Sehr geehrte Damen und Herren,
der Information halber möchte ich sie darauf hinweisen, wenn sie die Zustellung der PZU schon in dieser Form übernehmen, sollten sie dies richtig tun. Im Anhang befindet sich ein dementsprechender Hinweis wie dies zu erfolgen hat. Sollten sie dennoch weiter in dieser Form fortfahren, werden wir Strafantrag bei der Generalanwaltschaft wegen verstoßes gegen die Art. 1 / 19 / 20 (3) und 103 (2) des Grundgesetzes für die OMF-BRD stellen.
Entsprechende Schadenerstzansprüche, sollten diese aus der falschen Zustellung entstehen, werden gegen sie persönlich gerichtet. Davor wird sie auch die GmbH nicht schützen.
Allein die Tatsache, wieviele Briefkästen jährlich in Deutschland aufgebrochen werden und Inhalte entfernt werden, dürfte ihnen diese Form der Zustellung, die sie betreiben, als unsinnig erklären. Der §
103 GG ist somit nicht gewahrt und das bedeutet im Klartext einen Verstoß gegen den Art.20, dessen Ausmaß ich hier nicht näher erläutern werde.
