DPHW – Presseerklärung des DPHW zum Vorgang in Petersroda vom 19.12.2012

Am Abend des 19.12.2012 gegen 20:00 Uhr klopften zwei zivil gekleidete Personen bei einer Familie und erklärten verbal, sie seien Polizisten.
Sie erklärten, sie hätten einen Haftbefehl für den Mann der Familie. Ein telefonisch herbeigerufener rechtlicher Vertreter unterstützte die Frau, welche dann um eine Legitimation bat.
Beide nannten ihren Familiennamen und lediglich Frau K. zeigte nur kurz ihren Dienstausweis. Der Herr P. unterließ dies bis zum Ende, ebenso wie es beide verweigerten, ihren Vornamen zu nennen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sie gemäß §12 Polizeiaufgabengesetz verpflichtet seien, sich auszuweisen. Darauf erklärten sie, Zitat: „das sind nicht unsere Gesetze und wir haben sie nicht gemacht“.
Anschließend wurden sie befragt, ob der Haftbefehl unterzeichnet sei. Das bejahten sie und erklärten, Zitat: „von einer Justizangestellten“.
Den Hinweis, dass dieser nicht rechtswirksam sei, negierten sie, Zitat: „das interessiert uns nicht“.
Es wurde auf § 315 ZPO und § 126 BGB und auf das geltende VwVfG hingewiesen, was die für sie geltenden Gesetze seien. Daraufhin erwiderten sie,
Zitat: „ wir haben keine eigenen Gesetze“.
Beide wollten sich nun Zutritt zum Haus der Betroffenen verschaffen und drohten mit einem Schlüsseldienst, wenn die Betroffene ihnen nicht Zutritt gewähren würde, um festzustellen, ob der Betroffene anwesend sei. Frau K. äußerte sich Zitat: „ich habe das schon öfter gemacht“.
Auf den Hinweis, dass sie dafür einen richterlichen Durchsuchungsbefehl benötigten würden, beantwortete Frau K., Zitat: „den brauchen wir nicht, wenn wir einen Haftbefehl haben“.
Daraufhin wurden beide auf den vermutlich geleisteten Eid auf das Grundgesetz hingewiesen. Das kommentierte Frau K., Zitat: „ wir haben das Grundgesetz nicht erfunden, halten uns aber daran“.
Die Betroffene beendete die Diskussion mit dem Hinweis, dass, wenn sie einen von einem Richter korrekt unterschrieben Haftbefehl vorweisen können, gäbe es keine Probleme. Jetzt wünsche sie erst einmal einen Guten Abend und schloss die Tür.

Sehr geehrte Mitmenschen,
dem DPHW geht es nicht um den Grund, warum evtl. ein Haftbefehl vorlag, es geht ausschließlich um die Beleuchtung der Vorgehensweise der beiden vermutlichen Polizeibediensteten, deren Identität nicht vollumfänglich geklärt werden konnte.

Das DPHW stellt an das Polizeipräsidium Magdeburg folgende Fragen:

Warum fahren zwei junge Polizeibedienstete, die laut Ausweis der Frau K. aus Magdeburg waren, ca. 115 km bis in die Region Bitterfeld-Wolfen, also bis an die Sächsische Grenze.
Warum führen jene bei Ihrem Anliegen keine gültigen, Rechtskraft entfaltenden Dokumente mit?
Warum sind sie lediglich mit Skripturakten bzw. Entwürfen unterwegs, denn zur Rechtskraftentfaltung sind gemäß der Vorschriften aus BGB, VwVerfG und ZPO Unterschriften mindestens eines Richters notwendig.
Eine Justizangestellte muss dann zumindest eine Urkundsbeamtin sein, um die Richtigkeit und die Identität des unterzeichnenden Richters zu bestätigen.
Sie selbst ist nicht berechtigt, den Anschein zu erwecken, sie hätte eine Urkunde gezeichnet.
Warum weisen sich die Polizeibediensteten nicht korrekt nach Polizeiaufgabengesetz mit ihrer Dienstbezeichnung und ihrem Namen aus?
Warum können die Polizeibediensteten so eine merkwürdige Rechtsauffassung zur Gültigkeit von Gesetzen haben, sie aber trotzdem durchsetzen wollen.
Warum lässt die gesamte Vorgehensweise der Bediensteten einen Schluss zu, dass sie sich verbergen oder verstecken müssten?

Sehr geehrte Mitmenschen,
Sehen Sie diese Vorgehensweise nicht im Ansatz etwas eigenartig? Warum haben Polizisten offensichtlich Angst, sich erkennen zu geben.
Im Rahmen eines Unternehmens kommt doch auch niemand auf die Idee, dass der Sachbearbeiter einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer andern Firma unterzeichnet. Dies macht, um haftungstechnische Rechtskraft zu entfalten, der Geschäftsführer oder der Prokurist.
Das DPHW möchte darauf hinweisen, dass es doch grundsätzlich kein Problem darstellen sollte, dass Urkunden ordnungsgemäß unterschrieben sind und dass Polizisten sich normgerecht der Bevölkerung gegenüber ausweisen. Denn dafür gibt es doch schließlich die gesetzlichen Regelungen, oder?

Pressestelle des DPHW

13 Kommentare zu “DPHW – Presseerklärung des DPHW zum Vorgang in Petersroda vom 19.12.2012

  1. Was lesen Wir im Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes :

    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
    haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Also stehen Wir , Der Souverän auf und wehren uns !!!

  2. Ich denke für dich gilt das GG nicht?Dann wird dich auch wenig Interessieren was da steht, aber diejenigen welche das GG anerkennen dürfen Leuten wie dir auf die Füße treten.

  3. Und dieses legitime Verfassungsorgan hat mit dem GG einen Schutz eingerichtet auch gegen solche Leute wie euch welche eben diese Verfassung als ungültig ansehen unt trotzdem daraus zitieren und sich deren Artikel zu nutze machen wollen für ihren versuch die Verfassungsmäsige Ordnung zu beseitigen. Es wird euch nicht gelingen denn man schützt das Volk vor euch!

    • Legitimes Verfassungsorgan Deutschlands? Keine Ahnung was Sie eingenommen haben. Zum 1. haben wir keine gewählten Volksvertreter (Vergl.Art.38GG und ungültiges Wahlgesetz), zum 2. haben wir keine Verfassung (Vergl.Art.146GG), 3. haben wir die Möglichkeit (Vergl. Art.20GG).
      Typisches Geschwurbel, aus dem Antireichsdeppenforum aka KRR-FAQ.NET aka Reichlings Blog.

      LG VNV

  4. Sicher haben wir legitime direkt gewählte Volksvertreter solltest du nicht durch das Wahlsystem steigen ist es dein Problem. Ihr habt gar nichts sondern der Staat hat die Pflicht gem Art. 20 .4 euch das Handwerk zu legen und auch jeder Bürger hat das recht gegen eure Machenschaften Anzeige zu erstatten oder dem entgegen zu wirken.

    Die von dir benannten Leute haben mehr im kopf als 1000 von euch das ist mal sicher und zum 3. wer die Verfassungsmäßige Ordnung nicht akzeptiert braucht sich auch darauf nicht zu berufen. Die einzigen die dumm Schwurbeln seid ihr selbst. Nun meine Frage hast du kein Gehirn oder hast du es dir weggeballert? Ach so noch was wir haben ein zum Teil Verfassungswidriges BWG die im Bezug auf § 6 dieses Gesetzes und das ist auch noch nie zur anwendung gekommen deswegen ist es auch Wurscht ob es VW ist oder nicht. Denn die bisherigen sind es gewesen. Dummkopf möchte ich dich nicht nennen du bist mir zu Billig als dass ich dir nen Namen zu weisen möchte.

    • Direkt gewählte Volksvertreter? Von was träumen Sie die Nacht? Laut Art. 38GG soll ich den Volksvertreter unmittelbar (direkt) wählen können.
      GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Komentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !

      Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze

      Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
      Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren!, mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen, sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
      Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

      Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz

      Unmittelbarkeit der Wahl

      Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.

      Die Realität:
      In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimten Wahlverfahren
      ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

      In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern Verfassungswidrig eine Partei, indem er seine Stimme Verfassungswidrig für eine Landesliste ab gibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.

      Tja, so sieht es aus, Sie bezahlter Forentroll!

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