So einen Artikel bei Springer zu finden , hat schon was 😉
Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich
andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat.
Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr.
Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die
Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger
Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr,
weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben.
Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union
nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet.
In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit.
Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar
durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament
(eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden.
Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven
Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere
im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf
diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament,
das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte.
Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der
Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden,
um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können
die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen.
Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten
hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven
Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten.
Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht,
ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk.
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