Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394), der Linksfraktion (17/12482)
und der SPD (17/12519) abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge
von Vorgaben der EU zu verhindern. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag
zu den Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von Kommunen und zur interkommunalen
Zusammenarbeit zu stoppen oder weitreichende Ausnahmen zu erwirken.
Ihren Antrag lehnten in namentlicher Abstimmung 291 Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht Enthaltungen zu.
Die Linke hatte ebenfalls die Ablehnung des Richtlinienvorschlags verlangt. Auch sollten alle Versuche abgewehrt
werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung
führen können. In namentlicher Abstimmungvotierten 299 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 122 befürworteten ihn,
es gab 124 Enthaltungen.
Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung aufgefordert, sich der Auffassung des
Bundesrates anzuschließen, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe
und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich
auf einen „Dritten“ übertragen, zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen.
Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen, was aus Sicht der SPD eine
„weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft“ zur Folge hätte.
Quelle : bundestag.de

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