DPHW – „POLIZEI“ – nur ein Label?

Permanent wird von den Verwaltungsorganen der BRD versucht, ihr Exekutivorgan „POLIZEI“ als „rechtsstaatlich“ und „mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“

darzustellen – nach dem Motto:

Wo POLIZEI drauf steht ist auch POLIZEI drin.

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden sich unter der Registriernummer 30243782 folgende Angaben:

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Unter der Registriernummer 30094231 finden sich folgende Angaben:

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Inhaber dieser Wort- und auch der Word-Bildmarke ist der Freistaat Bayern, vertreten durch dessen Staatsminister des Innern, 80539 München.

Daraus folgt, daß die Wortmarke POLIZEI“ ausschließlich in Bayern geschützt ist. Und zwar in den Nutzerklassen “Registerkassen, Papier, Datendienste und Brillen”.

Jeder, der das Wort POLIZEI zu anderen Zwecken als im Zusammenhang mit Registerkassen, Papier, Datendienste und Brillen benutzt, begeht also keine Verletzung von Marken- und Patentrechten und auch keine „Amtsanmaßung“. Wenn jemand zum Beispiel an seinem Brillenbügel den Schriftzug POLIZEI trägt und diese Person kein ausgebildeter Polizist ist, so begeht diese Person eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes.

Die Verwendung der o. g. Wort-Bildmarke durch Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ist nur als Wort-Bildmarke, und auch wieder nur in Bayern, markenrechtlich geschützt.

Das heißt: Nur wenn in Bayern jemand an der Uniform das bayrische Landeswappen trägt, welches in diesem Wappen den Namenszug POLIZEI beinhaltet, kann Bezug nehmend auf die geschützte Wort-Bildmarke Aufgaben der Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ausführen. Nur wenn jemand in Bayern mit diesem Landeswappen und dem darin enthaltenen Namenszug POLIZEI als “Nichtpolizei” auftreten und Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ausführen würde, wäre das Marken- und Patentrecht verletzt.

Da das DPHW ein anderes Logo als das bayrische Landeswappen an der Jacke trägt, begehen wir keine “Amtsanmaßung”/ Verletzung von Marken- und Patentrecht, denn die Nutzung der Wortmarke (Registerkassen, E-Mail-Datendienste, Papier, Brillen) ist nicht gleichzusetzen mit der Nutzung der Wort-Bildmarke (Ermittlungs- und Sicherheitsdienste, Registerkassen, Papier, E-Mail-Datendienste, Brillen) Wenn dem so wäre, dann würde jeder bundesweite Polizist außerhalb Bayerns, welcher ein anderes Landeswappen, als das Bayrische Wappen an der Uniform trägt, eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes begehen.

Wie war das noch mal: Wo POLIZEI drauf steht ist auch POLIZEI drin?

5 Kommentare zu “DPHW – „POLIZEI“ – nur ein Label?

  1. Pingback: DPHW – „POLIZEI“ – nur ein Label? | Eisenblatt

  2. Dieser Artikel ist ein Paradebeispiel für gefährliches Halbwissen.
    Bitte das MarkenG zur Hand nehmen und das Wesen und die Bedeutung von Marken mal nachrecherchieren.

    Dann bitte nochmal über das hier geschriebene nachdenken.

    Bin auch ein Freund des „nicht alles glauben was einem gesagt wird“ nur die hier gezogenen Schlussfolgerungen aus einem Markeneintrag der Polizei ist blanker Käse!

    Wenn man die Menschen aufklären will, nimmt man sich der Verantwortung an, dies auch mit der notwendigen Sachkenntnis zu tun. Diese vermisse ich hier gänzlich!!

  3. Pingback: DPHW – „POLIZEI“ – nur ein Label? | matthias331

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