Aufstand gegen Apple / Foxconn in Taiyuan (China)

Nach gewalttätigen Unruhen unter seinen Arbeitern hat der weltgrößte
Elektronik-Auftragsfertiger Foxconn am Montag eines seiner großen Werke
in China schließen müssen. In der Fabrik in Taiyuan in der Provinz Shanxi
seien am Sonntagabend handgreifliche Auseinandersetzungen unter Arbeitern
ausgebrochen, berichtete die Polizei.

An den Auseinandersetzungen sollen mehr als 2000 Arbeiter beteiligt gewesen sein;
Auslöser war nach bislang unbestätigten Berichten, dass Sicherheitsmitarbeiter
einen Arbeiter schlugen. Mehr als zehn Personen seien verletzt worden.
Polizeikräfte seien ausgerückt, um die Lage unter Kontrolle zu bringen.
Inzwischen sei die Ordnung wieder hergestellt. Die Ursache des Streits
werde untersucht, teilte die Polizei ferner mit.

Foxconn fertigt für große Computerfirmen wie Apple, Dell, Hewlett-Packard, Sony
und andere; der Konzern beschäftigt in dem Werk in Taiyuan, das auch Teil der
Produktionskette für das neue iPhone 5 ist, 79.000 Mitarbeiter.

Foxconn war in letzter Zeit immer wieder wegen der Arbeitsbedingungen in
seinen Werken unter Beschuss geraten, besonders die Bedingungen der
iPhone-Produktion wurden unter die Lupe genommen. Zuletzt hatte es geheißen,
in der ostchinesischen Provinz Jiangsu würden Studenten gezwungen, ihr Studium
zu unterbrechen und in einer dortigen Foxconn-Fertigungsstätte das
iPhone 5 zusammenzubauen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : heise.de

Gerichtsvollzieher/in macht sich strafbar

Nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.

1.nun nach § 201 StGB Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn
die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher
Interessen gemacht wird.dies ist nun ohne Zweifel der fall.

2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt  1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen
auf einen Tonträger aufnimmt oder…!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt.

3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen
Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte
was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.

Nichtige Verwaltungsakte ..

In letzter Zeit kursieren nette Schreiben von BRD „Behörden“ ,
die z.b. versäumte Gebühren einforden oder zu spät gezahlte Hundesteuer.

In den Schreiben drohen Sie gleich mit einem ganzen Paket an Zwangsmaßnahmen.

Z.B.
– Lohnpfändung
– Kontopfändung
– Zwangsöffnung der Wohnung
usw.

Es ist zwar durchaus nett , den Bürger den kompletten Katalog der
möglichen Zwangsmaßnahmen zu präsentieren.

Allerdings scheitert dieses Vorgehen an einem Gesetz.

Gemäß § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist die gleichzeitige Androhung
mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die
Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält, unzulässig!

Das heisst , der Verwaltungsakt ist nichtig !

Das kann man z.b. dem Sachbearbeiter mehr oder minder höflich mitteilen :

Zuerst einmal darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich mit Ihren Drohungen auf sehr
dünnem Eis bewegen. Diese erfüllen klar den Tatbestand der Nötigung, da Sie auf
rechtswidrige Art und Weise mit verschiedenen Zwangsmitteln drohen.

Gemäß § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist die gleichzeitige Androhung
mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl
zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält, unzulässig! Ich verbitte mir also
zukünftig diese in anmaßender Art gemachten Drohungen!

Sollte dies nicht fruchten , ist durchaus eine Strafanzeige und ein Strafantrag
wegen Nötigung und Erpressung angebracht.

Denn der Sachbearbeiter / Beamte im öffentlichen Dienst unterliegt der Remonstrationspflicht.

„Nach den Vorschriften muss der Mitarbeiter seine dienstlichen Handlungen auf ihre
Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung,
so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h.
gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.

Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des
Mitarbeiters nicht ausgeräumt, so muss sich der Mitarbeiter an den nächsthöheren
Vorgesetzten wenden. Der Mitarbeiter hat hier keinen Ermessensspielraum.

Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte
(der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Mitarbeiters) die Anordnung,
so muss der Mitarbeiter sie unter Rechenschaft gegenüber dem Betroffenen ausführen.

Diese Gehorsamspflicht trifft den Mitarbeiter allerdings dann nicht, wenn er durch
die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
Der Mitarbeiter kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen,
wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird.

Und da die Staatshaftung seit fast 3 Jahrzehnten aufgehoben ist ,
handelt ER / Sie als Privatperson und ist somit voll schuldfähig.

Also lasst euch von derem Geschwafel nicht einlullen – sondern wehrt euch !

PS :

Solltet Ihr im öffentlichen Bereich mit den BRD „Behörden“ Kontakt suchen ,
ist ein Video nie verkehrt , das den Vorgang dokumentiert. 😉

Wer hat Angst vor der ‚Wut der Muslime‘?

Von der Titelseite eines US-Magazins schreit der allgemeine
Medientenor der vergangenen zwei Wochen: die muslimische Welt ist
von anti-westlicher Wut über einen islamophobischen Film in Brand gesetzt,
Horden gewaltsamer Demonstranten bedrohen uns alle…

Doch stimmt das?

Sieben Dinge, die Sie bei all der ‚Wut‘ vielleicht verpasst haben :

Wie so ziemlich jedermann finden die meisten Muslime das 13-minütige
islamophobische Video “Innocence of Muslims” (Die Unschuld der Muslime)
schlecht gemacht, geschmacklos und anstößig.

Die Proteste haben sich schnell verbreitet, indem sie verständliche und seit
langem schwelende Klagen über eine neo-kolonialistische Außenpolitik der USA
und des Westens im Nahen Osten, sowie religiöse Empfindlichkeit bei Darstellungen
des Propheten Mohammeds aufgreifen. Doch die Berichterstattung
lässt oft wichtige Punkte aus:

1.

Frühe Schätzungen besagen, dass die Teilnahme an Demonstrationen gegen den
Film bei etwa 0.001 bis 0.007% der weltweit 1.5 Milliarden Muslime liegt
ein winziger Prozentsatz im Vergleich zu denen, die im Rahmen des
Arabischen Frühlings für Demokratie auf die Straße gingen.

2.

Die große Mehrheit der Demonstranten hat sich friedlich verhalten.
Die Angriffe auf ausländische Botschaften wurden fast alle von Elementen
der Salafistenbewegung, einer radikalislamischen Gruppierung, die es
hauptsächlich darauf abgesehen hat, populärere moderate islamische Gruppen
zu unterminieren, organisiert oder befeuert.

3.

Hochrangige libysche und amerikanische Offizielle sind unentschieden,
ob der tödliche Angriff auf einen US-Botschafter in Libyen vermutlich
lange geplant war, um auf den 11. September zu fallen, und somit
keine Verbindung zum Film hatte.

4.

Abgesehen von Angriffen radikaler militanter Gruppen in Libyen und Afghanistan
legt ein Überblick der Berichterstattung am 20. September nahe, dass wirkliche
Demonstranten genau null Menschen getötet hatten. Die Todesfälle, die in den
Medien berichtet wurden, sind überwiegend von der Polizei getötete Demonstranten.

5.

So ziemlich jeder wichtige Entscheidungsträger, ob muslimisch oder nicht,
hat den Film und jegliche Gewalt, die daraufhin verübt wurde, verurteilt.

6.

Der Papst besuchte auf der Höhe der Spannungen den Libanon und Hisbollah-Mitglieder
waren bei seiner Predigt gegenwärtig, warteten mit Protesten, bis er wieder abgereist
war, und sprachen sich für religiöse Toleranz aus.
Ja, das ist tatsächlich passiert.

7.

Nach dem Angriff von Benghazi gingen Bürger dort und in Tripoli mit Schildern
auf die Straße, auf denen sie das Geschehen bedauerten und sagten, dass die Gewalt
weder sie noch Ihre Religion repräsentiere.

Dazu kommen zahlreiche wirklich bedeutende Nachrichten, die vergangene Woche
kaum Gehör fanden und für reißerische Nachrichten über wütende Muslime Platz machen
mussten, die einen „Kampf der Kulturen“ propagieren. In Russland gingen zehntausende
Demonstranten in Moskau gegen Präsident Putin auf die Straße. Hunderttausende
Portugiesen und Spanier schlossen sich Protesten gegen die Sparpolitik an;
und über eine Million Katalanen forderten Unabhängigkeit.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.avaaz.org

Dort liegt ein kleines Mädchen ..

Vergewaltigungs-Urteil sorgt für Empörung

Ein Mann Ende 20 hat Sex mit einer 15-Jährigen – gegen deren Willen.
Es kommt zum Prozess. Der Vorwurf lautet „Vergewaltigung“.
Doch der Mann wird freigesprochen.
Die Begründung sorgt deutschlandweit für Empörung.

Entsetzen, Wut und Unverständnis – in etwa so lassen sich die Reaktionen auf
ein Urteil des Essener Landgerichts zusammenfassen. Eine Richterin hat – auch
auf Anraten der Staatsanwaltschaft – einen 31-Jährigen vom Vorwurf der
Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen.

Das berichtet das Onlineportal der „Hertener Allgemeinen“.

Ihre Begründung: „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen.
Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte.“

Ein Rückblick: Es war im Sommer 2009, als sich ein 15-jähriges Mädchen zusammen mit
zwei anderen Frauen in der Wohnung eines heute 31-Jährigen aufhielt.
Der Mann – alkohol- und drogenabhängig – will Sex. Um mit dem Mädchen alleine zu sein,
schickt er seine Freundin und eine Prostituierte aus der Wohnung.
Der Mann und der Teenager haben Sex. Vor Gericht sagt die damals 15-Jährige aus,
sie habe gesagt: „Nein, ich will das nicht.“ Doch der Mann habe trotzdem weitergemacht.

Aussage des BRD Richters :

Sie hat sich nicht genug gewehrt.

Schönen Guten Morgen  – Und auf der Sonne schneits. 😦

Den kompletten Artikel finder Ihr hier : merkur-online.de

Die Firma Bundesrepublik

Wieso ist immer wieder von einer BRD-GmbH die Rede?

Warum tauchen Umsatzsteueridentifikationsnummern dort auf,
wo sie eigentlich nicht hingehören ?

Tobias Sommer hat ein wenig im Weltnetz gestöbert und ist fündig geworden…

Die Firma Bundesrepublik

„Staats“schutz von der Rolle ..

Nein , heute ist nicht der 1 April ! 😉

„Staats“schutz von der Rolle ..

Das Thüringer Landeskriminalamt hat Mitarbeiter mit einer verdeckten Kamera überwacht,
weil in einer Außenstelle der Behörde Toilettenpapier geklaut wurde.
Für die Auswertung der Bänder wurde mindestens ein Beamter aus dem Bereich „Staatsschutz“ abgestellt.

Als hätte Thüringen derzeit keine andere Sorgen. Über mehrere Wochen hat die Leitung des
Landeskriminalamts (LKA) seine eigenen Mitarbeiter überwacht – weil in der
Außenstelle Waltersleben im Ilmkreis Klopapier geklaut wurde. Insgesamt wurde in
dem Fall von November 2010 bis Februar 2012 ermittelt, wie MDR Thüringen berichtet.

In Waltersleben sind die Dezernate Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität,
Interne Ermittlungen und Staatsschutz des LKA untergebracht, eine der wichtigsten
Behörden des Landes. Hier begannen auch nach der Enttarnung der Rechtsterroristen
aus Jena die Ermittlungen.

Aber wie so oft in aufgeblähten Behördenapparaten gibt es auch dort profane Probleme.
So sollen sich Mitarbeiterinnen der Abteilung 6 mit den Angestellten einer externen
Reinigungsfirma über den hygienischen Zustand der Toiletten in die Haare bekommen haben.
Daraufhin machte das Reinigungspersonal seinem Unmut Luft und zeigte den unüblich
hohen Absatz an Klopapierrollen an.

Denn Toilettenpapier im LKA ist Eigentum des LKA. Selbst wenn es nur – wie in diesem Fall
zweilagig ist und von solcher Beschaffenheit, dass Mitarbeiter am liebsten eigenes
von zu Hause mitbringen würden anstatt dieses nach Hause zu tragen.

LKA-Präsident Werner Jakstat leitete nach der Anzeige im November 2010 intern
ein Verfahren ein. Doch seine Ermittler kamen in der Causa Klorolle nicht weiter,
Jakstat schaltete die Staatsanwaltschaft Erfurt ein.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Spiegel Online

Amtsenthebungen bei der RFD

Wichtige Pressemitteilung

Am 17.09.2012, 21.00 Uhr wurde innerhalb der normalen Kabinettsitzung durch mehrheitlichen Kabinettbeschluss, gemäß Art. 43 der Weimarer Verfassung, der Präsident, Justizminister und Richter Peter Frühwald, sowie die Außen- und Landwirtschaftsministerin  Birgit Hilbig-Fazekas, ihrer Ämter mit sofortiger Wirkung enthoben.

Ebenso verloren der Innenminister Harald Heitmann seine Position und der Leiter des Präsidialamtes Matthias Günkel. Die beiden letztgenannten Personen waren bislang bei keiner Kabinettsitzung anwesend. In allen Abstimmungen wurde die erforderliche 2/3 Mehrheit erreicht.

Insbesondere haben sich diese Personen durch grobe Verstöße gegen geltendes Recht, Irreführung von Bürgern bei den Erfolgsaussichten von streitigen Gerichtsverfahren strafbar gemacht. Untätigkeit und Unterlassung sind schwere Versäumnisse innerhalb der Kernaufgaben ihrer jeweiligen Ämter und sind die Hauptgründe der Enthebungen.

Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, daß unter dem Namen der Republik Freies Deutschland private Ziele verfolgt wurden. Die Republik Freies Deutschland hat hierdurch schweren personellen und wirtschaftlichen Schaden erlitten. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit wurden stark beschädigt. Ein Untersuchungsausschuss zur Klärung aller Hintergründe und Aufdeckung aller Straftaten wurde bereits ebenfalls eingerichtet.

Eine Neu- und teilweise Umbildung des Kabinetts hat bereits begonnen, um die Republik Freies Deutschland bis zu den nächsten Wahlen handlungsfähig zu erhalten.

In diesem Zusammenhang distanziert sich das verbliebene Kabinett und das Volk der Republik Freies Deutschland, von jeglicher Verbindung zu den zweifelhaften Handlungen von Peter Frühwald und Birgit Hilbig-Fazekas in der Vergangenheit. Alle Vorkommnisse werden ohne Ausnahme aufgeklärt.

Folgende Amtsstempel verlieren ab dem 17.09.2012 ihre Gültigkeit, bis auf Widerruf:

Peter Frühwald 0001 Präsidialamt, 0004 Justizministerium und Präsidentenstempel (ohne Nummer)

Birgit Fazekas 0006 Landwirtschaftsministerium und 0008 Außenministerium sowie der Landhauptverwaltung Sachsen.

Harald Heitmann 0009 Sportministerium, 0012 Innenministerium

Ebenfalls entfällt die Gültigkeit der Briefbögen vorgenannter Ämter. Bei Unsicherheiten über die rechtlichen Gültigkeit von Papieren und Unterlagen, sowie sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung, bitten wir um Kontakt unter presseamt@republik-freies-deutschland.org

Des Weiteren wird erklärt, daß alle Termine und Kontakte welche derzeit bestehen oder vereinbart wurden, mit dem Presseamt neu zu vereinbaren sind und jegliche Aussagen der vorgenannten Personen ohne Einverständnis der Regierung nicht in deren Namen erfolgten und erfolgen. 
 

Presseamt im Regierungsauftrag

Quelle: http://www.republik-freies-deutschland.org/press-release/amtsenthebungen-bei-der-rfd

 

Ansprache des Präsidenten der Republik Freien Deutschland