Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Tischler Finanzamt Regensburg wegen des Verdachts der Nutzung von nichtigen Gesetzen, Nutzung von NAZI-Gesetzen und der Verletzung der Dienstaufsichtspflicht, hier: Abgabeordnung 1977, daraus resultierend auch UStG und EStG, EStG verstößt gegen Art. 139 GG
Ein Kommentar zu “Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Tischler Finanzamt Regensburg wegen des Verdachts der Nutzung von nichtigen Gesetzen, Nutzung von NAZI-Gesetzen und der Verletzung der Dienstaufsichtspflicht, hier: Abgabeordnung 1977, daraus resultierend auch UStG und EStG, EStG verstößt gegen Art. 139 GG”
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