Die Juristin Anke Leute ist Chefin des Referats Straßenverkehrsministerium im Bundesverkehrsministerium. Sie hat bereits im Jahr 2010 herausgefunden, daß die sogenannte Schilderwaldnovelle wegen eines schwerwiegenden Formfehlers nichtig ist.
Der Fehler: Verletzung des Zitiergebots Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG
Nach dieser Vorschrift muss die Rechtsgrundlage von Rechtsverordnungen in der zu erlassenden Verordnung angegeben werden.
Der Bundesminister Jurist Dr. Ramsauer leitete aus diesen Zitierfehlern die komplette Nichtigkeit der jüngsten Novelle ab und erklärte seine Auffassung im Rahmen einer Pressekonferenz vom 13. April 2010 als allgemeinverbindlich.
Unbestritten ist, daß es sich bei den bekannt gewordenen Zitierfehlern um rechtswidrige Verweisungen handelt, so daß dieser Ausgangspunkt der Bewertung des Bundesverkehrsministers juristisch vollkommen korrekt erkannt, bewertet und angeprangert wurde.
Tatsächlich ist im Bundesgesetzblatt gleich doppelt fehlerhaft zitiert worden, indem für die Änderung der StVO eine nicht existente Vorschrift zitiert und für die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gleich überhaupt keine Ermächtigungsgrundlage angeführt wurde.
Doch die StVO ist noch aus einem weiteren Grund nichtig.
Gemäß der Bundesbereinigungsgesetze aus dem Jahr 2006, 2007 und 2010 und der damit einhergehenden Bereinigung von Besatzungsrecht gilt wieder die Deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) laut Verordnung vom 13. November 1937 Reichsgesetzblatt (RGbl I S. 1479) i.d.F. der Verordnung vom 13. Oktober 1938 (RGbl I S. 1433).
Grundsätzlich ist zu sagen: Es gilt in unserem Land Deutsches Recht Art. 6 EGBGB
Deutsches Recht ist Reichsrecht!
Man höre und staune, die Reichsgesetze gelten wieder!
Und jetzt kommt´s: In der Sörgel Rechtssprechung von 1915 gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h. Damit würde sich jeder Verkehrsteilnehmer der heutigen Zeit strafbar machen, der diese Geschwindigkeit überschreitet.
Ob das unsere geldgierigen Städte und Gemeinden noch nicht als Geschäftsmodell für ihre doppische Rechnungslegung entdeckt haben? Oder trauen sie sich nicht, das Reichsrecht offiziell zu benennen, da die Sachbearbeiter somit der Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bezichtigt werden könnten???
Hier ein Pressehinweis: http://www.picture-reflex.de/?img=11272561801.jpg