Stefanie Drese (SPD) – Völkermord


Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
(für Deutschland, Österreich und Schweiz)
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 260 A (III)

Artikel I: Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, das Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß Internationalem Recht ist; sie verpflichen sich zu seiner Verhütung und Bestrafung.

Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a)     Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b)     Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an den Mitgliedern der Gruppe;

c)      Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d)     Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

e)     Gewaltsamte Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Artikel III: Die folgenden Handlungen sind zu bestrafen:

a)     Völkermord,

b)     Verschwörung zur Begehung von Völkermord,

c)      Unmittelbare und öffentliche Aufhetzung zur Begehung von Völkermord,

d)     Versuch, Völkermord zu begehen,

e)     Teilnahme am Völkermord.

Artikel IV: Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel II aufgeführten Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder Private Einzelpersonen sind.

http://www.eisenblatt.net/?p=7183

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