Christin Löchner von der Partei DieLinke antwortet auf meine als Rundschreiben versendete Mail an Johannes Issmer, FDP, in der ich die Menschenrechtsverletzungen in der BRD thematisiere, wie folgt:

„In Ihrem eigenen Interesse: Löschen Sie mich umgehend aus Ihren Verteiler. Es mag Sie vielleicht überraschen, aber ich bin eine Volksverräterin. Ich liebe und fördere den Volkstod, beglückwünsche Polen für das erlangte Gebiet und die Tschech/innen für die verdiente Ruhe vor den Sudetendeutschen.
Ich tanze am 8.Mai mit Konfetti durch die Straßen der Städte…
In dem Sinne: Still not loving Germany!“
Email: christin.loechner@gmx.de
§ 130 StGB
Volksverhetzung.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
(für Deutschland, Österreich und Schweiz)
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 260 A (III)
Artikel I: Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, das Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß Internationalem Recht ist; sie verpflichen sich zu seiner Verhütung und Bestrafung.
Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an den Mitgliedern der Gruppe;
c) Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) Gewaltsamte Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Artikel III: Die folgenden Handlungen sind zu bestrafen:
a) Völkermord,
b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,
c) Unmittelbare und öffentliche Aufhetzung zur Begehung von Völkermord,
d) Versuch, Völkermord zu begehen,
e) Teilnahme am Völkermord.
Artikel IV: Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel II aufgeführten Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder Private Einzelpersonen sind.
Ich wusste es schon immer, diese Verräter werden es nicht mehr lange machen.
Solche Geier machen Politik?! 😦
Mich wundert nichts mehr in diesem Lande.
Aufklärung an das Volk ist wichtig und diese müssen vor den „Grünen Zecken“ gewarnt werden.
diese Leute müssen für immer eingesperrt werden, das sind schwer Kriminelle.
Das Subjekt studiert in Potsdam „Jüdische Studien“…..
Passt ja.