Na ja , die Richter am Grundgesetzgericht finden ja auch den EMS für Grundgesetzkonform.
Also warum sollten Sie bei dieser kleinen Gebühr , plötzlich zum Wohle des Bürgers entscheiden.
Karlsruhe stärkt öffentlich-rechtliche Sender: GEZ auch für Computer rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Anwalts zurückgewiesen,
der für den Computer in seiner Kanzlei keine GEZ-Gebühren zahlen wollte.
Computer seien „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“, für die die öffentlich-rechtlichen
Sender Gebühren erheben dürften, begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung.
Eine solche Gebühr verstoße nicht gegen das Grundgesetz.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten
PS :
Sehr interessant sind auch die Kommentare zu einem gleichlautenden Artikel bei Heise.