Fall Mollath : Augsburger Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat entschieden, dass sie keine Ermittlungen gegen
Dr. Klaus Leipziger und Amtsrichter E. einleiten wird. Gegen Leipziger und Amtsrichter E.
hatte Rechtsanwalt Gerhard Strate, der Mollath vertritt, am 4. Januar eine Strafanzeige
wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gestellt.

Strate, der für das Wiederaufnahmeverfahren zuständig ist, ist der Überzeugung, dass
die Anordnungen zur Unterbringung von Gustl Mollath eindeutig den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts widersprachen und damit verfassungswidrig seien.

Im Februar 2005 war Gustl Mollath von Polizisten noch vor dem Gerichtsurteil in die forensische
Psychiatrie in Bayreuth gebracht worden – und das gegen seinen Willen. Dabei soll es zu einer
Beobachtung von Mollath rund um die Uhr gekommen sein. Die Augsburger Staatsanwalts will nun nach
„Prüfung“ der Strafanzeige zu dem Ergebnis gekommen sein, dass keine „keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen“ gefunden wurde.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

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