms-Vergewaltigung: Offener Brief an die Medien

Die unfassbar brutale Vergewaltigung mit übelster Körperverletzung eines 16-jährigen Mädchens Mitte Februar in Worms schockiert Deutschland – zumindest wer davon erfährt. Denn Zeitungen und TV-Sender scheinen sich für diese Horrorgeschichte seltsamerweise kaum zu interessieren – vielleicht, weil die mutmasslichen Täter wohl zwei Türken sind? Befürchtet man, dass möglicherweise Rückschlüsse zu einer gewaltverherrlichenden Ideologie gezogen und damit einer wachsenden Abneigung gegen den Islam Vorschub geleistet werden könnte, wenn man hierüber berichtet? Können die grausamen Einzelheiten dieser Tat dem deutschen Michel etwa nicht zugemutet werden?

(Von Michael Stürzenberger)

Was die junge Kurdin aus Worms in dieser Nacht durchgemacht haben muss, lässt sich kaum beschreiben. Akte Europa versucht es:

Am 15.02.2012 um 23:30 Uhr ereignete sich ein unvorstellbar grausames Verbrechen an einem Menschen. Es war ein bestialischer Akt der Barbarei: Ein 16-Jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus in Worms gequält, geschlagen und mehrfach vergewaltigt. Doch das reichte den Peinigern nicht. Sie haben das Mädchen mit einer Flasche vergewaltigt und anschließend den Flaschenkopf abgebrochen und es eingeführt, wodurch ihr Darm durchtrennt und ihre Gebärmutter aufgeschnitten wurde. Bewusstlos, schwer verletzt und unbekleidet wurde das Mädchen aufgefunden. Nur durch eine Notoperation konnte sie gerettet werden.

Die Folgen: Aufgrund der schweren Verstümmelung im Genitalbereich wurde ihr ein permanenter künstlicher Darmausgang gelegt. Sie wird nicht mehr im Stande sein ein normales Leben zu führen, ein Sexualleben zu haben, eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen

Zu dem Schweigen der deutschen Medien ein Offener Brief von journalistenwatch:

Liebe Medien!

Wir wissen alle, dass Sie Ihre Augen und Ohren nicht überall haben können. Schließlich werden Sie tagtäglich mit Agenturmeldungen überflutet. Da kann es schon mal passieren, dass die eine oder andere wirklich schlimme Geschichte an Ihnen vorübergeht.

Oder gibt es einen anderen Grund, warum folgender Polizeibericht Sie „kalt“ gelassen hat?

In der Nacht zum Donnerstag (15/16. Februar 2012) wurde ein 16-jähriges Mädchen Opfer eines Sexualtäters.

Gegen 23:30 Uhr wurde der Polizei in Worms eine verletzte Frau im Parkhaus Friedrichstraße in Worms gemeldet. Die eintreffenden Polizeibeamten fanden die 16-Jährige im Bereich des Treppenhauses unbekleidet vor. Sie wies starke Verletzungen im Genitalbereich auf und war nicht ansprechbar. Die junge Frau wurde sofort ins Krankenhaus gebracht und notoperiert. Nach aktueller Auskunft der behandelnden Ärzte besteht keine Lebensgefahr mehr, war bis Samstag aber noch nicht vernehmungsfähig. Bei der 16-Jährigen handelt es sich um ein Mädchen aus Worms.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen richtet sich ein Tatverdacht gegen zwei 17-jährige und einen 19-jährigen Täter mit türkischem Migrationshintergrund, die sehr schnell ermittelt wurden. Gegen zwei von ihnen – die als Haupttäter angesehen werden – erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz Haftbefehl. Bei dem dritten Tatverdächtigen, der nach derzeitigem Kenntnisstand an der Tat aktiv nicht beteiligt war, handelt es sich um einen Jugendlichen, der wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Alle drei haben sich zur Sache eingelassen. Die weiteren Ermittlungen, zu denen auch kriminaltechnische Untersuchungen zählen, dauern an.

Lediglich eine kleine Lokalzeitung berichtete darüber.

Falls es für Sie zu spät sein sollte, über einen Fall, der nun bereits drei Wochen zurückliegt, zu berichten: Schicken Sie doch mal Ihre Reporter nach Worms und sprechen Sie mit den Menschen, die dort immer noch fassungslos und schockiert sind und mediale Unterstützung benötigen, um dem armen Mädchen helfen zu können (z.B. mit einem Spendenaufruf).

Vielleicht fragen Sie auch mal bei der Staatsanwaltschaft nach, warum der dritte Tatverdächtige sofort wieder auf freien Fuß gesetzt wurde und gegen ihn nicht wegen Beihilfe bzw. unterlassener Hilfeleistung Strafbefehl erging.

Mit kollegialen Grüßen

Thomas Böhm, Chefredakteur Journalistenwatch.com

Wer sich auch über das Schweigen der Medien empört, kann diesen Offenen Brief an diverse Zeitungen schicken. Je mehr Medien angesprochen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie vielleicht doch noch reagieren.

SCHENKUNGSRECHT ist das Haftungsrecht der BRD-Steuerverwaltung

Auf meinen letzten Artikel erhielt ich von Herrn Frank den Kommentar wie folgt

06.03.2012 auf 10:49

Hallo Klaus und Bürger des Deutschen Reiches.
Mit was haftet die Steuerverwaltung gegenüber dem Bürger?

Dann schaut mal im ELSTER Steuerprogramm unter Lizenzbedingungen §6 Absatz 2 nach.

Ihr werdet es nicht glauben, nach dem Schenkungsrecht.

Also was sind folglich Steuerzahlungen?

Schenkungen!!!

Oder anders ausgedrückt.

Steuern sind erpresste Schenkungen.

Schenkungen basieren doch auf Freiwilligkeit. Da die Seite derzeit nicht direkt abrufbar ist und gut vesteckt ist, gebt in der Suchmaschine ELSTER und Schenkungsrecht ein. Dann kommt Ihr direkt auf die Seite. Viel Spaß.

Ich zumindest werde nun meine Steuerzahlungen einstellen und meine gezahlten Steuern zurückfordern.

Der Betrug und die Täuschung ist ab meiner jetzigen Erkenntnis mehr als offensichtlich.

Internetquelle

www.elster.de/elfo_upd2_lizenz.php?who=20082009

§ 6 Haftung

(1) Die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG) wird durch diesen Vertrag und insbesondere § 6 nicht beschränkt. Unbeschränkt haftet die Steuerverwaltung in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Im Übrigen haftet die Steuerverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften des Schenkungsrechts.

Nun, nachdem ich mich von meinem Schrei- und Lachkrampf erholt hab bitte ich Euch

Macht einen Handzettel aus diesem Artikel und verteilt das an alle Griechenland- und Lehmann Geschädigten, also praktisch an jeden, den Ihr kennt.

Deutsch land, das Land, das nach UN Angaben eine englischsprechende NGO ohne Staatsgebiet und ohne Adresse ist, läßt sich von seinen ´Bürgern´, die es als Personal hält alles Geld schenken, das es für die Bezahlung der Bankenreparationen braucht.

Und diese ´Bürger´ lächeln, schuften, verzichten, dulden, und BEZAHLEN, genauer sie

schenken ohne Rückforderungsanspruch.

Sie sollten uns Flügel anmontieren. Wir Deutschen sind doch wahrlich Engel, für die ´notleidenden Banken´ und wen sonst noch, oder?


Original und Kommentare unter:
http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3930

 

BRD-Demokraten sprechen Klartext: Das deutsche Volk gehört abgeschafft

http://www.youtube.com/watch?v=0_rFwuKwpfU

Der entscheidende Satz lautet:

„..den biologischen Fortbestand des deutschen Volkes zu bewahren, lehnen die Vertreter der demokratischen Fraktionen, in deren Namen ich heute spreche, mit aller Nachdrücklichkeit und aufs Schärfste ab.“

Übersetzt also: Wir „demokratischen“ Fraktionen lassen uns zwar gerne
vom deutschen Volke bezahlen, lehnen es jedoch auf Schärfste ab, auch
nur dessen Fortbestand zu bewahren.

„Der Toten von Dresden in Würde gedenken“

überparteiliches „Aktionsbündnis
gegen das Vergessen“, die sich mit der
Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945 befaßte.

.. den bekannten Text „Wer das Weinen verlernt hat“,
den der große Schriftsteller Gerhart Hauptmann im Februar 1945 verfaßt
hatte, nachdem er die Zerstörung der Stadt von der Terrasse des
Sanatoriums Weidner in Wachwitz miterleben mußte; zum anderen das
erschütternde Kapitel „Kriegsblinde retten Beinamputierte“ aus Axel
Rodenbergers 1951 im Landverlag erschienenen Werk „Der Tod von Dresden“.

am 13. Februar Dresdner Trauermarsch

Ausführungen des Augenzeugen Jürgen Kötzing (72), der als Fünfjähriger beide
Angriffswellen der Bombardierung mitmachen mußte und dabei
schreckliche Dinge erlebte. Kötzing wies in diesem Zusammenhang auch
auf das soeben erschienene Buch „Bombenlügen“ von Wolfgang Hackert
hin, das die Ergebnisse der so genannten „Historikerkommission“ zu den
Opferzahlen einer kritischen Betrachtung unterzieht.

„Pforzheim hatte damals über 60.000 Einwohner,
keine Lazarette und keine Flüchtlinge. Hier geht man offiziell von
über 20.000 Toten aus. Dresden hatte viel mehr Einwohner und war zudem
eine Lazarettstadt, die voll von Flüchtlingen war. Eine Zahl von
25.000 Toten kann daher nicht stimmen.“

ehrenvolles Gedenken an die Opfer des alliierten Bombenterrors

Zum einen muß den Toten von Dresden endlich ein würdiges Denkmal
gesetzt, zum anderen muß der 13. Februar zum offiziellen Gedenktag
erklärt werden.

Die Einäscherung Dresdens vor 67 Jahren:
„Wahrheit muß Wahrheit bleiben“

Aktuelle Debatte zum „Verhalten der Sächsischen
Staatsregierung und des Landtages zu Erinnerungs- und
Gedenkveranstaltungen zum 60. Jahrestag der anglo-amerikanischen
Terrorangriffe auf die sächsische Landeshauptstadt Dresden“ statt.

Niemand ist verächtlicher als solche deutschen Politiker, die das
Geschichtsbild der Siegermächte auf moralische Kosten ihres eigenen
Volkes unkritisch übernehmen und ihre eigene Schuldneurose auf dem
Rücken ihrer Landsleute kultivieren. Dazu gehört auch die abstoßende
Kleinrechnerei der Opferzahlen von Dresden.

Im Falle einer
‚auserwählten’ Opfergruppe können Ihnen, Herr Weiss, die Totenzahlen
doch gar nicht hoch genug sein. Auf deutscher Seite sind die
Opferzahlen hingegen eine zu vernachlässigende Größe. Und außerdem, so
scheint die Logik zu sein, hatte es ja sowieso nur das ‚Tätervolk’
getroffen. Ein ‚Tätervolk’, das es verdient hatte, durch
herbeigebombte Feuersbrünste ‚gebraten’ zu werden, wie es der
britische Premier Winston Churchill seiner Royal Air Force befohlen
hatte.

Die ‚bösen’ Opfer sind
natürlich die Deutschen, die ‚guten’ Opfer sind alle anderen. Die
Behauptung, ein allein durch Deutschland verschuldeter Krieg sei in
Form des alliierten Bombenterrors auf das Land der Täter
zurückgefallen, wie wir es von Herrn Prof. Weiss gehört haben, ist
infam, weil unwahr. Der Bomben-Holocaust von Dresden steht ursächlich
weder im Zusammenhang mit dem 1. September 1939 noch mit dem 30.
Januar 1933. Die Pläne zur Vernichtung des Deutschen Reiches
existierten nämlich schon lange, bevor in Versailles der erste
Nationalsozialist geboren wurde.

… bereits am 1. Februar 1896 in der englischen
Wochenzeitschrift ‚The Saturday Review’ die Parole zu lesen war:
‚Germania est delenda’. Für die Nicht-Lateiner: ‚Deutschland ist zu
zerstören.’ Und in genau dieser Tradition eines eliminatorischen
Antigermanismus stand der britische Premier Winston Churchill, dessen
Bomberverbände zusammen mit ihren amerikanischen Verbündeten Anfang
Februar 1945 Elbflorenz in eine Flammenhölle verwandelt haben.

Bereits 1937 erklärte Churchill: ‚Wenn Deutschland zu
stark wird, wird es wieder wie 1914 zerschlagen werden.’ 1939 stellte
er klar: ‚Dieser Krieg ist ein englischer Krieg, und sein Ziel ist die
Vernichtung Deutschlands.’ 1940 sagte der britische Premier: ‚Wir
werden Deutschland zu einer Wüste machen, ja zu einer Wüste.’ 1941
äußerte er: ‚Es gibt knapp 70 Millionen bösartige Hunnen, die einen
sind heilbar und die anderen zum Schlachten.’ 1942 betonte er: ‚Es
darf keine Anstrengung gescheut werden, die Bevölkerung’ ­ gemeint ist
die deutsche ­ ‚zu terrorisieren und zu paralysieren.’ Soviel zur
Schuldfrage.

Es ist in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, daß Winston
Churchill für seine höchst fragwürdigen Verdienste den Karlspreis der
Stadt Aachen erhielt ­ einer Stadt, die tausend Jahre lang kriegerisch
nicht zerstört worden ist, bevor eben dieser Kriegsverbrecher
Churchill sie durch mehrere Bomberangriffe in Schutt und Asche legen
ließ. Solche historischen Geschmacklosigkeiten sind nur in der BRD mit
ihrer selektiven Erinnerungskultur und ihrer abgefeimten
Preisverleihungspraxis möglich.

.. der Begriff „Holocaust“ von seiner
ursprünglichen Wortbedeutung die Flammenhölle von Dresden so treffend
wie kein anderer bezeichnet. Die Etymologie läßt diesbezüglich keine
Zweifel zu. Laut Brockhaus heißt Holocaust eigentlich „Brandopfer“,
vom griechischen Wort „holocaustos“ kommend, und meint: „völlig
verbrannt“.

Der Autor des vielgelesenen Buches „Der Brand“ entgegnete: „In einem
Haus, das nach einer Bombardierung wie eine Fackel lodert, stecken die
Einwohner überwiegend im Keller des Hauses. Da entwickeln sich
Temperaturen bis zu 800 Grad. Die menschlichen Überreste, die nach
Abkühlung der Gemäuer herausgeholt werden, sind Aschenhäufchen. Ihnen
widerfährt das, was einer üblichen Leiche in einem Krematorium jedes
x-beliebigen deutschen Friedhofs widerfährt. Man mag aus
Geschmacksgründen das nicht als Krematorium bezeichnen, sondern als
eine Menschenverbrennungsanlage.

Von welchen Opferzahlen in Dresden muß ausgegangen werden? Nach den
Unterlagen des damaligen State Department starben in Dresden am
13./14. Februar 1945 ungefähr 250.000 Menschen. Auch der ehemalige
stellvertretende sowjetische Außenminister Wladimir Semjonow sprach
von knapp 250.000 Toten, eine Zahl, die er noch 1995 in seinen auf
Deutsch erschienenen Lebenserinnerungen bekräftigte („eine
Viertelmillion Leichen, die nach den anglo-amerikanischen
Bombenangriffen unter den Trümmern von Dresden lagen“). Im
auflagenstarken Grundlagenwerk „Der Nationalsozialismus. Dokumente
1933-1945“ (Frankfurt am Main 1957) ist ebenfalls von 250.000 Toten zu
lesen. Das Internationale Rote Kreuz berichtete in der unmittelbaren
Nachkriegszeit sogar von 275.000 Toten, nachzulesen im 1948
erschienenen „Report of the Joint Relief Commission of the
International Red Cross 1941-46“. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ am
25. Januar 2005 in Erinnerung rief, nannte der britische
Zeithistoriker Alexander McKee Dresden deshalb das „deutsche Hiroshima“.

Wie hoch die Zahl der Toten in der Flüchtlings- und Lazarettstadt
wirklich war, wird nie zu ermitteln sein. Wenn sich Mitte Februar 1945
nach seriösen Schätzungen fast eine Million Menschen in Dresden
aufhielten ­ die Ost-Flüchtlinge gedrängt auf den Elbwiesen lagernd ­
kann es bei dem Flammeninferno durch den Abwurf von über 3.400 Tonnen
Bomben unmöglich „nur“ 25.000 Tote gegeben haben, wie es eine von der
Stadt Dresden vor wenigen Jahren bestellte „Historikerkommission“
festlegte.

Ein widerliches Gefälligkeitsgutachten

Deren Gefälligkeitsgutachten im Auftrag der Stadtoberen ist eine
Schande für die ganze Historikerzunft und eine Verhöhnung aller
Dresdner: Die „Experten“ gehen von allerhöchstens 25.000 Deutschen
aus, die bei den Terror-Bombardements der Anglo-Amerikaner ums Leben
kamen. Die Hofhistoriker wollen „keine Beweise“, ja noch nicht einmal
„belastbare Indizien“ dafür gefunden haben, daß die Opferzahlen größer
gewesen sein könnten. Gleichzeitig schlossen sie „mit Sicherheit“ aus,
daß im Februar 1945 neben Dresdner Einwohnern auch Zehntausende
Flüchtlinge ums Leben kamen. Man habe keine Anhaltspunkte dafür
gefunden, daß in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar eine große
Anzahl von Menschen „rückstandslos verbrannt“ sei.

Auch die Dresdner Stadtverwaltung war jahrzentelang von mindestens
35.000 Toten ausgegangen. Da Deutsche jedoch nur als Täter und nie als
Opfer dargestellt werden dürfen, „müssen“ die Opferzahlen von Dresden
zwingend heruntergerechnet werden. Wie fragwürdig die Arbeit dieser
Kommission war, zeigte sich schon an vielen Details. So stützte
Kommissionsmitglied Dr. Helmut Schnatz seine Auffassung, daß es im
Februar 1945 keine Tieffliegerangriffe auf Zivilisten gegeben habe,
unter anderem darauf, daß solche Angriffe nicht in den Bordtagebüchern
der Piloten verzeichnet seien. Wie naiv muß man denn sein, um
anzunehmen, daß die Piloten solcher Tieffliegerangriffe ihre
Kriegsverbrechen auch noch fein säuberlich in Bordbüchern auflisten?

Flächenbombardierungen wie die Dresdens, die selbst Churchill als
„Terrorakte“ und „zügellose Zerstörung“ bezeichnete, verdienen sowohl
in der Bedeutung von „Massenvernichtung“ als auch von „Brandopfer“ die
Bezeichnung „Bomben-Holocaust“. Es darf daran erinnert werden, daß
selbst der britische Diplomat Harold Nicolson 1963 das, was an Dresden
im Februar 1945 verbrochen wurde, als „the greatest single holocaust
by war“ bezeichnete. Erhellend ist eine repräsentative Umfrage, die im
Februar 2005 von der „Welt am Sonntag“ veröffentlicht wurde. Danach
halten 18 Prozent der Deutschen das Wort „Bomben-Holocaust“ für die
Einäscherung Dresdens für richtig, und in der Altersgruppe der 18- bis
30-Jährigen stimmen sogar 31 Prozent dieser Wortwahl zu.

Die Erlebnisgeneration, die noch weiß, wie die Geschichte des Krieges
jenseits der Umerziehungsdogmen tatsächlich war, tritt unwiderruflich
ab
. Deshalb muß verhindert werden, daß antideutsche Geschichtslügen
das Vakuum füllen, das die Erlebnisgeneration hinterläßt. Wenn die
Großeltern nämlich nicht mehr von der polnischen Daueraggression als
Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges, von den Kriegsverbrechen der
Feindmächte und der Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten
berichten können, schlägt mehr als 67 Jahre nach Kriegsende die große
Stunde der Geschichtsverdreher
, die den Enkeln einzureden versuchen,
daß ihre Großeltern Verbrecher waren.

Geschichtspolitik ist immer auch Gegenwartspolitik. Neben der
altrömischen Herrschaftstechnik von „Brot und Spielen“ ­ also von
Massenwohlstand und Massenunterhaltung ­ ist die
„Vergangenheitsbewältigung“ ein entscheidendes Machtinstrument zur
Niederhaltung des deutschen Volkes. Durch eine systematische
Schuldneurotisierung sollen die Deutschen von der Vertretung ihrer
nationalen Interessen abgehalten werden. Durch injizierte
Schuldgefühle werden sie moralisch gedemütigt, politisch bevormundet
und finanziell ausgepresst. Als Volksgemeinschaft sollen die Deutschen
nicht mehr existieren, als neudeutsche Schuld- und Zahlgemeinschaft
aber bis in alle Ewigkeit.

Mit den sattsam
bekannten Selbsterniedrigungsritualen und dem krankhaften Schuldkult
muß endlich Schluß sein!

Die Toten von Dresden mahnen!


Dr. Matthias Weisser
Lackenschusterweg 2
82024 Taufkirchen
Tel. 089/6126977

Aussagen eines nahmhaften Richters …

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf

Machterhalt gerichtet.

Richter Udo Hochschild, Verwaltungsgericht Dresden

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

  1. Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[8]

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleich geordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

 

Staatliche Selbstverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei überreiche ich Neuigkeiten in Sachen Selbstverwaltung Lothar Rohling
./. Dr. Kollenberg u.a. (Merkel & Co.) mit der Bitte diesen willkürlichen
gegen die Menschenrechte des Klägers verstoßenden Beschluss durch einen
exekutiv und somit legislativ abhängigen Richter, sowie sich die Richterschaft durch die seit Jahren bekannte Veröffentlichung des Deutschen
Richterbundes selbst sieht (http://www.drb.de/cms/index.php?id=552), was
wiederum dem Art. 20 Abs. 3 GG und dem diesbzgl. geleisteten Richtereid
widerspricht, zu verteilen.

Das Gericht verweigert die Zustellung der Klage entgegen der von der
BRD-Deutschen Gerichtsbarkeit als gültig erachteten ZPO und entgegen der
Rechte des Klägers aus Art. 19 Abs. 4 GG. Es gibt keine Vorschrift, die dem
ablehnenden Richter dies gestattet, insbesondere läuft seine Begründung dem
uneinschränkbaren Recht  des Klägers, sofern es sich nicht nur um die
formellen Anforderungen einer Klageschrift  handelt, aus Art. 19 Abs. 4 GG
tatsächlich zuwider.

„Der Zugang zu den staatlichen Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden.“ – (BVerfGE 40,
272/274 f; 60, 253/269; 69, 381/385 f.).

Zustellungsverweigerung ist lediglich bei ausländischen Klagen i.S.d. HZÜ
(Haager Zustellungsübereinkommen) durch Deutsche Behörden zulässig.

Bei dem Beschluss des Richters am Amtsgericht Dortmund Stein, abgesehen von den Formfehlern des zugestellten Beschlusses, dürfte es sich um mehr als nur
eine möglicherweise vielleicht nur vorliegende Rechtsbeugung handeln, denn
es wird hier an den fundamentalen Säulen der Rechtsordnung der Verwaltung
der Vereinten Deutschen Wirtschaftsgebiete gerüttelt, einmal ganz abgesehen
von dem Sprachgebrauch des Richters am Amtsgericht Dortmund Stein in seiner
Begründung des Beschlusses, die eines Richters nicht würdig sein dürfte, und
dass es sich bei der hier vorliegenden Begründung noch nicht einmal um eine
den Anforderungen entsprechende Begründung eines Beschlusses handelt, es
zudem keinen „Justizgewährungsanspruch“, sondern nur einen
Justizgewährleistungsanspruch gibt.

Jedenfalls zeigt dieser Beschluss ganz deutlich, dass die Demokratie und die
Rechtstaatlichkeit in der Verwaltung der Vereinten Deutschen
Wirtschaftsgebiete BRD
(http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf)
nicht nur in Gefahr ist, sondern vielmehr mittlererweile schon fast
vollständig beseitigt zu sein scheint.

Linken Politikerinnen wie Frau Christin Löchner befürworten, verherrlichen
gar ganz öffentlich in Mails den Volkstod der Deutschen, Richterinnen und
Richter halten sich noch nicht einmal mehr an das eigene von ihnen
angepriesene als gültig erachtete Recht, Staatsanwaltschaften gehen gegen
jeden mit Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung vor, die ihre Meinung, die
Wahrheit von sich geben, Richterinnen und Richter leiten gegen diesen
Personenkreis Betreuungsverfahren ein, lassen diese Personen im Zweifel
sogar über Machtmissbrauch ohne ein korrektes Verfahren gleich mit Beschluss
in der Psychiatrie einweisen, arbeiten mit Banken, insbesondere mit
Sparkassen zusammen und ziehen unverhohlen zu Gunsten der Banken
Zwangsversteigerungsverfahren durch, gestützt durch die letzte und nächst
höhere Instanz, der Landgerichte, dies sogar über Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger, die keine Richter sind, im Gegensatz zu Amtsrichtern aber
über Millionen Immobiliarvermögen verfügen dürfen, der Richter hier durch
Gegenstandswerte in Höhe von 5.000,00 Euro beim Amtsgericht aber geschützt
ist, sich zudem darüber freut, dass er bei fehlerhaften
Zwangsversteigerungsverfahren nicht persönlich haften muss, sondern die
Rechtspfleger, die sich über den vorliegenden Zustand noch nicht einmal
Gedanken machen, da sie ja sowieso zur eigenen Vorteilsnahme eher zugunsten
der Banken handeln. Man stelle sich einmal vor, die Banken würden den
Rechtspflegern die Darlehen kündigen und sie nun auch zwangsversteigern
lassen!

Was seit Jahren, seit den Bundesbereinigungsgesetzen, seit zwei Jahren immer
vermehrter geschieht, steigert sich Ende 2011, insbesondere seit Anfang 2012
für den ohnehin schon gebeutelten Bürger nunmehr ins Unermessliche.

Die Zeit der Argumentation, des Wortes scheint nunmehr auch vorbei zu sein,
denn die Justiz will es nicht erhören. Sie schaut vorsätzlich weg! Hat die
Justiz nach den Gewaltaktionen in Viersen und Dachau, bei denen Menschen
umgekommen sind, immer noch nichts gelernt, nichts begriffen? Haben die
Damen und Herren Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte, Polizistinnen und Polizisten etwas immer noch nicht gemerkt,
wenn sie so weiter machen, möglicherweise schon demnächst die Nächsten zu
sein? Anscheinend nicht! Das Chaos ist ja sogar von den Bankern, Politikern
und der Justiz erwünscht!

Wenn es die vermeintlichen legitimierten Staatsdiener nicht bald begreifen,
dürfen sie sich nicht wundern, wenn die Macht des Wortes versiegt und der
Zorn des Volkes mit aller Gewalt auf Sie nieder schlägt, für die, die es
überleben, symbolisch vielleicht mit einer Art Nürnberg 2.0, nur dass
diesmal die wahren Täter, die wahren Volksverräter, die wahren Nazis und die
wahren Faschisten vor einem diesmal Deutschen Kriegsverbrecher Tribunal
stehen werden!

Diejenigen, die sich auf ihr Geburtsrecht und ihre Menschenrechte beziehen,
eine Staatsbürgerschaft und die Vermeidung der eigenen Ausplünderung wollen,
werden ausgerechnet von denjenigen als Nazis bezeichnet, die diesen Namen
tatsächlich verdient haben und den Faschismus, die Verschmelzung von Staat
und Wirtschaft, von Politik und Kapital, mehr ausleben und vorsätzlich
vorantreiben als die Nationalsozialisten und Faschisten es in ihrer
Blütezeit ausgelebt haben, gar ausleben wollten.

Ich möchte zum Wohle aller nur hoffen, dass es nicht zu der von Herrn
Hochhuths angesprochenen sozialen Revolution der Jüngeren kommt, die seiner
Meinung nach nur noch mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ich möchte
hoffen, dass dies auf friedlichem Wege geschieht und Deutschland dabei bei
den derzeit überall auf der Erde immer mehr aufkommenden gewalttätigen
Konflikten eine wahr- und ehrhafte Vorreiterrolle auf der Welt spielt.

Es ist einfach traurig, was aus diesem Lande geworden ist, dem Land der
Dichter und Denker, dem Lande, dass u.a. durch Bismarcks Arbeit für eine
Deutsche Einheit, eine Blütezeit erfahren hatte, dass sich trotz der
verlorenen beiden Weltkriege immer wieder selbst wirtschaftlich und
kulturell erholt und nach Vorne gebracht hat.

Deutschland verkommt immer mehr zu einer selbstgefälligen, mafiösen und
rechtsfreien Nation, in der jeder meint, machen zu können, was er möchte
oder einfach nur noch wegschaut, insbesondere die Politik und die durch sie
gesteuerte Judikative und Exekutive, noch dazu gestützt und gesteuert durch
die Banken! Es verkommt zu einer Nation, in der Menschen leben, die nur noch
einen Schatten ihrer selbst darstellen, die unter der Knute des Geldes und
der Macht einiger Weniger nur noch deren Sklaven ohne Ketten darstellen,
dies aber noch viel schlimmer dazu, ohne es selbst zu bemerken! Vollendet
ist dieser Schritt, wenn der elektronische Geldverkehr ab Oktober 2012 an
die Stelle des Bargeldes tritt!

Ich möchte hoffen, dass die Justiz und die Exekutive endlich erwacht und dem
Treiben der Politiker und Bankster mit dem Volke endlich ein Ende bereitet!
Jeder hat eine zweite Chance verdient, dies gilt auch für Richter,
Staatsanwälte etc. wie auch meine Kollegen, die den Kopf eher aus Angst wie
ein Vogelstrauss mehr im Sande verstecken, als redlich, wie es nach der
Organformel für Rechtsanwälte ihre eigentliche Pflicht ist, gegen diese
Strukturen vorzugehen.

Doch ergreifen kann man sie nur einmal, eine dritte Chance werden sie mit
Sicherheit nicht mehr bekommen!

Ramm

Deutschland wegen Freiheitsentziehung verurteilt

 

Presseerklärung vom 1. Dezember 2011: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Deutschland wegen Polizeigewahrsam

 

1. Dezember 2011

 

in Allgemein und Pressemitteilungen

 

Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit einem am heutigen Tag veröffentlichten Urteil die Freiheitsentziehung zweier Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die beiden Beschwerdeführer Sven Schwabe und M.G. zu unrecht für die Dauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Präventiv-Gewahrsam gehalten wurden, nachdem bei einer Fahrzeugüberprüfung Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ bei ihnen gefunden worden waren.

 

Die deutschen Gerichte und die deutsche Bundesregierung hatten gemeint, dass die beiden damit zu „Gefangenenbefreiung“ aufrufen wollten und durch Wegsperren daran gehindert werden mussten. Für Sven Schwabe und M. G. bedeutete der Aufenthalt im Gefängnis bereits vor und während des gesamten G8-Gipfels, dass sie weder Protest gegen (im Laufe der Woche über 1.000) widerrechtliche Freiheitsentziehungen durch die Polizei noch gegen die Politik der G8 äußern konnten. Die Freiheitsentziehung der beiden reihte sich damit ein in die Praxis deutscher Behörden, ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeitserwägungen politischen Protesten auf der Straße wie aktuell beim Castor-Transport mit härtesten Mitteln wie der Freiheitsentziehung oder körperlicher Gewalt zu begegnen. Weitere Beispiele hierfür sind Gegenveranstaltungen zu Nazi-Aufmärschen oder Proteste gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21.

 

Der Straßburger Gerichtshof hat nun festgestellt, dass diese Form der Freiheitsentziehung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Verletzt wurden nach dem Urteil vom 8. November 2011 das Freiheitsrecht aus Art. 5 sowie die Versammlungsfreiheit aus Art. 11 der Konvention. Der Gerichtshof prüfte eine Verletzung der Meinungsfreiheit nicht gesondert, da die Meinungsäußerung im Rahmen einer Versammlung geschehen sollte und insoweit insgesamt Art. 11 EMRK anzuwenden sei.

 

Rechtsanwältin Anna Luczak: „Gerade vor dem Hintergrund der polizeilichen Praxis, Freiheitsentziehungen als Abschreckungsmethode gegen politische Proteste einzusetzen, ist diese ausdrückliche Einbeziehung der Versammlungsfreiheit sehr zu begrüßen.“

 

Besonders wichtig ist die Begründung dafür, wieso der Gerichtshof Deutschland wegen der Freiheitsentziehung verurteilt hat. Denn dieser zufolge steht nun nach der Sicherungsverwahrung eine weitere Form der Freiheitsentziehung in Deutschland in Frage. Wie die Sicherungsverwahrung kann der Polizeigewahrsam nach deutschen Gesetzen angeordnet werden, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass eine Person in Freiheit Straftaten begehen würde.

 

Im nun vom Gerichtshof entschiedenen Fall des Polizeigewahrsams gründete sich die Prognose auf die angebliche Gefährlichkeit der Aufschrift „Freedom for all prisoners“. Keine der deutsche Behörden, auch die Bundesregierung in ihren Stellungnahmen nicht, würdigte richtig, was nun der Gerichtshof eindeutig festhielt: Der Slogan „Freiheit für Gefangene“ hat viele Bedeutungen und kann auf keinen Fall nur als Aufforderung zu einer Straftat gelesen werden. Der Gerichtshof hat deshalb schon allein wegen der fehlerhaften Deutung der politischen Äußerung der Beschwerdeführer die Freiheitsentziehung als konventionswidrig eingestuft. Weitere Verfahren werden zeigen, ob es überhaupt eine denkbare Konstellation gibt, in der die „sichere Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat“ einen Polizeigewahrsam nach der Konvention zulassen kann.

 

Rechtsanwältin Anna Luczak: „Die deutschen Behörden – Polizei und Justiz – müssen nach diesem Urteil ihre Praxis der Freiheitsentziehung auf den Prüfstand stellen. Der Gerichtshof hat ausdrücklich festgehalten, dass der Polizeigewahrsam der Beschwerdeführer keine der fünf in Art. 5 Abs. 1 EMRK abschließend benannten Formen zulässiger Freiheitsentziehung war. Solange keine konkret zu erwartende und zu ahndende Tat oder Pflichtverstoß zu benennen ist, darf das Freiheitsrecht nicht beschränkt werden.“

 

Sven Schwabe zeigt sich nach dem Urteil erleichtert: „Es ist schon seltsam, dass deutsche Gerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur Entscheidung vorlag, nicht eingesehen haben, was nun auf internationaler Ebene ganz klar gesagt wurde: Es gab überhaupt keinen Grund, uns fast sechs Tage ins Gefängnis zu sperren. Es gab keinen Grund, uns in der Zelle unsere Lebenszeit vergeuden zu lassen. Das Urteil aus Straßburg kann das nicht ungeschehen machen. Aber Polizei und Justiz müssen nun reagieren und dafür sorgen, dass die Polizei nicht mehr Protestierende einfach mitnehmen, einkesseln oder für Stunden oder gar Tage wegsperren darf.“

 

Dr. Anna Luczak
Rechtsanwältin

 

telefonische Erreichbarkeit:
RAin Dr. Luczak: 030/5471 6772

 

 

 

Wer weiß überhaupt, wo der Begriff „Nazi“ eigentlich herstammt?

Griechische Juden prägten vor 2000 Jahren den Begriff „Nazi“,
der für Personen aus dem „heiligen Herkunftsort“ (Nazareth) sowie für „von Gott auserwählte, heilige Personen“ steht und Eingang in die Bibel fand.

„Die Bezeichnung ¸Jesus von Nazareth’ dürfte somit verstanden werden als ¸Jesus der Nazarether’ [in der englischen Bibel ¸Nazirite’ genannt, zu deutsch: Naziverehrer, also Nazi] …. Die Bezeichnung ¸Nazirite’ bedeutete ¸eine heilige oder hervorgehobene Person, auserwählt von Gott’ [Bibel, Amos 2:11,12].

Somit war Jesus gemäß Evangelien ¸ein Heiliger’ oder ein ¸von Gott Hervorgehobener’ in Verbindung mit Nazareth, dem ¸Herkunftsort des Heiligen bzw. des Erhabenen’. … Der Begriff Nazirite [englische Bibel, oder ¸Nasiräer’, deutsche Bibel von 1871] stammt aus der Wurzel Nzr oder Nsr und ist höchst bedeutsam. Nsr dürfte ein altertümliches ägyptisches Verb sein, das bedeutet ¸brennen’ oder ¸lodern’. Das Wort Nsrsr ist deshalb mit ¸Insel des Feuers’ zu übersetzen. (Alan F. Alford, When The Gods Came Down, Hodder and Stoughton, London 2000, S. 398 – Anhang C: Jesus von Nazareth). Somit könnte der Begriff Nazi auch Nasi geschrieben werden.

Nazis oder Nasis bzw. Nasiräer sind also gemäß Bibel „Heilige, von Gott auserwählte Personen“, genannt nach deren heiligem Herkunftsort „Nazareth“ („En-Nasira“, Brockhaus).

Nazareth bzw. En-Nasira war gemäß NT der Wohnort Jesu Christi und seiner Eltern – die „heilige Insel des Feuers“. Interessant ist, daß der deutsche Klerus die deutsche Ausgabe der Bibel gefälscht hat, um nicht das Wort „Nazi“ im Zusammenhang mit von Gott geheiligten Personen wie Jesus gebrauchen zu müssen.

In der englischen Bibel heißt es: „Ich erweckte Propheten unter euren Söhnen und Nazirites [deutsch Nazis] unter euren Jünglingen. Ist dem nicht so, ihr Israeliten? Ihr aber gabt den Nazis Wein zu trinken, und den Propheten gebotet ihr: ¸Weissagt nicht’.“ (Amos 2:11,12) In der modernen deutschen Bibelversion heißt es: „Ich erweckte Propheten unter euren Söhnen, Geweihte unter euren Jünglingen. Ist dem nicht so, ihr Israeliten? Ihr aber gabt den Geweihten Wein zu trinken, und den Propheten gebotet ihr: ¸Weissagt nicht’!“ 999999

Der deutsche Klerus wagte sich noch nicht einmal den ehemals in alten deutschen Bibeln benutzten Begriff „Nasiräer“ zu benutzen, sondern benutzt den Begriff „die Geweihten“. Genau daran erkennt man, welche Angst die deutsche Kirche vor der Wahrheit über Adolf Hitler hat. Eine Angst, die so groß ist, daß man dafür sogar die Heilige Schrift fälscht, obwohl dies gemäß Gottes Wort ein todeswürdiges Verbrechen darstellt:

Und wenn einer etwas wegnimmt von den Worten dieses prophetischen Buches, dem wird Gott seinen Anteil wegnehmen am Baum des Lebens und an der Heiligen Stadt, wovon geschrieben ist in diesem Buch.“ (Offenbarung, 22:19)

Liebe Leser, auf eines möchte ich sie noch hinweisen:

Wer in der BRD die „richtige“ Wahrheit kennt, der wird von den Behörden schon des illegalen, geistigen Waffenbesitzes beschuldigt!

Auskunftspflicht von Behörden!

1. Allgemein

Informationserteilung durch die Behörde.

Die Behörde ist verpflichtet, die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, soweit dies erforderlich ist.

Wie schon bei der in § 25 S. 1 VwVfG geregelten Beratungspflicht verpflichtet die in § 25 S. 2 VwVfG normierte Auskunftspflicht die Behörde nicht zur allgemeinen Auskunftserteilung außerhalb eines Verwaltungsverfahrens. Die Verpflichtung zur allgemeinen Auskunftserteilung bestimmt sich nach dem/den Informationsfreiheitsgesetz(en).

Der Auskunftspflicht vorausgehen muss die konkrete Anfrage des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, es sei denn, der Beteiligte ist erkennbar unwissend.

Direkt anspruchsberechtigt sind nur die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens.

Des Weiteren sind Auskunftsansprüche in verschiedenen Spezialgesetzen geregelt, gegenüber denen § 25 VwVfG subsidiär ist. Die Auskunftspflicht wird ergänzt durch das Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren.

Bei der Auskunftserteilung handelt es sich bei Vorliegen der Voraussetzungen um eine gebundene Entscheidung, die aber durch den unbestimmten Rechtsbegriff „Erforderlichkeit der Auskunftserteilung“ eingeschränkt wird. Die weitergehende als durch § 25 S. 2 VwVfG vorgeschriebene Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.

2. Umfang der Auskunft

Die Auskunft erstreckt sich auf die den Beteiligten im Verwaltungsverfahrens zustehenden Rechte und Pflichten. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach dem objektiven Empfängerhorizont des Beteiligten und der Komplexität der Sachlage. Die Grenze bildet eine Rechtsberatung, die von der Behörde nicht zu leisten ist bzw. nicht geleistet werden darf.

3. Folgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Auskunft

Verletzt die Behörde ihre Auskunftspflicht schuldhaft, kann der Adressat einen Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG geltend machen.

Alliierte Vorbehalte bestehen weiterhin für Deutschland!

Hier als PDF : AVorbASchrBek-BekanntmachungdesSchreibensder3Mächte