Das Deutschen Polizei Hilfswerk (DPHW) stellt sich am 22.09.2012 im Südwesten Deutschlands vor.
Im folgenden wichtige Informationen für diejenigen, die das BRD System durchschauen wollen. Für alle die wissen wollen wie uns geschieht, und wie wir unseren Selbst-Schutz in der immer willkürlicher werdene Zeit aufbauen DPHW INFO-Veranstaltung am 22.09.2012
Schutz vor Behördenkriminalität
Wir werden sehr oft gefragt, wie man sich vor derBehördenkriminalität in unserem Land schützen kann.
Dazu muß man sich darüber im Klaren sein, daß wir in keinem Staat leben, wo staatliche Ämter im Auftrag und zum Schutz der Bürger handeln.Die Herstellung der Staatlichkeit anzustreben sollte also grundlegend für unserDenken und Handeln sein.
Wir leben in einem Land, wo alles nach Firmen- und Vertragsrecht „abgearbeitet“ wird. Dazu bedarf es keiner Gesetze, sondern wiein allen Firmen nur Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Und je nach dem, was inden Allgemeinen Geschäftsbedingungen so drin steht, handelt die Firma absolutlegitim, wenn diese bei einem Vergehen gegen Sie vorgeht.
Aus diesem Grund ist es auch absolut kontraproduktiv, wennSie den Behörden seitenweise die rechtlichen Grundlagen zusenden, nach denen dort verstoßen wird. Es bedarf dieser Gesetze nicht!!!
Die arbeiten analog ihrer AllgemeinenGeschäftsbedingungen.
Also reine Zeit- und Energieverschwendung, wenn Sie wiedermal ein solches Schreiben aufsetzen.
Daß dies funktioniert, setzt natürlich voraus, daß Sie einenVertrag mit dem jeweils auszuhandelnden Thema mit der Behörde (Firma) abgeschlossenhaben.
In diesem Vertrag muß der jeweilige Sachverhalt vermerktsein, um den es sich bei der entsprechenden Forderung handelt. Dieser Vertrag mußdie Unterschrift des Vertragsgebers (Sachbearbeiter der Behörde/Firma) und IHREUnterschrift enthalten. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt ein Vertragzwischen Ihnen und der Behörde nach Firmenrecht zustande. Fehlt eine odermehrere Unterschriften und das Vertragswerk mit dem jeweiligen Sachverhalt, istes kein abgeschlossener Vertrag. Es sei denn, in den AllgemeinenGeschäftbedingungen oder in dem Vertragsangebot steht, daß das Vertragswerk auch ohne einer Unterschrift des Sachbearbeiters der Firma gültig ist. Dann bedarf es nur IHRER Unterschrift, daß das Vertragswerk akzeptiert wird. Leisten Sie dieseUnterschrift, dann müssen Sie mit den Folgen des Vertrages leben und diekriminellen Handlungen zur Einforderung der Vertragsbedingungen in Kauf nehmen.
Vertragsnehmer sind Sie bereits, wenn Sie Personal der Firmasind. Sie haben also bereits mit Beginn Ihres Eintritt´s in die Firma dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Wenn alsoin den AGB´s drin steht, daß man bei einem Verfehlen der Anweisungen schongegen Sie vorgehen kann, weil Sie sich als Personal an die AGB´s zu haltenhaben, dann ist auch das vollkommen legitim. Genau wie in jeder anderen Firmahaben Sie damit die „Arbeitsanweisungen“ Ihrer „Vorgesetzten“ einzuhalten.
Wer das nicht will, muß ja mit dieser Firma keinen„Arbeitsvertrag“ eingehen. Wurde der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet undSie sind Personal der Firma, können Sie sich nur durch eine Kündigung undAusscheiden aus dieser Firma von den herrschenden AGB´s befreien.
Was heißt das für Sie als BRD-Bürger?
1.) Die BRD ist die Firma, bei der Sie tun und lassenmüssen, was in den AGB´s drin steht.
2.) Sie haben mit Eintritt in die Firma einenPersonalausweis erhalten, mit dem Sie sich bei jeder Legitimation mittels desPersonalausweises zur Einhaltung der AGB´s verpflichten. Deshalb werden Sieauch regelrecht dazu gezwungen, sich mit dem Personalausweis zu legitimieren.
3.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um sich an einemWohnsitz anzumelden, dann greifen auch hier die AGB´s, wenn man bei einemVergehen gegen die AGB´s eine Zwangsräumung gegen Sie veranlasst.
4.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, umArbeitslosengeld oder Hartz IV zu beantragen, müssen Sie auch die Sanktionenhinnehmen, wenn Sie nicht das tun und lassen, was in den AGB´s steht.
5.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um ein Bankkontozu eröffnen, dann müssen Sie mit einer Kontopfändung oder Kontoschließung rechnen,wenn Sie entgegen der AGB´s handeln.
Wie Sie feststellen werden, ist alles, was die BRD gegen Sie veranlasst, vollkommen legitim. Aber eben nur, wenn Sie Personal der BRD sind.Das zu ändern ist also das Erste, was Sie tun müssen, um unbehelligt zu leben.
Da der Personalausweis Eigentum der „Firma“ BRD ist, muß er zum Zwecke einer Vertragsauflösung unbedingt an die Firma zurückgegeben werden.Es nützt also nichts, wenn Sie den Personalausweis auslaufen lassen und keinenneuen Perso beantragen. Ihr Vertrag mit der Firma verlängert sich automatischweiter, wenn er nicht von Ihnen gekündigt wird. Die Ausstellung eines neuenPersonalausweises dient nur dem generieren von neuen Geldern für die Firma,denn entgegen aller anderen Arbeitsverhältnisse erhalten Sie bei der Firma BRDkein Gehalt. Sie zahlen als Personal der Firma BRD das Gehalt, was die Firmafür sich braucht. Und in den AGB´s dieser Firma ist eine Kostenschraube nachoben ausschließlich inbegriffen. Es hat also keinen Sinn, sich gegen Kostenforderungenzu wehren, solange man noch Personal ist.
Des Weiteren müssen Sie die Kündigung mit der Firma mittelseiner Personenstandserklärung zur natürlichen Person durch Geburt, Ihrer Firma BRDund deren Subunternehmen mitteilen. Ausführliche Informationen dazu finden Sieauf der Internetseite www.natuerlicheperson.de.
Nur durch Ihre Kündigung in Form der Abgabe desPersonalausweises und Abgabe einer Personenstandserklärung haben Sie dieautomatisch mit Vertragsbeginn anerkannte Staatsangehörigkeit „deutsch“gekündigt. Erst damit haben Sie das BRD-Joch abgelegt. Es nützt also nichts,wenn Sie gegen die Behördenkriminalität vorgehen, solange Sie noch denPersonalausweis haben und die BRD Ihr „Vorgesetzter“ ist. Die Firma wird immerden „längeren Arm“ haben, solange Sie noch im Besitz des Personalausweises sindund noch keine Personenstandserklärung gemacht haben.
Wenn Sie nun nach Rückgabe des Personalausweises underteilter Personenstandserklärung ein freier Mensch sind, können Sie jegliche „Vertragsangebote“der BRD-Behörden mit folgendem Musterschreiben und einer Kopie desBehördenschreibens abblocken.
Verbot zur Belästigung durch Ihre Behörde
Ihre Behörde belästigt mich durch Benutzung meines durch Geburt als natürliche Person innehabenden Familiennamens und Vornamens
Muster-Verbot zur Belästigung durch BRD-Behördenhttp://www.leinen-los-hamburg.org/deutsches-polizeihilfswerk-schutz-vor-behordenwillkur/
Antrag für eine Mitgliedschaft:
http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=170&t=10027&sid=8bd190045bc6168a74d52892fdfe5a9d
Wie sieht es denn mit den ausländischen Mitbürgern aus? Meine Frau ist Philipinin und hate bisher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in ihrem Reisepaß vermekt bekommen. Neu ist nun daß im Reisepaß kein Vermerk mehr ist, dafür hat sie jetzt eine separate Plastikkarte erhalten. Diese Plastikkarte hat den Titel „Aufenthaltstitel“. Ich gehe davon aus daß diese Karte mit einem RFID-Chip versehen ist, auch wenn ich diesen bisher nicht gefunden habe.
Aber wie steht die BRD mit ihrer AGB diesen Menschen gegenüber?
Was ist wenn man Angestellter einer Firma ist und in die Selbstverwaltung geht. Gibt es da nicht plötzlich Probleme für den Arbeitgeber?