Die am häufigsten gestellte Frage, die im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte auftaucht, ist die nach dem Einsenden eines Fotos. Der Berliner Rechtsanwalt Marksen Ouahes hat auf stoppt-die-e-card.de dazu eine Beurteilung veröffentlicht. Er kommt zu dem Schluss, dass kein Versicherter und keine Versicherte dazu verpflichtet ist, ein Foto einzuschicken. Diese Mitwirkung ist nach Nach §291 Abs.2 des SGB V nicht vorgesehen. Es soll lediglich die Identität geprüft werden – was auch einfach mit einem Personalausweis möglich ist. Dementsprechend kann eine Verweigerung des Fotos nicht zu einer Kürzung von Leistungen oder gar dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im „schlimmsten“ Fall bekommen Sie einfach keine eGK ausgestellt. Dann können Sie aber einfach eine schriftliche Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, dass Sie versichert sind, anfordern und diese dem behandelnden Arzt vorlegen.
Stellungnahme: Keine Pflicht zum Foto