Auf der Seite Blaulicht-Blog.net habe ich wohl den dämlichsten, propagandistischsten, dessinformativsten Beitrag aller Zeiten gefunden. Aus diesem Grunde sehe ich mich hier auch genötigt, diesen geistigen Abfall komplett zu beantworten und zu entkräften.
„Vorab: Ich bin kein Volljurist.“
Das ist schon mal nicht sonderlich gut. Vielleicht hätte er das Studium dann doch lieber machen sollen.
„Ich bin jedoch in rechtlichen Themen studiumbedingt ein überdurchschnittlich gebildeter Bürger.“
Oh-ho, da ist jemand überdurchschnittlich gebildet.
„Ich maße mir an, Rechtstexte zu lesen und auch im wesentlichen verstehen zu können.“
Es handelt sich tatsächlich um eine Anmaßung!
„Wenn dennoch Dinge nachweislich falsch dargestellt werden sollten, bin ich über jeden juristisch begründeten Hinweis dankbar.“
Den gefallen tue ich ihnen gerne!
„Gilt das Grundgesetz? Gelten StPO, Owig, GVG usw.? Diesen Fragen wollen wir in loser Folge nachgehen.“
Die Antwort hier ist relativ einfach!
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“
(BverfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363))
beginnend mit dem ersten Bereinigungsgesetzes gültig zum 24.06.06 wurden die Einführungsgesetze §§ 1 GVG, Stopp, Zpo aufgehoben. Nachzulesen in den Artikeln 14, 49, 67 (soweit ich mich erinnere)
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht für die BRD außer Frage, denn hierzu finden wir ebenfalls eine ganz klare Gesetzgebung in § 31 (1) Des Bundesverfassungsgerichtsgesetztes: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“
Die Geltungsbereiche sind bis 2005 in den Eingangsformeln zu finden gewesen und nun gelöscht! Die Gesetze sind nicht mehr gültig.
„Die Grundlage, das Grundgesetz steht im wesentlichen über den weiteren Fragen.“
Das Grundgesetz war hiervon gar nicht betroffen, da die Bereinigungsgesetzte gar nicht das GG bereinigten. Hier wird vom Autor geschickt auf ein anderes Thema gelenkt um von den nicht mehr gültigen Gesetzen abzulenken.
„Um diese ganzen Diskussionen, welche im Internet kursieren, zu beenden und Unklarheiten auszuräumen, bräuchten wir das, was Art.146 GG möglich macht.“
Klares „NEIN“, denn hierbei handelte es sich um eine Kriegsrechtliche Maßnahme. Der Artikel 146 GG ist nicht nötig für eine Verfassungswahl, diese findet sich bereits im übergeordneten Völkerrecht (Hard Law).
„Wir brauchen eine Verfassung.“
Wir haben bereits eine!
„(Ob das derzeit bei den politischen Verhältnissen zum Wohle des Deutschen Volkes wäre, steht auf einem anderen Blatt)“
Das sehe ich ähnlich!
„Das GG ist jedenfalls dem Namen nach keine Verfassung ,“
Richtig!
„aber enthält alle Punkte die eine Verfassung ausmachen.“
Falsch! Kein Land schreibt sich in die Verfassung das es einen Friedensvertrag mit anderen Ländern abschließen möchte. Es handelt sich hierbei um einen vom Besatzer ausgedrückten Willen!
„Es gibt in den Skandinavischen Ländern auch welche, deren Verfassungen Grundgesetz genannt werden.“
Es gibt auch Leute die glauben an den Osterhasen.
„Ich habe versucht mich einzulesen und vor allem Argumentationen zu finden warum das Grundgesetz nicht gelten sollte.”
Das GVG, die Stopp und die Zpo gelten jedenfalls schon mal nicht, das ist einwandfrei und zweifellos nachgewiesen.
„Echte Argumentationen, in sich schlüssig und nachvollziehbar, habe ich nicht gefunden.“
Nun dafür haben sie ja nun meine die Oben anhand von Nachweisen klar und deutlich geführt wurde.
„Dafür ganz viele starke Behauptungen, gegenseitige Abschriften und Argumentatoren die sich aus §§ und Urteilen das raussuchen was sie grade brauchen, die auch gern mit dem Argumentieren, was sie vorher für ungültig erklärt haben.“
Nun das tue ich nicht, meine Argumentation passt auf eine halbe Seite und ist nicht zu wiederlegen.
„Die meisten scheinen juristische Laien zu sein,“
So wie sie.
„die sich anmaßen komplexe Materie abschließend und umfassend durchschaut zu haben.“
Oh-ho, Eingangs behaupteten sie aber von sich selber überdurchschnittlich gebildet zu sein. Scheinbar gibt es wohl neben ihnen niemand mehr der „Überdurchschnittlich gebildet“ ist.
„Ich würde das von mir nicht behaupten, schon allein, weil es eben keine exakte Wissenschaft ist, sondern eine Geisteswissenschaft.“
Dieser Text ist ihre Meinung die sie äußern um andere zu verunsichern und sonst nichts. Projizieren sie nicht von sich auf andere, sie „Überdurchschnittlich Gebildeter“.
„Ich habe mich deshalb entschlossen die Fragestellung umzudrehen.“
Oh-ho, nun muss dem Beschuldigten nicht mehr seine Unschuld bewiesen werden, sondern er muss uns seine Unschuld beweisen. (Völlig neue Rechtsstaatliche Prinzipien).
„Ich habe nicht gefragt: „Warum gilt das GG nicht?“
Meine Argumentation bezog sich auf das GVG, Stopp und Zpo, diese sind jedenfalls klar außer Kraft!
„sondern: „Warum gilt das GG.“ Gäbe es dazu eine schlüssige Argumentationslinie, wären allein die in Erklärungsnot, die das Gegenteil behaupten wollen.“
Was ist das jetzt bitte für eine Logik?
„(Das halte ich nicht für ausgeschlossen, da es sich bei der Juristerei um eine Geisteswissenschaft und nicht um eine exakte Naturwissenschaft handelt. Möglicherweise gibt es eine Aneinanderreihung von juristischen Mindermeinungen, die zu einem anderen Ergebnis kommen.)“
Da schwingt schon so eine Art Unterton mit in dem die Leute mit Mindermeinungen denunziert werden. Nun das tat man ja damals auch, als man behauptete die Erde wäre eine Scheibe, doch am Ende hatten die Mindermeinungen mal wieder Recht.
„Ich habe mich dazu mit der StPO, GVG usw. deren Einführungsgesetzen und Änderungen befasst.“
Ich erwähnte bereits Oben die Gesetze, das kann jeder logisch denkende Mensch nachvollziehen.
„Ich habe mich mit dem GG, Teilen des allgemeinen Völkerrechts (Deutschsprachige Lehrmeinung) befasst und auch andere Verfassungen am Beispiel Frankreich, Polens und Österreichs zum Vergleich genommen.“
Österreich hat einen Völkerrechtlich geminderten Status durch den zweiten Weltkrieg, das gleiche gilt für Polen, die Russen besetzen Teile von Polen weiterhin und zwar die Deutschen Gebiete dort (Königsberg), weil es immer noch unter Verwaltung steht. Wir können dies bezeugen weil wir dieses Jahr dort waren. Frankreich hat auch keine volle Souveränität durch den Krieg gegen Deutschland. Hitler bot Polen Vertraglich die Wiederherstellung der Souveränität Polens an (dieser Vertrag liegt dem Völkerbund vor), Polen lehnte damals ab. Keiner dieser Vorgänge ist jemals Völkerrechtlich, Kriegsrechtlich, oder Staatsrechtlich abgeschlossen worden. (Hitlers Regierung war ohnehin Illegal)
„Im Grunde dreht es sich um formelle Voraussetzungen für Gesetze, welche angezweifelt werden.“
Nein, um Wahrheitsgemäße.
„Ich gehe bei allen Argumentationen nur auf die Punkte ein, die von den Zweiflern als Argumente dagegen gebracht werden. Unstrittige Punkte finden keine Erwähnung.“
Da fällt mir gerade auf das sie oben schrieben „die Deutsche Lehrmeinung“, was genau ist die Deutsche Lehrmeinung und woher stammt diese Rechtsauffassung? Nun, da will ich ihnen ein wenig Hilfestellung geben. Wie sie ja sicherlich wissen hat Deutschland bis Heute keinen Friedensvertrag, sondern nur eine Waffenruhe. Die Bundesregierung (Aussage von Wolfgang Schäuble 2011 auf der Konferenz zur Fiskalunion) sagte hierzu: „Deutschland ist seit 1945 nicht mehr Souverän.“
Das ist soweit richtig, weil das Kriegsrecht und die Besatzung immer noch in Kraft sind. Das bedeutet hier wird nach HLKO gehandelt! Und dort finden wir in Artikel 24, das dass täuschen der Zivilen Bevölkerung des Feindstaates erlaubt ist. Das heißt also das ihr angebliches „Wissen“ durchaus eine Täuschung sein kann, da es sich ja nur um eine Meinung handelt, wie sie sagen.
„a) Das Grundgesetz:
Die Frage des Gültigkeitsbereiches (Bestimmtheitsgebot) ist nach dem heutigen Stand des GG offen.“
Nein, es ist faktisch nicht vorhanden. Falls es vorhanden sein sollte benennen sie bitte den Artikel!
„Im Artikel 23 a.F. war ein Geltungsbereich auf die von den Westalliierten installierten Bundesländer festgelegt.“
Nun, das ist falsch. Er wurde nicht geändert, sondern gestrichen, wie sie im Bgbl. 1990 II Seite 885 und 890 nachlesen können.
„Der Artikel wurde 1990 geändert und durch einen Europaartikel ersetzt.“
Nein, er wurde nicht geändert, er wurde durch einen völlig anderen Artikel ersetzt, ohne das zutun und das Wissen des Volkes. Bei einer Verfassung ist dies zum Beispiel nur anhand einer Volksabstimmung mit 2/3 Mehrheit möglich. Dabei kann man den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung schon sehr deutlich erkennen!
„Dieses Vorgehen ist unüblich, weil Querverweise nicht mehr funktionieren.“
Es ist nicht unüblich, sondern gar nicht möglich. Beispielsweise müsste nun die Europäische Union einen Friedensvertrag mit den Alliierten aushandeln, das Grundgesetz in Europa gelten und andere Artikel wie zum Beispiel GG 144 sind gar nicht mehr anwendbar.
„Normalerweise hätte Art.23 GG gestrichen und Art 23 a GG eingesetzt werden müssen.“
Artikel kann man immer nur anfügen, niemals ersetzen!
„Warum das nicht gemacht wurde, habe ich keine Erklärung.“
Ich biete ihnen gerne mehrere an, „Betrug“, „Machtgier“, „Korruption“ usw. sie können sich gerne eine heraussuchen.
„Das Fehlen des expliziten Geltungsbereiches wird nun als Argument für die Nichtigkeit des ganzen GG gebracht.“
Das hatten wir doch schon: „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“ (BverfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363))
„ABER: Frankreich und Polen benennen in ihrer Verfassung auch keine Geltungsbereiche explizit, Österreich zählt die Bundesländer auf.“
Auch das hatten wir schon! Ist bereits oben alles erklärt, diese Ländern sind zum einen in dem gleichen Dilemma und zum anderen, gilt dort eine andere Rechtsprechebnung. Sie können ja auch noch gerne China als Beispiel heran ziehen, aber auch das hat mit uns nichts zu tun!
„Mit Geodaten, oder geografischen Verläufen beschreiben sie den Geltungsbereich allerdings auch nicht.“
Nochmals das Problem wurde bereits oben abgehandelt.
„Niemand würde behaupten, daß Frankreichs oder Polens Verfassungen unwirksam wären, weil der Geltungsbereich nicht genannt ist.“
Das sind ja nun lächerlich Beispiele. Erstens sind die Gesetzgebungen dort ganz anders und zweites haben sie den gleichen geminderten Status
„Durch diese Gegenbeispiele gilt das Argument des gestrichenen Geltungsbereiches für mich als entkräftet.“
Keines Falls, es besteht lediglich aus einer Lüge! Ihre Behauptung geht dahin das sie die Rechsprechung ihres eigenen Bundesverfassungsgerichts nicht anerkennen wollen und nun eine Rechtfertigung suchen in einem Ausländischen Rechtssystem, welches ganz anders aufgebaut ist! Lächerlich!
„Das Argument, daß der Geltungsbereich des GG sich aus dessen Präambel ergeben sollte, scheint mir eine Krücke zu sein. Eine Präambel kann keinen Gesetzescharakter haben. Sollte ihr Inhalt Gesetz sein, wäre er als Artikel XY abgefasst worden. Eine Präambel kann nur eine allgemeine relativ unverbindliche Aussage zum Zweck des Gesetzes treffen.“
Richtig.
„(Anm.: Über den offensichtlich unwahren Inhalt der Präambel des GG muß man bei diesem Thema allerdings nicht eingehen. DAS Volk hat SICH mangels Volksabstimmung über das GG, oder Vereinigungsmodalitäten (Art. 23 GG vs. Art 146 GG) keine Verfassung gegeben. Eine andere Behauptung ist faktisch und historisch falsch.)“
Richtig.
„Warum ist ein expliziter Geltungsbereich nicht nötig ist: Im allgemeinen Völkerrecht gilt das Terretorialprinzip: ein Staat (ob legitim oder Souverän spielt keine Rolle) der die faktische Staatsgewalt über einen Teil der Erdoberfläche hat, bestimmt in diesem Bereich die Gesetze: Also seine Verfassung, formelle Gesetze etc.“
Das ist ihre persönlich Meinung, aber kein Gesetz, zumal ja die vom Bundesverfassungsgericht definierten Landesgrenzen Deutschlands überhaupt nicht mit der Bundesrepublik übereinstimmen. Somit ist ja immer noch völlig unklar bis wohin dieses Gebiet geht. Bis 2005 war in der StpO und der Zpo deutlich zu lesen das die Gesetze im Deutschen Reich gelten! Selbst ihr Bundesverfassungsgericht stellte fest das dass Deutsche Reich weiterhin fortbestehe und dies in den Grenzen von 1937 (Aktenzeichen: 2BvF 1/73), das bedeutet also das dass diese Gesetze nun auch in Ostpreußen und Schlesien usw. gelten. Die persönliche Meinung von Herrn Helmut Kohl interessiert mich herzlich wenig, denn seine Meinung setzt nicht die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes außer Kraft, falls dies so sein sollte veröffentlichen sie bitte hierzu die Gesetztes Texte, oder lesen sie die Dissertation von Constanze Paffrath.
„Zwischenergebnis a) —> Die Details des Terretorialprinzips sind in der BRD gegeben.“
Das habe ich bereits durch den Senatsbeschluss wiederlegt. Glatte Lüge.
„Ergebnis a) Das GG dürfte demnach Geltung haben-außer es wurde wirksam abgeschafft. Wurde es das?“
Klares ja!
http://blaulicht-blog.net/?p=4106
(Persönliche Anmerkung: Dieser Autor der sich hier hochtrabend als „Überdurchschnittlich gebildet“ hochlobt, fällt letzten Endes seiner eigenen Desinformationspropaganda zum Opfer. Und weil es der blödsinnigste Mist ist den ich je gelesen habe, werde ich diese Antwort jetzt auf jeder mir zur Verfügung stehenden Seite veröffentlichen um der Lüge die Maske vom Gesicht zu reißen. Und ich gebe erst auf wenn ich eine Halbe Million Klicks damit erreicht habe. Es ist kaum zu glauben was sich manche Leute für dreiste Lügen einfallen lassen um ihr Handeln und ihr abkassieren zu rechtfertigen.)
PS: Das die Deutsche Verfassung keinen Geltungsbereich hätte ist ebenfalls eine Lüge, denn der Staat „Deutsches Reich“ wurde 1871 gegründet und in der Verfassung ist in Artikel 1 der Geltungsbereich nach zulesen! Da dieser Staat nie untergegangen ist (lauft BvG und SHAEF), dürfte wohl jedem klar sein in welchen Grenzen dieser existiert.
Zu Deinen Zitaten in der Einleitung: Die Einleitung ist allgemein gehalten und stellt die Absicht dar, dazu was zu schreiben. Insofern sind Deine Einlassungen zu meiner -tatsächlich nicht vorhandenen- Argumentation (ZPO,GVG usw.) vorschnell.
Du drehst mir die Worte im Munde um, wenn Du mir unterstellst, daß ich mich als generell „überdurchschnittlich gebildet“ bezeichnen würde. Du kannst in Deinem eigenen Text nachlesen, daß ich das auf das Rechtliche bezogen habe-das ist nicht arrogant, sondern eine Tatsache. (genauso, wie der Elektriker in seinem Bereich überdurchschnittliche Kenntnisse hat, bleibt es nicht aus in einem rechtsthemenlastigen Studium entsprechende Kenntnisse zu erwerben) Die Ergänzungen am Ende: Einladung zur inhaltlichen Diskussion und der Hinweis darauf, daß ich kein Volljurist bin sollten dem geneigten Leser eigentlich verdeutlichen, daß ich keine Allwissenheitsansprüche habe.
Wenn deine Meinung diesbezüglich in Beton gemeißelt ist-bitte. Ich weiß, aber daß es unterschiedliche Ansichten zu bestimmten rechtlichen Themen gibt. Der Begriff der „Mindermeinung“ ist nicht diskreditierend, sondern eine Tatsachenfeststellung. Mindermeinungen werden in der Lehre durchaus vertreten und auch in Klausuren anerkannt! Das solltest du als juristisch gebildeter Mensch eigentlich wissen.
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ich lenk nicht von ZPO etc ab, sonder habe dazu nichts geschrieben. Ich habe auch nirgend behauptet, daß die Gültigkeit der StPO, ZPO, GVG vom GG abhängig wäre.
Da das thematisch (weil vorkonstitutionelles Recht) nicht zusammen passt und nicht lesbar wäre, kommt das ein anderes Mal.
Logischerweise fängt man mit dem Gesetz was, überwiegend über den anderen steht. Du nicht?
Dein Hinweis oben ist überflüssig.
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Art. 146 GG – auf welchem wege man zu einer neuen Verfassung kommt, ist egal. Art.146 ist nur ein Weg.
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Frage an Dich: Welche Punkte machen eine Verfassung aus? Dein „Argument“ dazu ist dürftig.
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Deine Frage: „Was ist das denn für eine Logik?“ Richtig! Logik braucht es schon. Gemeinhin gilt eine These (naturwissenschaftlich) widerlegt, wenn das Gegenteil bewiesen ist. Beweise ich, daß das GG gilt, wäre die These der Ungültigkeit widerlegt. Da es in der Rechtswissenschaft aber, wie erwähnt, um keine exakte Wissenschaft wie der Mathematik handelt, wäre tatsächlich möglich auch das Gegenteil rechtstheoretisch zu begründen. In der BRD würde dazu o.g. Mindermeinungen nutzen. Daß es kein „Mainstream“ ist, weißt Du selber, oder?
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Frankreich, Polen und Österreich haben also auch ungültige Verfassungen, damit ungültige Regierungen und Gesetze? OK. Diese Auffassung nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis. Ich frag mich, welcher Staat dann überhaupt da ist und wie Europa so zugeschnitten sein soll. Ich schau mal weiter nach Übersetzungen von Verfassungen…und biete ggf. noch was an. i.O.?
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Der Geltungsbereich einer Verfassung – von seiner Wichtigkeit her- hat durchaus mehr als nur Binnencharakter! Stell dir mal vor die würden überall gelten, wo ich reinschreibe, daß sie gelten. Dann schreibt die Türkei rein, daß ihre Verfassung auch in Deutschland gelten würde und schon, würde es zutreffen. Das ist doch wahnwitzig. Man kann logischerweise den Geltungsbereich und gesetzgeberische Gestaltungskraft eines Landes NICHT von dessen tatsächlcihem Einflußbereich trennen.
Weiteres Beispiel: vielleicht griffiger. Wenn d.M.n. Deutshcland in den Grenzen von 1937 mit der Weimarer Verfassung gelten würde. Welches Recht gilt denn dann in Pommern? Polnisches oder Deutsches? usw. usf.
Frage meinserseits: Wie viele Zivilrechtsverfahren wurden eigentlich in den polnisch verwalteten Ostgebieten dort nach der deutschen ZPO geführt? Wie viele Strafprozesse nach der StPO?
Was das BVerfG entscheidet kann keine Gültigkeit über die BRD und ihre tatsächlichen Grenzen hinaus haben! Das BVerfG besagt übrignes im 73iger Urteil, daß die BRD sowohl mit dem reich von 37 terretorial teilidentisch, aber rechtlich vollidentisch ist. Zu deutsch: Die BRD ist das Reich unter neuem Namen, mit Option auf das alte Gebiet von 37.
Da wo ich Herr bin, da regiere ich und nirgendwo anders. Das deutschland des III. Reiches hat auch im Sudetenland sein Recht angewandt, nachdem es angegliedert wurde. Wurde deshalb die Verfassung geändert? Über Polen und die Ukraine wurde auch Recht verhängt. Da galt russisches nicht mehr-egal was die Russen in ihrer Verfassung stehen hatten.
–> Also: Stück Erdoberfläche, Volk und Staatsgewalt, sonst gibts nur Zank und Streit unter den Völkern-siehe Kaschmirgebiet, oder das Kosovo etc.) (Das lernt man übrigens im Jurastudium. Von der Uni Göttingen habe ich das aus den Vorlesungsunterlagen)
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Entscheidet das BVerfG einen gleichen Sachverhalt anders als früher, ist das alte überholt und nicht mehr gültig. Wir sehen: Recht entwickelt sich.
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Das von Dir zitierte Urteil des BVerfG hier im Text http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003288.html (welches ich übrigens bisher nicht kannte-danke dafür) besagt übrigens auch folgendes:
„(RN83)
Die politische und damit auch die staatsrechtliche Bedeutung der Vorgänge vom Mai 1945 erschöpft sich aber nicht in den Wirkungen einer einfachen „militärischen Kapitulation“. Denn wenn auch die Kapitulationsurkunde keinen unmittelbaren politischen Inhalt hatte und daher auch politische Verpflichtungen nicht begründen konnte, so kam ihr doch tatsächlich höchste politische Tragweite zu. Zwar hat die Kapitulation den Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nicht berührt, da aber Deutschland in diesem Zeitpunkt keine staats- und völkerrechtlich legitimierten Vertretungsorgane mehr besaß (BVerfGE 2, 1 [56 f.]) und der in dieser Zeit noch verbliebene Rest deutscher Staatsgewalt sich allein in der Wehrmacht verkörperte, kam in ihrer bedingungslosen Kapitulation zugleich tatsächlich die Vollendung des allgemeinen Zusammenbruchs zum Ausdruck. Gegenüber dem wehrlos gewordenen, handlungsunfähigen deutschen Staat wurde nunmehr de facto der politische Wille der Sieger allein maßgeblich. “
–> Das BVerfG sagte also sinngemäß, daß die Kapitulation der Wehrmacht gleichbedeutend mit einer Kapitulation des Reiches an sich sei. Ergo wäre Deutschland komplett der zukünftigen Staatsstruktur der Sieger unterworfen. Nur darauf könnte sich der Neuaufbau stützen. Das GG ist Teil dessen-nach Willen der Sieger-West.
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Schön: Noch was zum Thema „Mindermeinung“ (z.B. Sondervoten einzelner Verfassungsrichter aber auch Lehrmeinungen) aus deinem zitierten Urteil:
„91
Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8.Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht, wie schon in den Urteilen vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [56]) und vom 7. Mai 1953 (BVerfGE 2, 266 [277]), so auch in den Urteilen vom 17. Dezember 1953 über die Verfassungsbeschwerden der Beamten (1 BvR 147/52) undBVerfGE 3, 288 (319) BVerfGE 3, 288 (320)der Angestellten (1 BvR 323/51) gegen das G 131 ausgegangen ist. Nur von dieser Auffassung her war es möglich, auszusprechen, daß es dem „Deutschen Reich…nicht zugemutet werden“ konnte, „die Dienstverhältnisse mit den Beschwerdeführern über den 8. Mai 1945 hinaus fortzuführen“ (BVerfGE 3, 162 [178]), und konnte unterstellt werden, daß Versorgungsverhältnisse zum Deutschen Reich, die nicht nationalsozialistisch umgestaltet worden waren, den Zusammenbruch überdauert haben (BVerfGE 3, 58 [152 f.]). Der Hinweis auf die abweichende Meinung von Nawiasky und Kelsen in dem Beamtenurteil (aaO S. 88) ist in klarem Widerspruch zum Wortlaut dahin mißdeutet worden, daß das Bundesverfassungsgericht der Auffassung dieser Autoren zumindest zuneige. In Wahrheit wurde dadurch der einzigartige Umfang des deutschen Zusammenbruchs verdeutlicht, der namhafte Staatsrechtslehrer sogar zu dem Schluß veranlassen konnte, das Deutsche Reich sei als Staat überhaupt untergegangen. “
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Zum Thema desGeltungsbereiches habe ich in dem Urteil nichts gesehen. Vielleicht habe ich es auch bei 191 Randnummern und der Uhrzeit jetzt auch einfach übersehen. Du kannst es sicher auf den Punkt bringen.
Ich greif mal auf einen Link (Der runde Tisch) zurück: „Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)“ –> Die Frage die sich generell stellt, ist folgende:
kann eine Verfassung -irgendeine Verfassung- einen Geltungsbereich haben, OBWOHL er nicht explizit in ihr beschrieben ist? Aus obiger Argumentation schließe ich, daß das möglich ist. Du verneinst das. i.O. aber wie BEGRÜNDEST Du das?
(Thema HLKO usw.: Die Alliierten haben sich eh nicht dran gehalten, wenn es ihnen nicht in den Kram gepasst hat. Haben Nürnberg ebenfalls nach nicht rechtstaatlichen Mitteln abgehalten. Warum? Weil sie es konnten.) Wäre alles nach damals geltendem Recht passiert, wäre so ziemlich alles anders gelaufen als es ist. Das war von den Alliierten nicht gewollt, das ist so ziemlich offenkundig.) Es stellt sich die Frage nach den tatsächlichen Konsequenzen. Als realist sage ich: die Konsequenzen sind von den tatsächlichen Machtstrukturen abhängig. Wie immer gilt-leider-: Recht haben und (vor Gericht) Recht bekommen, sind zwei verschiedene Sachen.)
Entschuldige, den Umfang des Kommentars. In Anbetracht der heftigen Vorwürfe ging es für mich nicht kürzer.
@obrigkeit
Zitat: „Art. 146 GG – auf welchem wege man zu einer neuen Verfassung kommt, ist egal. Art.146 ist nur ein Weg.“
Wie kommen Sie zu dieser Behauptung? Im Art 146GG, steht nichts von einer „NEUEN“ Verfassung.
Zitat: „Das BVerfG besagt übrignes im 73iger Urteil, daß die BRD sowohl mit dem reich von 37 terretorial teilidentisch, aber rechtlich vollidentisch ist. Zu deutsch: Die BRD ist das Reich unter neuem Namen, mit Option auf das alte Gebiet von 37.“
Vollidentisch? Dieses Wort ist ebenso nicht zu finden. Ist es möglich, daß SIe bewußt Texte fälschen!?
Das BVerfG stellt übrigens noch mehr fest, was Sie unterschlagen, wie z.B. die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des DR.
Was identisch ist, sollte jedem klar sein. Demnach wäre, nach diesem Urteil, die BRD handlungsunfähig.
Was Sie hier betreiben, ist reine BRD Propaganda ala KRR-FAQ.net. Übersetzt: Fälschen von Texten.
@Obrigkeit 🙂 ein Forentroll wie es im Netz geschrieben steht.
weiter so, nur Dumme bemerken den Betrug und die Lügen nicht.
Viel Spass beim weiter trollen 😀
Das Volk ist schon lange Hellwach geworden, dass ist einigen wohl erntgangen.
Interessant ist auch die Uhrzeit. 2:58Uhr schrieb er. Ob um diese Uhrzeit die Landesregierung in Niedersachsen, am Freitag noch arbeitet!?
Troll dich!!!!!!!!!!!!
Pingback: Andre Brandes : enttarnt bezahlte Forentrolle, der BRD im Internet « volksbetrug.net
@Obrigkeit
Ein netter Versuch, der Falschdarstellung von Gesetzestexten und Urteilen. Danke, daß Sie uns den Beweis, der Existenz von bezahlten Forentrollen liefern. Beim nächsten mal, sollten Sie Ihre IP Adresse verschlüsseln.
Der Beitrag, von uns zu Ihnen:
Geheimdienste und der dazugehörige „STAATS“ BRD-Schutz glaube schon. 😉
soll aber egal sein, wird ja gut bezahlt.
Darauf wollte ich hinaus.
Schon lustig, für was unsere Steuergelder verschwendet werden.
@ Obrigkeit (Überdurchschnittlich gebildeter)
lieber bezahlter BRD-Troll, ich habe diesen Brief verfasst um deine blödsinnigen Lügen auffliegen zu lassen und dir die Maske vom Gesicht zu reißen.
Und jetzt bin ich richtig in Fahrt und krall mir nach und nach alle anderen Forentrolle und mache diese Lächerlich.
Ich werde daraus eine Blog & Foren Lawine machen die so viele Leser erreicht, das ihr irgendwann die weiße Flagge hissen müsst. 😀
Pingback: Andre Brandes : Beweis, für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet, im Auftrag der BRD | Eisenblatt
Es fängt gut an…
Ich bin kein Volljurist- aber ein Volltrottel — in meinen Augen
Des wieteren ein „überdurchschnittlich gebildeter Bürger.“ —
Ich denke, das Psychopaten ein starkes Selbstvertrauenhaben…
genug zu diesem Artikel, der es nicht wert ist, gelesen zu werden.
Beitrag auf Blaulicht Blog hat man gelöscht:
als Toll empfunden und gleich auf sämtlichen sozialen Netzwerken und Foren Verbreitet!
p.s. Höre erst damit auf, wenn du 5mio klicks hast 😀 (ich helfe dir!)
HERO!!!
danke für den link in den web.de kommentaren zu „messerangriff im a-amt“.
auf web.de trollen sich so viele.
ist zwar etwas verharmlosend, aber ich liebe das wort:
FORENTROLLE !!!
und dieses GG-Ding hier war auch recht informativ.
Entschuldigung , ich will nicht unbedingt einen auf „Korinthenkacker machen“ ,
aber deine Rechtschreibung und Orthographie ist unterirdisch. 😦
Und Du maßt es Dir an , andere Menschen aufzuklären. !?
Gruß Neo,
Team volksbetrug.net
Danke für Deine Unterstützung.
Gruß VNV
VB Team
In dem Original Text des Grundgesetztes steht nirgendwo, dass es vom Volk ratifiziert werden muss, sondern von den Volksvertretern. Und das wurde es. Der Parlamentarische Rat hat 1949 mit 81,5% das Grundgesetz für die BRD (Westdeutschland) angenommen. – Und die Alliierten genehmigten dies. Der der „Umfrage“ in den Landtagen haben alle außer Bayern für das Grundgesetz abgestimmt. Also wurden die zwei Drittel erfüllt. Nach JURISTISCHER SICHTWEISE trat das Grundgesetz dann am 23.Mai um 24:00 Uhr ein. So, nach 1990 wurde dann Deutschland mit Legitimität durch den 2+4 Vertrag Wiedervereinigt (und jetzt sagt nicht Nein, man kann drüber Streiten, ob es ein Friedensvertrag ist, es ist aber auf jeden Fall eine Erlaubnis zur Wiedervereinigung). Deshalb hat nun auch die Volkskammer das Grundgesetz angenommen.
Warum das Grundgesetz Grundgesetz heißt und nicht Verfassung hat einen Historischen Grund und kann sogar auf Wikipedia nachgelesen werden.
Wie dieses GG entsatnden ist, wird hier sehr gut beschrieben:
http://behindertvertriebentessarz.wordpress.com/2013/04/06/versucht-euch-bewuster-dar-zu-stellen-reichs-deutschere/
Und ein Glück Auf, meine Heimat!
Reblogged this on Der FREISTAAT DANZIG.
Wenn ich meinen Senf auch noch dazu geben darf, möchte ich auf Art. 140 GG hinweisen, der besagt, dass Teile der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 Bestandteil des GG sei.
Das Bundesverfassungsgericht hat im folgenden Schreiben: http://www.staatenlos.info/images/grundgesetz/9/01.jpg
bestätigt, dass die Weimarer Verfassung weiterhin seine Gültigkeit hätte und man hat hier auf den Art. 140 GG verwiesen.
Wenn also theoretisch das GG nicht mehr gültig wäre, dann wäre dann ja die Weimarer Verfassung wieder gültig. Das ist leider nicht so.
Dahin können wir aber nur gelangen, wenn wir den Art. 139 und 146 umsetzen. Wie man das macht, steht auch auf der Seite http://www.staatenlos.info
volley for Swansea against LeicesterGetty Images9Llorente pounced to send the Liberty Stadium wildBut Martin Olsson levelled to make it two goals in his two games at the Liberty Stadium.