„Die mächtigste Justiz sitzt in 32052 Herford / Westfalen“
In der ganzen BRD bedarf es eines Richters, um einen Haftbefehl zu erlassen, wo hingegen in Herford diese verantwortungsvolle Aufgabe eine kleine Rechtspflegerin übernimmt, die nun, um die Folgen des nichtigen Haftbefehls zu umgehen, auch nicht mehr unterschreibt.
Stellt sich die Frage, ob die Herren Richter ihrer Aufgabe überdrüssig sind, oder einfach nur weil die unteren Dienstränge über eine höhere Kompetenz verfügen, lassen wir mal dahingestellt sein.
Nicht nur, daß es im Zivilrecht überhaupt keine Haftbefehle gibt, sondern nur im Strafrecht, so findet sich in dem Haftbefehl nicht einmal ein Richter namentlich erwähnt.
Was ebenfalls interessant ist, daß dieser Haftbefehl bereits am 03.05.2012 ausgestellt wurde, damit bereits Wochen vor dem ersten persönlichen Kontakt und der dann avisierten Androhung zur Erzwingungshaft…
Aber um was geht es dabei überhaupt…?
Die Besitzerin eines Kleinwagens hat doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen, ihre gekaufte Parkzeit um 8 Min. zu überschreiten.
Die Wache am Parkautomat hat das natürlich pflichtbewußt direkt mit 5,- € Ordnungsstrafe geahndet.
In der Anlage findet sich dann auch eine kleine Visitenkarte…
Diese Karte wurde von dem PHK (Polizeihauptkommissar) D. zur ersten Kontaktaufnahme genutzt, wie auf der Rückseite zu lesen steht.
„Hallo Frau M., bitte melden Sie sich bei mir“
Da ein solches Vorgehen gegen alle gebotenen Regeln der Justiz und Verwaltung verstößt, wurde dieser Bitte nur zögerlich nachgekommen.
So stand denn erst einmal eine 3 wöchige Kur wegen eines Wirbelsäulenschadens im Vordergrund.
Aber wer da glaubt, er käme damit durch, der hat die Rechnung ohne den Supermann PHK D. gemacht (Name und Adresse des PHK sowie die Beweismittel sind der Redaktion bekannt).
Dieses mustergültige Genie der Herforder Polizei ließ dann auch am Morgen des 17. 07. 2012 Taten sprechen, als er mit 3 weiteren Kollegen und einem Schlosser im Schlepp, bei der Sünderin zu Hause zur Höchstform auflief.
Da ihm der Gebrauch eine Türschelle fremd zu sein schien, klopfte er vehement gegen die Wohnungstür und verlangte, die Tür zu öffnen, andernfalls müsse er sich mit Gewalt den Zutritt verschaffen. Als darauf nichts geschah, da die Sünderin gerade bei der Morgentoilette verweilte, kam der mitgebrachte Schlosser zum Einsatz.
Nachdem dem widerspenstigen Türschloß mit roher Gewalt der Garaus gemacht war, betraten 4 bewaffnete „Trachtenträger“ die Wohnung der allein lebenden Frau M.
Als sich in den Wohnräumen niemand befand, öffnete PHK D. todesmutig, mit einem Elektroschocker (?) in der Hand ganz vorsichtig die Tür des Badezimmers und sah hinein.
Da saß sie nun, mit einem Tee und einer Zigarette ganz in sich gekehrt in Erwartung der Dinge, die da kommen.
PHK D. forderte sie auf, sofort die Zigarette aus zu machen und heraus zu kommen. Wer weiß, vielleicht hatte er Angst mit der Zigarette verbrannt zu werden, denn schließlich arbeitet er im Bereich Gefahrenabwehr.
Mit den Worten „Ich hatte Ihnen Zeit zum Überlegen gegeben, was ist nun, zahlen Sie oder nicht? Ich zähle bis 5…“
Frau M. beugte sich der Übermacht der behandschuhten „Staatsgewalt“ und zahlte die 5,- €.
Wie wir uns vorstellen können, werden sich die heroischen Helden der Herforder Polizei bei ihrer Rückkehr in die Wache gegenseitig auf die Schulter geklopft haben,- klasse gemacht Herr Kollege…
Gewiß findet ein solcher Einsatz mit nur 2 Wagen und 4 Mann um stolze 5,- € zu erbeuten, einen lobenswerten und ehrenvollen Eintrag in die jeweilige Personalakte aller Beteiligten.
Der Mann vom Schlüsseldienst darf aber auch nicht vergessen werden, denn ohne sein dazutun wäre diese völlig überzogene und zudem rechtlose Plünderung gar nicht möglich gewesen.
Denn bei all dem hier, sollten wir nicht vergessen:
1. Einen Haftbefehl gibt es nur im Strafrecht – OWiG Sachen gehören aber in das Zivilrecht
2. Ein Haftbefehl wird, wenn denn überhaupt, nur von einem Richter erlassen.
3. Ohne die richterliche Unterschrift darf ein Haftbefehl überhaupt nicht umgesetzt werden. (Der Haftbefehl ist so nämlich nicht rechtsfähig)
4. Eine Rechtspflegerin darf höchstens Rechnungen gegenzeichnen / ausstellen, aber gewiß keine Haftbefehle. Ist somit nicht rechtsfähig, erlangt so auch keine Rechtskraft
5. Eine avisierte Inhaftierung wie diese, verstößt gegen den IP66 Artikel 11 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – in der BRD ratifiziert 1968
6. Die Polizisten sind keineswegs Beamte, sondern Privatpersonen. Dienstausweis = Dienstherr + weisungsgebunden – sie sind zudem verpflichtet, sich auszuweisen.
7. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf seit Nov. 2007 nicht mehr angewendet werden – siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.).
8. Die Straßenverkehrsordnung darf seit 1990 nicht mehr angewendet werden – siehe Fußnote (Grundlage ist der Einigungsvertrag) – der bezieht sich aber auf den Art. 23 GG, der aber erloschen ist.
Damit haben wir alles in allem bei einer einzigen Handlung:
Hochverrat – Volksverhetzung – Falschbeurkundung – Nötigung – Rechtsbeugung – Hausfriedensbruch – Einbruch i. V. m. schwerer Sachbeschädigung – Erpressung – Plünderung – Androhen von Gewalt – Kriminelle Bandenbildung – negatives Interesse – Amtsanmaßung – Vorspielung falscher Tatsachen
Ein Psychiater würde dieses Vorgehen wohl als paranoide Schizophrenie bezeichnen und die Herrschaften direkt aus dem Verkehr ziehen, aber in der BRD-Justiz gibt es dafür den goldenen Gummiknüppel mit Eichenlaub – und vielleicht auch eine Gehaltserhöhung…!
Willkommen in der Justizdiktatur BRD…
weitergeleitet durch Olli
Anmerkung der Redaktion:
Das OWiG, die StVO und andere hier aufgeführte Gesetzeswerke sind wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für die BRD nichtig und damit nicht anzuwenden. Dies als Hinweis, da die Bediensteten der BRD ihren Diensteid auf das GG für die BRD abgelegt haben und man sich die Frage stellen sollte, ob nicht generell von einem Meineid ausgegangen werden sollte.
Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten.
Die Polizei führt offenkundig „Amtshilfe“ ohne Prüfung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch, obwohl dies gemäß „Beamtengesetze“ gefordert ist!!!
Hat mir sehr geholfen, vielen Dank!