Politische Strafverfahren 2001 bis 2011

Immer wieder ereifern sich Politiker und Medien über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in anderen Staaten der Welt und prangern die Menschenrechtsverletzungen in China und andernorts an.

Die BRD sollte sich aber nicht so sehr um auswärtige Staaten kümmern, sondern lieber selbst überprüfen, wie es mit der Meinungsfreiheit hierzulande steht. Im Folgenden werden die Zahlen der Strafverfahren dargestellt, die in der BRD in der Zeit von 2001 bis 2011 wegen der §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und verfassungswidrige Kennzeichen) und § 130 StGB (Volksverhetzung) gegen politisch unkorrekte Deutsche durchgeführt wurden, die Zahlen sind den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministerium entnommen:

Ob alle aufgezählten Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt haben oder
nicht, ist beim Deutschen Rechtsbüro unbekannt. Überdies liegen die Urteile
einiger derartiger Strafverfahren vor, die nach dortiger Auffassung vollkommen
unverständlich sind. So seien germanische Runen keine verfassungsfeindlichen
Kennzeichen und eine bloße Kritik und Ablehnung der multikulturellen
Gesellschaft auch keine Volksverhetzung. Die hohe Anzahl von Strafverfahren
wegen §§ 86, 86a und 130 StGB und die Verhängung von Haftstrafen ohne Bewährung
wegen bloßer Äußerungen hält das Deutsche Rechtsbüro für mehr als fragwürdig im
Hinblick auf die Meinungsfreiheit.

 

 

 

http://www.mupinfo.de/?p=20904

4 Kommentare zu “Politische Strafverfahren 2001 bis 2011

  1. Die Bundesrepublik Deutschland
    verstoesst fortwaerend gegen
    die Menschenrechte dazu folgende
    Fakten.
    Die damalige Bundesministerin
    der Justiz Brigitte Zypries SPD
    Gab vor laufender Kamera folgendes
    Statement ab:

    Europaeischen Gerichtshof fuer

  2. Vor Jahren gab Brigitte Zypries SPD
    als Bundesministerin der Justiz
    gegenueber den Medien
    folgendes Statement ab:
    Die Deutsche Bundesregierung
    erkennt die Urteile am
    Europaeischen Gerichtshof fuer
    Menschenrechte in Strassbourg
    gegen Deutschland nicht an,
    die Deutsche Bundesregierung
    habe eine eigene Meinung zu
    den Urteilen.
    Damit werden Opfern u.a
    staatlicher Gewalt jegliche
    Regressansprueche verweigert.

  3. Pingback: Eine Zensur findet nicht statt – wenn deine Meinung die veröffentlichte Meinung ist | BildDung für deine Meinung

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