Überfall, Nötigung, Erpressung ohne rechtliche Grundlage?

Das Desaster zur rechtlichen Situation in unserem Land und deren Auswüchse bei der Umsetzung in Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen nimmt immer gravierendere Formen an.
Das kann und darf so nicht weitergehen!
Wir haben daher vor, die entsprechenden „gerichtlichen und behördlichen Vorgänge“ an höherer polizeilicher Stelle und den angeschlossenen Organisationen zur Überprüfung vorzulegen. An diesen Stellen ist die wirkliche Rechtslage bekannt und somit muß dort entsprechendes Handeln eingefordert werden.
Die Polizeibediensteten agieren als Erfüllungsgehilfen der BRD-Organe bei Durchsuchungsaktionen, Zwangsmaßnahmen und finanzieller Erpressung. Körperliche Gewalt gehört dabei zur Tagesordnung, wenn sich die Opfer wehren.
Oftmals werden diese Aktionen ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt. Eine Unterschrift des staatlichen Richters fehlt in jedem Fall. Justizangestellte und sogenannte Urkundsbeamte sind in keinster Weise dazu legitimiert, Unterschriften unter Urkunden zu leisten. Ein Justizbeschäftigter kann niemals Urkundsbeamter sein!
Die Ausfertigungen werden im ursprünglichen Rechtssinn nur auf Antrag des Beklagten erstellt, wenn dieser eine Beglaubigung wünscht, daß das Urteil und die Unterschrift des Richters rechtmäßig sind. Nur dann dürfen Urkundsbeamte eine Unterschrift leisten. Auch auf Ausfertigungen muß die Unterschrift des Richters vorhanden sein.
Alle Handlungen von Richtern, Urkundsbeamten und Poliziebeamten setzen die Staatlichkeit voraus, welche in unserem Land nachweislich nicht besteht.
Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, hier Druck auszuüben, sonst wird sich niemals etwas ändern!
Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe.
Wenn Sie zu denen gehören, die bereits mit Urkunden und Ausfertigungen nach obigen Kriterien beehrt wurden und zur Durchsetzung der Forderungen die Polizeigewalt in Form von Überfällen ohne Durchsuchungsbefehle oder ohne Unterschrift eines staatlichen Richters (im Original) zu spüren bekommen haben, senden Sie uns bitte per E-Post folgende Unterlagen in chronologischer Reihenfolge als zusammenhängende PDF oder Word-Datei zu:
1.) Inhaltsverzeichnis (nicht mehr als eine DIN A 4 Seite) mit kurzen Stichpunkten wie z.Bsp:
* Seite 1: Urteil-keine Unterschrift des Richters
* Seite 2: Unterschrift von Justizangestellte als Urkundsbeamter-Justizangestellte kann kein
   Urkundsbeamter sein
* Seite 3: förmliche Zustellung (Briefcouvert dazu bitte einscannen) – wo ist Unterschrift des
   Empfängers?
   etc. etc. etc.
2.) Urteil
3.) Ausfertigung
4.) Durchsuchungsbefehl
5.) Einverständniserklärung
Wurde die Durchsuchungsaktion oder sonstige Überfälle ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt, so teilen Sie uns bitte das Datum der Aktion, die beteiligte Polizeibehörde und wenn möglich, die Namen der beteiligten Poliziebediensteten mit. Da für alle Aktionen Protokolle geführt werden, lassen wir die Einsätze in den jeweiligen Revieren von den entsprechenden Vorgesetzten prüfen. Diese müssen uns dann Rede und Anwort stehen, warum die Poliziebediensteten von ihren eigentlichen Tätigkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor Gewalt und Plünderung abgehalten werden, um rechtswidrige Aktionen gegen die Bevölkerung durchzusetzen.
Dieser Sachverhalt stellt Verschwendung von Steuergeldern dar und dafür müssen die Vorgesetzten in den Revieren geradestehen.
Wichtig ist Euer schriftliches Einverständnis, daß die Schreiben mit den entsprechenden Daten genutzt und weiter verwendet werden dürfen. Bitte auch diese Einverständniserklärung in der PDF mit dazufügen.
Nur wenn wir diese Sachverhalte vorlegen können, werden wir etwas bewegen!
Wir möchten dies bereits Anfang nächster Woche (ab 11. Juni 2012) beginnen. Also wenn möglich, senden Sie uns die Unterlagen schnellstmöglich zu.
Eine Bewegung beginnt immer mit dem ersten Schritt. Wenn wir gemeinsam diesen Schritt gehen, werden wir auch das Ziel erreichen! Ohne Ihre Mithilfe wird alles so bleiben, wie es ist. Es liegt also an jedem Einzelnen, ob wir etwas bewegen können, oder nicht!
Packen wir es an!!!

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