Hartz IV: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr

Bundesregierung plant faktische Abschaffung der Beratungs- und Prozesskostenhilf

Während in der Mainstream-Presse „10 Jahre Hartz IV“ mehrheitlich als Erfolg bewertet
wird, plant die schwarz-gelbe Bundesregierung die Prozesskostenhilfe für Kläger mit
einem geringen Einkommen stark einzuschränken. Statt tiefgreifender Gesetzesänderungen
zur Verbesserung der sozialen Lage, soll stattdessen die Prozessflut an den Sozialgerichten
eingedämmt werden, die vor allem durch Hartz IV verursacht wird.

Seit Einführung der Hartz IV Armutsgesetze erleben die Sozialgerichte eine regelrechte
Klageflut. Allein im letzten Jahr gingen laut dem Bundessozialgericht in Kassel
170.488 Klagen bundesweit ein. In über 50 Prozent der behandelten Fällen konnten
die Kläger einen Erfolg oder mindestens einen Teilerfolg vor Gericht erwirken.

Damit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Betroffene überhaupt die Möglichkeit haben,
eine Klage gegen den Leistungsträger vor Gericht anzustrengen, nehmen sie die
Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch. Diese Regelung wurde eingeführt, um auch
Einkommensschwachen Menschen die Option zu röffnen, sich gerichtlich zur Wehr zu
setzen, um gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit plant nun die schwarz-gelbe Bundesregierung
das Prozesskostenhilfe- und Beratungsrecht grundlegend zu ändern. Bereits am Mittwoch
passierte der entsprechende Entwurf das Bundeskabinett, dass laut interner Kreise
fast deckungsgleich mit einem seit Juni vorliegenden Referentenentwurf sei.
Offiziell gab die Koalition über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert bekannt,
man wolle mit der Gesetzesreform den „Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen“ eindämmen.
In welche Richtung eine solche tiefgreifende Gesetzesänderung geht, scheint angesichts d
er Worte des Herrn Seibert schon jetzt klar:
Die faktische Abschaffung der Prozesskostenhilfe für Hartz-IV-Bezieher.

Freibeträge werden gesenkt, geringe Streitwerte ausgeschlossen

Eckpunkte des Entwurfs sind beispielsweise, dass die Freibeträge für Geringverdiener
deutlich gesenkt und die Zeiträume für die Ratenzahlungen verlängert werden.
Ganz besonders im Blickfeld der Bundesregierung scheinen Hartz IV Bezieher zu sein.
Meist handelt es sich bei den Klagen der Betroffenen um sogenannte „kleine Beträge“,
weil beispielsweise SGB II-Anträge nicht richtig berechnet wurden.
Eben jene „geringen Streitwerte“ sollen von der Prozesskostenhilfe
künftig ausgeschlossen werden.

„Damit ist keinem der Kritikpunkte der Gewerkschaften und Sozialverbände Rechnung
getragen worden“, kritisierte Robert Nazarek, Referatsleiter für Sozialrecht
beim Deutschen Gewerkschaftsbund DGB.
Der Regierungssprecher Seibert hingegen behauptet, es solle „weiterhin der
Grundsatz gelten, dass alle Bürger unabhängig vom Einkommen Zugang zum Recht haben“.

Die Gesetzesänderungen wurden auf den Weg gebracht, um die steigenden Ausgaben
für die Prozesskostenhilfe und Rechtsberatungen zu minimieren. Etwa eine
halbe Milliarde Euro geben die Länder pro Jahr hierfür aus. Durch die Änderungen
plant die Regierung rund 70 Millionen Euro pro Jahr einzusparen.

Kosten für Prozess- und Beratungshilfe seit Hartz IV gestiegen

Der Paritätischen Gesamtverband wies im Juni diesen Jahres daraufhin,
dass die Kosten für die Beratungshilfe seit Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreformen
stark gestiegen sind. „Ein Gesetz mit vielen inneren Widersprüchen, unbestimmten
Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen ausgeführt durch eine suboptimale
Verwaltungsstruktur musste zwangsläufig zu vielen fehlerhaften Bescheiden und
entsprechendem Rechtsschutzbedürfnis führen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.

Quelle : gegen-hartz.de

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