Und das ganze ohne Richtervorbehalt. 😦
Auf Deutsch : „Jeder Depp kann in Zukunft die Daten abfragen“ !
Das ist dann die Vorratsdatenspeicherung durch die „Hintertür“
Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt,der die Auskunft über Bestandsdaten
wie Name oder Anschrift von Inhabern einesTelekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will.
Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein.
Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen
dürfen was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet und die entsprechenden Informationen im sogenannten
manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.
Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten
wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte
Speichereinrichtungen geschützt wird.
Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.
Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten „unverzüglich und vollständig übermitteln“.
Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.
Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem
„eine gesicherte elektronische Schnittstelle“ bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen,
dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.
Die vorgeschlagenen Änderungen, denen Bundesrat und Bundestag noch zustimmen müssen, beziehen
sich insbesondere auf Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zudem soll in die
Strafprozessordnung ein Paragraph 100 j neu eingefügt werden.
Demnach wäre Auskunft zu erteilen, soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die
Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. Darüber hinaus sollen die
einschlägigen Gesetze für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst,
den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst angepasst
werden, da Mitarbeiter all dieser Behörden als Auskunftsberechtigte vorgesehen sind.
Den kompletten Artikel findet ihr hier : heise.de
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