Nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet
„Niemand kann mehr Rechte auf einen anderen übertragen, als er selbst hat“:
Römischer Rechtsgrundsatz nach Ulpian.
Nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet
„Niemand kann mehr Rechte auf einen anderen übertragen, als er selbst hat“:
Römischer Rechtsgrundsatz nach Ulpian.