Bundestag ohne Macht

Die Lage ist dramatisch: Die Börsen spielen Achterbahn. Was immer die Märkte lenkt,
es ist außer Kontrolle geraten, … derweil wächst die Wut der Bürger.

Mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz ( http://bit.ly/GAeVrG ) vom 19.04.2006
wurde dem GVG, der ZPO und der StPO der Geltungsbereich genommen.

Verweis – „Bundesverwaltungsgericht“ u. „Bundesverfassungsgericht“ (
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147), (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963):
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher
Geltungsbereich zugewiesen ist.“

„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein,
den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch
gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit
(Art. 20 GG und Art. 80 I 2 GG) und ist dadurch ungültig und nichtig.

Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“,
„Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel
„Nulla poena sine lege“, wurden durch BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147
bestätigt und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO
keines weiteren Beweises.

5 Kommentare zu “Bundestag ohne Macht

  1. Hallo Volksbetrugpunktnet

    Jetzt habe ich seit ein paar Tagen diesen BVerfG-Entscheid (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963) auf dem Schirm, das hat mir lange zur Untermauerung in Sachen Geltungsbereich gefehlt. Aber wo bitte ist dieser Entscheid als Dokument/PDF oder irgendwas nachzulesen? Ich such mir nen Wolf und finde nichts! Kann mir bitte mal jemand helfen?

    Vielen Dank und LG
    Laquibie

  2. Vielen Dank Neo, aber die beiden kenn ich schon. Mir gehts um den Originaltext des VerfG-Urteils. Im Netz findet sich überall ein Verweis darauf und es wird „zitiert“, aber wo kann ich das nachlesen?

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