Achtung : Satire / Sarkasmus
Eingangsformel
In den Wirren der so genannten „Wiedervereinigung“ wurde von den dabei handelnden
Personen unterstellt, das „Grundgesetz für Deutschland“, das zunächst nur in den
so genannten „Alten Bundesländern“ Rechtskraft erlangt hatte, könne nun – mit
marginalen Anpassungen an das veränderte Staatsgebilde – den Deutschen in den alten
und in den neuen Bundesländern als Verfassungssurrogat zugemutet werden.
Weiters wurde unterstellt, das ganze Deutsche Volk würde dabei arglos annehmen,
es habe sich dieses Grundgesetz in freier Selbstbestimmung als Verfassung
selbst gegeben. Und so geschah es.
Seit dem Einigungsvertrag hatten die Deutschen in den neuen und in den alten
Bundesländern hinreichend Gelegenheit, den Wortlaut des Grundgesetzes für Deutschland
mit der in Deutschland gelebten Verfassungswirklichkeit zu vergleichen.
Daraus erwuchs der Wunsch, Verfassung und Wirklichkeit in aller Klarheit
und Wahrheit in Übereinstimmung zu bringen.
Das Ergebnis ist die nun vorliegende
„Wahre Deutsche Verfassung im Jahre 2012 nach Christi Geburt“.
Präambel
Im Bewußtsein der Tatsache, dass ein Volk ohne verständige und strenge Anleitung
niemals in der Lage sein wird, seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen
gerecht zu werden, schon gar nicht den Wert zu erkennen und zu schätzen in der
Lage ist, der darin liegt, als zahlungsverpflichtetes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, wurde dem Deutschen Volke diese Verfassung
im Sinne der Neuen Weltordnung (NWO) gegeben.
Den Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen wird hiermit verkündet,
dass sie durch ihr Schweigen als Tatsache akzeptieren, dass die
Einheit und Freiheit Deutschlands nun vollendet sei.
Damit gilt diese Verfassung für das gesamte Deutsche Volk.
I. Die Grundrechte
Art 1
(1)
Die Würde des Menschen ist unauflöslich an Vermögen und Einkommen geknüpft.
Ab einem Vermögen von 50 Millionen Euro oder einem Jahreseinkommen – unabhängig,
ob der deutschen Einkommensteuer unterworfen oder nicht – von 2 Millionen Euro,
ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die daraus resultierende Würde
der Eliten zu achten und zu schützen.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten für den in Satz 1 näher bezeichneten Personenkreis
der „Eliten“.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(1)
Eliten haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Soweit sie nicht die Rechte anderer Angehöriger der Eliten verletzen,
gehören auch Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
(2) Eliten haben das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit ihrer Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf
auch auf Grund eines Gesetzes nicht eingegriffen werden.
Art 3
(1)
Eliten stehen über dem Gesetz. Alle übrigen Deutschen sind vor dem Gesetz gleich
und haben das Recht, je nach ihren finanziellen Mitteln, den Versuch zu unternehmen,
ihre vermeintlichen Rechte durch eine oder mehrere Instanzen einzuklagen.
(2)
Männinnen und Männer, Frauer und Frauinnen sind gleichberechtigt, soweit dies
den Interessen der Wirtschaft nicht zuwiderläuft.
(3)
Jedermann darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt oder
bevorzugt werden, jedoch ist es nicht gestattet, die Benachteiligung oder
Bevorzugung damit öffentlich und beweiskräftig zu begründen.
Art 4
(1)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich, soweit und solange
ihre Inhalte und Ziele vom Bundesamt für Verfassungsschutz als unbedenklich
eingestuft werden.
(2)
Die ungestörte Religionsausübung wird nach Maßgabe von Satz 1 gewährleistet.
(3)
Niemand darf gegen sein als unbedenklich eingestuftes Gewissen in
Friedenszeiten zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Den kompletten „Verfassungsentwurf“ findet ihr hier : Egon W Kreutzer