Die 11. Kammer des Sozialgerichts in Köln entschied am 6. November 2012 zu Gunsten einer Aktivistin der Kölner
Erwerbslosengruppe KEA und gegen das Kölner Jobcenter. Es ging um die Zurückweisung als Bevollmächtigte.
Das Gericht konnte „keinen erkennbaren Grund“ für die Zurückweisung entdecken.
Damit haben Die KEAs bzw. einzelne Mitglieder binnen zweier Monate den vierten Prozess in Folge mit Erfolg bestanden.
Diesmal sogar mit einem Urteil!
Offenbar legt es das Kölner Jobcenter darauf an, jeden erdenklichen Versuch zu unternehmen, die Rechte
Betroffener und ihrer Begleiter, Beistände oder Bevollmächtigter zu untergraben. Selbst dann, wenn die Sache
gesetzlich klar geregelt und sogar durchschaubar erscheint. Anstelle interner Fortbildungen setzt die
Jobcenter-Geschäftsführung offenbar auf die erzieherische Instanz (sich selbst gegenüber) der Gerichte.
Das kostet dann das Jobcenter, respektive Steuerzahler, etwas mehr, aber sorgt immerhin für Rechtssicherheit.
Erneut hat sich das Jobcenter Köln einen Prozess geleistet, dessen Ausgang die KEAs fachkompetent voraussagen
hätten können.
Oder kalkuliert das Jobcenter mit der Tatsache, dass die meisten Betroffenen ohnehin nicht vor Gericht gehen?
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : gegen-hartz.de
Die politische Deutsche-Justiz als Repraesentanten des doofen deutschen
Michel,hat ohnehin Probleme mit
der Wahrnehmung demokratischer
Zusammenhaenge.
Das beweisen die zahlreichen Urteile u.a.
am Eurupaeischen Gerichtshof fuer
Menschenrechte in Strassbourg gegen
das Willkuer-und Verbrecherregime
die Bundesrepublik Deutschland.