2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig. Am Mittwoch entscheidet Karlsruhe erneut über diese Frage. Und das nur gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl.
2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht zum Bundestag für teilweise verfassungswidrig. Am Mittwoch entscheidet Karlsruhe erneut über diese Frage. Und das nur gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl.