Schutz vor Behördenkriminalität

Wir werden sehr oft gefragt, wie man sich vor der Behördenkriminalität in unserem Land schützen kann.
Dazu muß man sich darüber im Klaren sein, daß wir in keinem Staat leben, wo staatliche Ämter im Auftrag und zum Schutz der Bürger handeln. Die Herstellung der Staatlichkeit anzustreben sollte also grundlegend für unser Denken und Handeln sein.
Wir leben in einem Land, wo alles nach Firmen- und Vertragsrecht „abgearbeitet“ wird. Dazu bedarf es keiner Gesetze, sondern wie in allen Firmen nur Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Und je nach dem, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so drin steht, handelt die Firma absolut legitim, wenn diese bei einem Vergehen gegen Sie vorgeht.
Aus diesem Grund ist es auch absolut kontraproduktiv, wenn Sie den Behörden seitenweise die rechtlichen Grundlagen zusenden, nach denen dort verstoßen wird. Es bedarf dieser Gesetze nicht!!!
Die arbeiten analog ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Also reine Zeit- und Energieverschwendung, wenn Sie wieder mal ein solches Schreiben aufsetzen.
Daß dies funktioniert, setzt natürlich voraus, daß Sie einen Vertrag mit dem jeweils auszuhandelnden Thema mit der Behörde (Firma) abgeschlossen haben.
In diesem Vertrag muß der jeweilige Sachverhalt vermerkt sein, um den es sich bei der entsprechenden Forderung handelt. Dieser Vertrag muß die Unterschrift des Vertragsgebers (Sachbearbeiter der Behörde/Firma) und IHRE Unterschrift enthalten. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Behörde nach Firmenrecht zustande. Fehlt eine oder mehrere Unterschriften und das Vertragswerk mit dem jeweiligen Sachverhalt, ist es kein abgeschlossener Vertrag. Es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftbedingungen oder in dem Vertragsangebot steht, daß das Vertragswerk auch ohne einer Unterschrift des Sachbearbeiters der Firma gültig ist. Dann bedarf es nur IHRER Unterschrift, daß das Vertragswerk akzeptiert wird. Leisten Sie diese Unterschrift, dann müssen Sie mit den Folgen des Vertrages leben und die kriminellen Handlungen zur Einforderung der Vertragsbedingungen in Kauf nehmen.
Vertragsnehmer sind Sie bereits, wenn Sie Personal der Firma sind. Sie haben also bereits mit Beginn Ihres Eintritt´s in die Firma die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Wenn also in den AGB´s drin steht, daß man bei einem Verfehlen der Anweisungen schon gegen Sie vorgehen kann, weil Sie sich als Personal an die AGB´s zu halten haben, dann ist auch das vollkommen legitim. Genau wie in jeder anderen Firma haben Sie damit die „Arbeitsanweisungen“ Ihrer „Vorgesetzten“ einzuhalten.
Wer das nicht will, muß ja mit dieser Firma keinen „Arbeitsvertrag“ eingehen. Wurde der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet und Sie sind Personal der Firma, können Sie sich nur durch eine Kündigung und Ausscheiden aus dieser Firma von den herrschenden AGB´s befreien.
Was heißt das für Sie als BRD-Bürger?
1.) Die BRD ist die Firma, bei der Sie tun und lassen müssen, was in den AGB´s drin steht.
2.) Sie haben mit Eintritt in die Firma einen Personalausweis erhalten, mit dem Sie sich bei jeder Legitimation mittels des Personalausweises zur Einhaltung der AGB´s verpflichten. Deshalb werden Sie auch regelrecht dazu gezwungen, sich mit dem Personalausweis zu legitimieren.
3.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um sich an einem Wohnsitz anzumelden, dann greifen auch hier die AGB´s, wenn man bei einem Vergehen gegen die AGB´s eine Zwangsräumung gegen Sie veranlasst.
4.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um Arbeitslosengeld oder Hartz IV zu beantragen, müssen Sie auch die Sanktionen hinnehmen, wenn Sie nicht das tun und lassen, was in den AGB´s steht.
5.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um ein Bankkonto zu eröffnen, dann müssen Sie mit einer Kontopfändung oder Kontoschließung rechnen, wenn Sie entgegen der AGB´s handeln.
Wie Sie feststellen werden, ist alles, was die BRD gegen Sie veranlasst, vollkommen legitim. Aber eben nur, wenn Sie Personal der BRD sind. Das zu ändern ist also das Erste, was Sie tun müssen, um unbehelligt zu leben.
Da der Personalausweis Eigentum der „Firma“ BRD ist, muß er zum Zwecke einer Vertragsauflösung unbedingt an die Firma zurückgegeben werden. Es nützt also nichts, wenn Sie den Personalausweis auslaufen lassen und keinen neuen Perso beantragen. Ihr Vertrag mit der Firma verlängert sich automatisch weiter, wenn er nicht von Ihnen gekündigt wird. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dient nur dem generieren von neuen Geldern für die Firma, denn entgegen aller anderen Arbeitsverhältnisse erhalten Sie bei der Firma BRD kein Gehalt. Sie zahlen als Personal der Firma BRD das Gehalt, was die Firma für sich braucht. Und in den AGB´s dieser Firma ist eine Kostenschraube nach oben ausschließlich inbegriffen. Es hat also keinen Sinn, sich gegen Kostenforderungen zu wehren, solange man noch Personal ist.
Des Weiteren müssen Sie die Kündigung mit der Firma mittels einer Personenstandserklärung zur natürlichen Person durch Geburt, Ihrer Firma BRD und deren Subunternehmen mitteilen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.natuerlicheperson.de.
Nur durch Ihre Kündigung in Form der Abgabe des Personalausweises und Abgabe einer Personenstandserklärung haben Sie die automatisch mit Vertragsbeginn anerkannte Staatsangehörigkeit „deutsch“ gekündigt. Erst damit haben Sie das BRD-Joch abgelegt. Es nützt also nichts, wenn Sie gegen die Behördenkriminalität vorgehen, solange Sie noch den Personalausweis haben und die BRD Ihr „Vorgesetzter“ ist. Die Firma wird immer den „längeren Arm“ haben, solange Sie noch im Besitz des Personalausweises sind und noch keine Personenstandserklärung gemacht haben.
Wenn Sie nun nach Rückgabe des Personalausweises und erteilter Personenstandserklärung ein freier Mensch sind, können Sie jegliche „Vertragsangebote“ der BRD-Behörden mit folgendem Musterschreiben und einer Kopie des Behördenschreibens abblocken.
Verbot zur Belästigung durch Ihre Behörde
Ihre Behörde belästigt mich durch Benutzung meines durch Geburt als natürliche Person innehabenden Familiennamens und Vornamens
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Familienname                                                                               Vorname
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Postadresse
Ihre Behörde arbeitet nach Firmen- und Vertragsrecht. Ich bin nicht im Besitz eines mit Ihnen
abgeschlossenen Vertrages.
Soweit Sie diesen Vertrag mit meiner und Ihrer Unterschrift vorweisen können, bitte ich Sie um
Zusendung des Vertrages.
Sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, verbiete ich Ihnen die Gebrauchnahme meines Familiennamens und Vornamens in Form einer fiktiven juristischen Person durch Ihre und mit Ihnen verbundene Firmen und Behörden.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin kein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie mir diesen Vertrag zur Annahme der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung des Vertrages. Eine Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Nachweis beizufügen.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht erbracht werden, verbiete ich Ihnen hiermit jegliche Belästigung meiner Person als Staatsangehörigen eines anderen Staates.
Mit entsprechendem Respekt
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Familienname, Vorname
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Datum

Ein Kommentar zu “Schutz vor Behördenkriminalität

  1. Wenn dem so ist, was ist dann mit den Ausländern ? Die dürften demnach überhaupt nichts von den „Ämtern“ zu befürchten haben. Es ist ja kein Personal?

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