Die Funkzellenabfrage ermöglicht die algorithmengesteuerte Verdachtserhebung unter
Umgehung gängiger Kontrollinstanzen. Das ist ein Skandal – doch die öffentliche
Entrüstung bleibt bislang aus.
Erinnert sich noch jemand an den Skandal in Dresden, als die dortige Polizei während
einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 über eine Million Mobilfunkdaten von
Telefonkunden erfasste und auswertete?
Eine moderne Software analysierte daraus Vebindungen zwischen Menschen, korrelierte
geographische Bewegungen. Der Vorfall fällt in die Kategorie strategische Überwachung,
mehr als sechsundsechzigtausend Anschlüsse von Anwohnern und Besuchern waren betroffen.
Doch gegen die Zahlen der Funkzellenabfragen in Berlin ist die Erfassung in Dresden fast
schon zurückhaltend. In den vergangenen drei Jahren waren es in der Hauptstadt
6,6 Millionen Mobiltelefondatensätze, ohne dass die Telefonbesitzer davon je etwas
erfahren haben. Dazu kommt noch die Rekordzahl von 1,5 Millionen legal belauschten
Telefongesprächen allein im Jahr 2011 in Berlin.
Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche
Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden
sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung
der sozialen Aktivitäten von Menschen war. Theoretisch sollten die Hürden für derart
umfängliche Datenabfragen hoch sein.
Der für das flächendeckende Abgrasen der Telefondaten genutzte Paragraph 100g der
Strafprozessordnung fordert nicht nur die Zustimmung eines Richters, zudem muss ein
konkreter Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen und keine
Aussicht bestehen, die Ermittlungen auf anderem Wege zum Erfolg zu führen.
In der Praxis sind all diese Hürden nur von untergeordneter Bedeutung, wie schon die
exorbitante Anzahl der Erfassungen erkennen lässt. Der Richtervorbehalt ist ohnehin
nurmehr ein Schatten seiner selbst. In Berlin wurde nur ein Bruchteil der Massendatenabfragen
gestellt, um in Fällen zu ermitteln, in denen eine Rechtfertigung nach dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit und in Abwägung der Grundrechte der Betroffenen zumindest
denkbar erscheint. Die weitaus meisten Abfragen erfolgten wegen Diebstahl oder Drogendelikten.
Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers musste zwar einräumen, dass die millionenfache
technische Überwachung der Funkzellenabfrage nicht wie erhofft Hinweise auf Straftäter
von Auto-Brandstiftungen ergeben oder in den Jahren der Anwendung sonst Verbrecher
in nennenswertem Umfang hinter Gitter gebracht hätte. Ausbleibende Erfolge hin oder her,
die Praxis wird dennoch unbeirrt fortgesetzt.
Dass die Relationen umgekehrt werden, also neben den Verdächtigen nicht nur ein paar
Unbeteiligte miterfasst werden, sondern jeweils die Erfassung Zehntausender Unbeteiligter
bewusst in Kauf genommen wird, scheint keine abschreckende Wirkung zu entfalten.
Nicht einmal eine sinnvolle Berichtspflicht oder Statistik ist vorgeschrieben,
die im Nachhinein Transparenz herstellen würde.
Die Menge an Daten, die bei einer Funkzellenabfrage gewonnen wird, ist immens und
manuell nicht mehr zu bewältigen: Alle Telefone, die sich im abgefragten Zeitraum im
Bereich bestimmter Funkzellen aufgehalten haben, werden erfasst, unabhängig davon,
ob vom Nutzer gerade kommuniziert wurde.
Allein die Anwesenheit in einem Berliner Kiez zur falschen Zeit macht potentiell verdächtig.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : FAZ
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der bericht auf http://www.faz.net ist nicht bzw nicht mehr vorhanden [Fehlerseite (404)]!
Jetzt ist er wieder das :
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/strategische-ueberwachung-die-ortungswanze-in-der-tasche-11873391.html