DPHW – Presseerklärung zum gestrigen Großeinsatz der Polizei

Nun ist es also so weit: Nachdem in den letzten Monaten eine beispiellose Propaganda die Mitglieder des DPHW als „rechtsradikal“, „gewaltbereit“ und „den Reichsbürgen zugehörig“ diffamiert hat, wurden nun Wohnungen durchsucht, Computer und Handys beschlagnahmt und Vernehmungen durchgeführt. Und das alles unter dem Deckmantel „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Nun dürfte auch jedem klar sein, warum man das DPHW bisher immer in die „rechte Ecke“ geschoben hat; nämlich genau deshalb, um das jetzige Vorgehen rechtfertigen zu können!

Doch was genau ist dran an solch schweren Vorwürfen? Das Strafgesetzbuch legt in § 129 fest, was genau die Voraussetzungen der Bildung einer kriminellen Vereinigung sind: nämlich der Vorsatz, Straftaten begehen zu wollen. Und nun kann doch wirklich niemand glauben, dass die Mitglieder des DPHW sich zusammen gefunden haben, um genau das zu tun. Da ehemalige Polizisten, Mitglieder der Polizeigewerkschaft, Unternehmer und rechtschaffende Menschen aus allen Bevölkerungsschichten Mitglieder des DPHW sind, ist dieser Vorwurf geradezu absurd. Sollte eine unbefangene Untersuchung seitens der Staatsanwaltschaft stattfinden, dann wird sich genau das auch herausstellen. Die Aussagen von Innenminister Markus Ulbig (CDU) zeigen aber deutlich, dass es hier einen politischen Auftrag gibt, unliebsame Bürger, die auf die Einhaltung von Recht und Gesetz bestehen, aus dem Verkehr zu ziehen und andere davon abzuhalten! Denn wir sagen es nochmal ganz klar: Das DPHW steht dafür, dass die Gesetze im Land eingehalten werden, dass Gerichtsvollzieher nur mit rechtsgültigen und unterschriebenen Vollstreckungsaufträgen und Titeln Zwangsmaßnahmen durchführen dürfen, dass nur mit vom Richter unterschriebenen Durchsuchungsbeschlüssen Privatgrundstücke betreten werden dürfen und dass letztlich zu prüfen ist, ob jemand die Verantwortung für solche Maßnahmen übernimmt!

Bei sämtlichen Einsätzen des DPHW wurden Rechtsverletzungen festgestellt, da eben diese wichtigen Unterschriften fehlten! Was sagt das nun über das Rechtssystem in der BRD aus, was über das DPHW? Kann es nicht vielleicht sein, dass man hier nun einfach die Tatsachen vertauscht und diejenigen, die auf Rechtsverletzungen hinweisen kriminalisiert um dann in gewohnter Manier so weiter verfahren zu können?!

Das DPHW und seine Mitglieder haben sich jedenfalls nichts vorzuwerfen, da sie sich nicht auf ominöse „Reichsgesetze“ berufen, wie ihnen immer vorgeworfen wird, sondern nur auf das derzeitig gültige Recht innerhalb BGB, StGB, ZPO und StPO. Daher rufen wir unsere Mitbürger nun auf, die Augen aufzumachen und hinzusehen, was in diesem Land gerade passiert! Es geht auch um IHRE Rechte, die morgen vielleicht auch nichts mehr zählen!

Unterstützen sie unsere Gemeinschaft und engagieren sie sich für das RECHT, damit dieses in unserem Land nicht völlig untergeht. Schließen möchte ich in diesem Zusammenhang mit den Worten Pastor Niemöllers, die mahnend dazu aufrufen, hinzusehen:

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Juden holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestierte.“

H. Fröhner

Pressesprecher des DPHW

pressesprecher@dphw.de

12 Kommentare zu “DPHW – Presseerklärung zum gestrigen Großeinsatz der Polizei

  1. Komisch, noch gar nicht so lange her und die Truppe wollte von den oben genannten Prozessordnungen und Gesetzesbüchern gar nichts wissen, da sie u.a. keinen Geltungsbereich hätten. Man erinnere sich auch des Schreibens von Herrn Schöne (als er noch Angst hatte).
    Für Recht und Toleranz werben, aber gesprochenes Recht pardous konterkarieren – das bedarf keiner weiteren Worte. In der Niederlage kann und darf man durchaus Größe beweisen.
    Überzeugt bin ich natürlich davon, dass hierauf explizit dargelegt werden wird, wie falsch ich doch liege.

      • „…
        Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

        „… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
        Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

        Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
        1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
        § 1 (aufgehoben)…“

        „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
        Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

        Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
        Richtig!
        Der Geltungsbereich.

        In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
        Ist das ein wichtiger Umstand?

        Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
        „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

        Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
        (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
        „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

        Welches Gesetz gilt dann nun?

        Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
        …“

        Quelle: http://www.natuerlicheperson.de/downloads/244-polizeigewerkschaft-sachsen-volker-schoene

        Wer hat nochmal das DPHW u.a. gegründet? Mit welchen Argumenten beschafft man sich diese „Ausweise“, wie besagter Herr einen besitzt?

        Zudem kann nicht von „wir“ die Rede sein, da ich als Autor allein für das Geschriebene stehe.

        Wie gesagt, mal Größe beweisen.

      • Ach so macht man das. Unliebsame bzw. unwiderlegbare Argumente werden einfach rausgenommen.
        Das ist so erbärmlich.

    • Was sie hier niederschreiben, klingt nach bewußter Falschinformation. Sie wären besser im Antireichsdeppenforum aufgehoben. Dort sind Lügen und Falschinformationen an der Tagesordnung.

      LG Katja

  2. Pingback: DPHW – Presseerklärung zum gestrigen Großeinsatz der Polizei | Bedenklich

  3. Ich belasse es bei beiden.
    Schön(e) finde ich, wie die Revolution kurz bevor steht (O-Ton Schöne vor einigen Monaten) und in Altenburg letzte Nacht tatsächlich 12 (zwölf!!!) Revolutionäre zusammen fanden. Der Strick, den Schöne vor 3 Tagen erwähnte, wäre jetzt zu nutzen.

  4. Respekt ! Endlich einmal eine Vereinigung die
    rational, logisch und verstaendlich ins Argumentativ geht und auf das sonst uebliche Esoterikbeiwerk a la Kondenzstreifenverschwoerung etc. verzichtet.Es ist auch ermuedend und informativ wenig transportabel staendig mit Reichsparagraphen zu jonglieren! Jede Botschaft die eine 1/2 Din a4 Seite ueberschreitet kommt nicht an…sie ist vom Leser unrezitierbar unf damit „genullt“. Weiterhin viel Erfolg..
    Awaiting…Eddy Edmund…

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