Rechtspfleger und deren Rechts-„Geschäft“

Warum Rechtspfleger Beschlüsse ausfertigen dürfen.

Da sie ein Geschäft übernehmen.

Geschäft bezeichnet:

Laden (Geschäft), ein Lokal im Einzelhandel
Transaktion (Wirtschaft), eine gegenseitige Übertragung von Gütern und Dienstleistungen
jede Art von gewinnorientierter Tätigkeit, siehe Geschäftsbereich im süddeutschen Raum
das Gebäude, in dem sich ein Betrieb befindet — die „Betriebsstätte“

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