Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Tischler Finanzamt Regensburg wegen des Verdachts der Nutzung von nichtigen Gesetzen, Nutzung von NAZI-Gesetzen und der Verletzung der Dienstaufsichtspflicht, hier: Abgabeordnung 1977, daraus resultierend auch UStG und EStG, EStG verstößt gegen Art. 139 GG

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