Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 18.06.2009 das
„Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“
beschlossen. Für die Umsetzung dieses Gesetzes sind umfassende
organisatorische und technische Vorbereitungen bei den Gerichten und Gerichtsvollziehern zu treffen,
so dass das Gesetz erst am 01.01.2013 in Kraft tritt.
Die beschlossene Reform soll den Gläubigern die Möglichkeit verschaffen,
bereits vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen umfangreiche Informationen über
den Schuldner und dessen Vermögen einzuholen, um dann entscheiden zu können, welcher Weg
eingeschlagen werden muss bzw. kann, um die bestehende Forderung zu realisieren.
Die Schwerpunkte der Reform sind:
– die Einholung einer Vermögensauskunft ohne vorherigen Sachpfändungsversuch
– die Anforderung von Fremdauskünften über das Schuldnervermögen
– die Modernisierung und Zentralisierung der Vermögensverzeichnisse
– die Modernisierung und Zentralisierung der Schuldnerverzeichnisse
– die Standardisierung der Vollstreckung durch Formularzwang
– die Förderung der gütlichen Einigung
Das komplette Anschreiben , das die Rechtsanwaltskanzlei mosler & hesse
an ihre Kunden versendet , könnt Ihr hier herunterladen : Neuerungen in der Zwangsvollstreckung ab 01.01.2013