Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung

Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren

Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht am:  17.10.2012 um 10:59h | 75 Antworten

Der Deutsche Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung einer der Öffentlichkeit aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugänglichen Sache.

Vor zwei Wochen haben wir hier über das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption berichtet, dass der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag vor vier Jahren erstellt hatte. Da das Gutachten mit Verweis auf das Urheberrecht geheim gehalten und nicht vom Bundestag veröffentlicht wird, haben wir es hier veröffentlicht, um allen die Chance zu geben, sich aus der Originalquelle über das Thema zu informieren.

Heute habe ich bei der Post ein Schreiben des Deutschen Bundestages abgeholt, das per Einschreiben geschickt wurde. Darin steht u.a.:

“Ich bitte Sie daher, die fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.10.2012 einzustellen und die Veröffentlichung zukünftig zu unterlassen.”

Da Herr Prof. Dr. Schöler, Leiter der Abteilung W Wissenschaft und Außenbeziehungen, offensichtlich hier ja mitliest, kann ich ihm auch öffentlich (leider hat er keine E-Mailadresse auf dem Bundestagsbriefpapier angegeben) antworten: Nein. Das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

“Dem deutschen Volke” steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?

Hinweise auf weitere Backups des Gutachtens im Netz nehmen wir gerne in den Kommentaren entgegen.

https://netzpolitik.org/2012/der-deutsche-bundestag-fordert-uns-auf-das-bisher-geheim-gehaltene-gutachten-zur-abgeordnetenkorruption-zu-depublizieren/

 

 

Um was es geht:

Abgeordnetenkorruption

2 Kommentare zu “Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung

  1. Inhaftierungen ohne Urteile bis zum Mord sind uns bekannt und auch das Finanzministerium als Auftraggeber fur Banden aller Art – es ist eben Rechtsstaat die CDU Diktatur!

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