Bei diesem Live-Mitschnitt einer sog. „Gerichtsverhandlung“ weiß man nicht so recht, wer eigentlich
de facto die Verhandlung führt. Über weite Strecken gibt hier der Hobby-RA mehr dem „Richter“
Belehrung im §§-Wesen als umgekehrt.
Letzterer wollte doch tatsächlich eine Verhandlung führen (und zwar ganz allein als einzige „Amtsperson“),
indem er über die Personalien und Staatsangehörigkeit des Bußgeldangeklagten geflissentlich hinweggehen
wollte – was aber doch ganz wesentlich ist, da alles Verhandeln danach obsolet ist.
Auf solch einen Kuhhandel bzw. Verfahrensmängel darf man sich gar nicht erst einlassen.
Da muß man voll und ganz auf Ablehnung des Robenträgers wegen Befangenheit und Nichtzuständigkeit setzen,
denn auch den Nachweis, ein gesetzlicher Richter zu sein, konnte der „Richter“ (natürlich!)
nicht erbringen – wie auch?
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Ist da noch was gekommen, oder war das Thema Bussgeld damit erledigt?