Was meint der Betreiber, dieser Hetzseiten, zu Leon aka RFB Hamburg:
Wir sehen es anders:
§ 130 Volksverhetzung StGB
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


Diese Kriminellen brauchen hier keine Angst zu haben, denn der Staatsschutz wird bei solchen Leuten mit Absicht NICHT tätig.
Erstens gibt es gar keinen Staatsschutz in der „brd“, weil die brd nämlich gar kein Rechts-Staat, ja noch nicht einmal ein STAAT ist, zwotens ist der nicht autark oder autonom, sondern weisungsgebunden von den Anweisungen der Generalstaatsanwaltschaften, die ihrerseits ihre Weisungen nach Artikel 139 GG von den Besatzern der brd erhalten, wie es in der alliierten Gesetzgebung FÜR die brd vorgesehen ist. Diese Weisungen – stehen außerhalb, nämlich ÜBER der nachgeordneten brd-„Grundgesetz“-Scheinordnung, die den Deutschen aufoktroyiert ist, immer noch. Karlo Schmidt, SPD-Verfassungmitarbeiter und Kurt Schumacher, SPD, haben das klar auf den Punkt gebracht, man möge sich dazu eigenständig, selbsttätig informieren – und anfangen, selber zu denken. (Für die, die nur Parolen und Polit-Kaspereien bisher nachbeten gelernt haben in ihrer Klippschule, ob es nun Volksschule oder Gymnasium sich nennt!)
Ein mühsamer, aber effektiver Lernprozeß, der den Alliierten komplett die vollgeschissenen Hosen runterzieht, wenn man ergebnisoffen sich eine eigene!!! Meinung aufgrund offener Informationen erarbeiten wird. – Aber Schlafschafe tun das nicht, Darauf baut die Feindstaatenregelung der UNO. Also, legt Euch wieder hin, kaut den vorgekauten Kram wider, und seid zufrieden, bis es auf Eure Schächtbank geht. Mähhhhhhhh.