Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.
Und auf der Sonne schneits 😉
Ein Großteil der „Helden der Nacht“ in Berlin und Bonn hat einen Meineid geschworen.
Was sagt uns das StGB dazu (sofern gültig !?) :
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen
Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren.
Reinhard Mey – Das Narrenschiff BRD
Richtig……
Was sagt das StGB ?
N I X
Firmenrecht hat ja nichts mit Staatsrecht zu tuen Oder?
Da die BRvD ja mittlerweile als „Firma“ oder eigendlich als Verwaltungskonstrukt bekannt ist sollte ja auch jeder wissen, das die Schulden, die diese „Firma“ verursacht, – nichts mit dem Deutschen Volk zu tuen hat.
Somit kann die „Geschäftsführerin“ Schwören, was sie will – das sollte nur die Inwestoren der BRvD interressieren.
Das Deutsche Volk sollte dieser Geschäftsführerin untersagen, den Namen von uns Deutschen zu missbrauchen.