Gerichtsgebühren – Verwaltungsgebühren – Auslagen

Mit dem vorliegenden Lehrbrief für eine Hilfe zur Selbsthilfe vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland wird ein latenter Bedarf bedient. Die

Bearbeitung richtet sich nach der derzeitigen Notlage von Rechtbegehrenden in der Bundesrepublik des nur vorgeblich wiedervereinigten und nur

angeblich souveränen Deutschlands als tatsächliches Besatzungskonstrukt in der Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF –

BRdvD) seit dem 03.10.1990. Nichtjuristen werden solche durch beruflich zugelassene Juristen nicht und niemals erhalten. Eine massive

Geschichtsfälschung wird insbesondere für eine Rechtsprechung gegen das Deutsche Volk eingesetzt. Rechtsbeugung, Strafvereitelung,

Parteiverrat, Prozessbetrug und sonstiger Amtsmissbrauch durch BRdvD – Juristen, – Politiker und – Behördenleiter werden nicht mehr

rechtsstaatskonform geahndet.

Unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene, gesetzliche Richter nach dem Art. 101 Grundgesetz kann es in der Bundesrepublik aufgrund ihrer

Bestellung, Kontrolle und Führung durch die Exekutive gar nicht geben. Gegen die Verweigerung von fairen Verfahren und rechtlichem Gehör ist

kein Nichtjurist gefeit. Wer vor den Scheinrichtern der BRdvD seinen Rechtsanspruch verlieren soll, hat keine Chance. Dazu wurden nicht nur

zahllose spezielle Gesetze der Juristenlobby durch Wahlbetrüger und Wahlfälscher nur scheinbar rechtlich korrekt erlassen. Für fast jedes noch so

eindeutige, schriftlich niedergelegte Gesetz existieren auch immer dagegen stehende Rechtsauslegungen selbst von kleinsten ungebildeten und

ungehobelten Amts- oder Landgerichtsscheinrichtern.

Im Übrigen basiert die Abart einer bundesrepublikanischen Justizgewährung grundsätzlich auf dem Missbrauch und der Verwässerung der

Sprache, wenn es gegen Bürger und Nichtjuristen geht. Selbst den Unterschied zwischen einer Verfassung und dem Grundgesetz als nackte

Besatzungswillkür verstehen die auf Besatzungsrecht eingeschworenen bundes-republikanischen Juristen nicht, weil sie sonst im eigenen

deutschen Vaterland als Deutsches Reich gar nicht arbeiten dürften. Und das noch über 60 Jahre nach dem Waffenstillstand ohne Friedensvertrag

für das Deutsche Reich als tatsächliches Deutschland. Das BRdvD-Gesetz ist somit reines aufgezwungenes Besatzungsrecht, was immer da vom

tatsächlichen deutschen Recht bereinigt wurde, wo es den Siegermächten für einen Verstoß u.a. gegen die Haager Landkriegsordnung zum

Schutze ihrer Kollaborateure angebracht war.

Zusätzlich zu den gegen Rechtbegehrende immer zu nutzenden Rechtsmissbrauchsgesetzen der BRdvD wie z. B. § 189 ZPO (Heilung von

Zustellungsmängeln) und einen umfassenden Anwaltszwang versperrt auch die überhöhte Erhebung von Gerichtskosten wirksam jede

Rechtsmittelinstanz. Damit ist die Wegnahme der Postulationsfähigkeit und eine Abschreckung vor Ausnutzung von Rechten jederzeit gesichert.

Und beruflich zugelassene Rechtsanwälte sitzen mit den Scheinrichtern und Staatsanwälten schlicht und einfach auf der selben Seite. Sie haben

sich verschworen, das willkürliche und chaotische Rechtssystem der OMF-BRdvD nicht in Frage zu stellen und nicht anzugreifen. Sie verweigern

deshalb jeglichen Vortrag in der Art und Weise, wie ihn der Rechtbegehrende nun selbst liefern muss.

Ein Deutscher wird zwar in der Bundesrepublik sein Recht nicht verlässlich durchsetzen können, aber er kann dann in einem zukünftigen deutschen

Rechtsstaat beweisen, dass ihm Unrecht durch die BRdvD-Organe angetan wurde. Damit kann dann eine Organisation zur Durchsetzung von

Schadensersatz- und Wiedergutmachungsansprüchen schon etwas anfangen.

 

Lest weiter im Lehrbrief:

 

Lehrheft-gerichtsgebuhrenmissbrauch

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