Gerichtsvollzieher besucht mich ..

Nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.

1.nach § 201 StGB Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig,
wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher
Interessen gemacht wird.

Dies ist hier ohne Zweifel der Fall.

2.Hinzu kommt, das die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN DIENST sind.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder:
nichtöffentlich was gemerkt.

3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen
Richter nach Art. 101GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.

mit einem Dienstausweis kann NICHT amtlich agiert werden!!!

Gerichtsvollzieher besucht mich ..

PS :

Der Gerichtsvollzieher hat nicht mich besucht , das Video heisst nur so.

Ein Kommentar zu “Gerichtsvollzieher besucht mich ..

  1. Pingback: Gerichtsvollzieher besucht mich (10.09.2012) | Eisenblatt

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