Menschenjagd Teil II durch die BRD
Neben dem skandalösen Fall des Gustl Mollath (Menschenjagd Teil I) ein weiteres Paradebeispiel, wie die Justiz korrupte willfährige Psychiater einsetzt, um ihre eigenen Verbrechen oder die ihrer Weisungsgeber wie Politiker etc. zu vertuschen über die Psychiatrisierung, etwas überspitzt oder doch eigentlich nicht dargestellt:
Also Menschenjagd Teil II:
Ein ähnlich einem noch mit Klarnamen zu benennenden Amtsgerichtsdirektor gestrickter Kollege bekommt mit, dass an seinem „Gericht“ ein Strafverfahren geführt wird wegen Beleidigung. Angeklagt ist ein weitläufiger Nachbar, mit dem er sich früher mal um das Recht an einem Parkplatz am Straßenrand gestritten hatte und klein beigeben musste. Nun sieht er seine Chance gekommen: Er nimmt eine Seite des paginierten umfänglichen Verhandlungsprotokolls, auf dem festgehalten ist, dass der Angeklagte zugibt: „Kloa hab i gsagt, dass er mi am Aosch lecka kunnt“:
Der beflissene Kollege des noch mit Klarnamen zu benennenden Amtsgerichtsdirektors sieht darin sofort klare Anhaltspunkte für querulatorische Rechthaberei, die mittlerweile auch vor Beleidigungen nicht mehr haltmacht sowie psychopathogene Züge und noch allerhand Geschwurbel. Er schickt die Protokollseite mit dem gleichen final formulierten Begutachtungsauftrag an die „Immer zu Diensten-Abteilung für psychiotische Erfindungen“ der Mau-Mau-Universität von Schilda, deren eifrigen und geschäftstüchtigen Oberguru Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil ist. Beide stehen schon seit langem in einträglicher Geschäftsverbindung und kennen sich daher gut.
Schließlich sonnt der Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil sich in der psychiotischen Szene in dem Ruf wie Donnerhall einer Koryphäe und geschäftstüchtig ist er auch. Und wie er sich die Hände reibt, dass in den letzten Jahren von den sog. „Gerichten“ viel mehr Sensibilität für die Bedürfnisse der psychiotischen Wissensch… äh Wirtschaft entwickelt wird.
Ob das wohl an der zunehmenden Verarmung im Land liegt oder einfach die Justiz sich blendend fort bildet (von den Rechtsgrundlagen Anm. d. Verf.) und genauer hinschaut, fragt sich die geschäftstüchtige Koryphäe in den wenigen lichten Momenten ihrer Gewissensvernebelung zwischen 2 Explorationsterminen von untergebrachten Justizopfern? Hm leider, der Termindruck durch die vielen Beauftragungen seitens der Justiz lassen da eine Vertiefung derzeit nicht zu.
Sein Ruf, die vielen Verdienste für die Wissenschaft, sein wohlklingender Titelzierat und das internationale Ansehen der „Immer zu Diensten-Abteilung für psychiotische Erfindungen“ der Mau-Mau-Universität von Schilda bewirken automatisch eine Aufwertung des Inhalts seiner Ergüsse, ja ersetzen ihn zuweilen. Er muß manchmal selber schmunzeln, wie sich diese Komponenten alle zu einer selbstlegitimierenden Spirale aufbauschen.
Willfährig und beflissen macht er sich und seine selbstbewusste Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt an die Erledigung des Auftrags, klar Standardprocedere wie immer:
Kurzes Anschreiben an das nichtsahnende Opfer mit Terminsmitteilung im Befehlston. Vom Donner gerührt entfährt dem Betroffenen bei Öffnung des Liebesbriefs gleich die nächste Beleidigung ungefähr: „Ja, de könna mi aber gscheit!“ Nun gut, es hört halt niemand.
Er reißt sich zusammen und verlangt einen schriftlichen Auftrag nachgewiesen zu bekommen. Statt diesem erhält er ein noch pampigeres Aufforderungsschreiben von Frau Dr. SS. Holzzuschnitt, das er bestimmt aber deutlich beantwortet. Den Legitimationsnachweis erhält er gleichwohl nicht.
Kurze Zeit darauf erreicht ihn ein pomadig gehaltenes Erklärungsschreiben seines damaligen Parkplatzwidersachers, der es offenbar wegen seiner charakterlichen Vorzüge in der Justiz zu was (Amtsgerichtsdirektor) gebracht hat. Er denkt sich lediglich: „Der ko mi a moi erst recht!“ und ignoriert es.
Er hört auch nichts mehr, bis er dann von seiner örtlich sich zuständig fühlenden Gerichtsklitsche Abteilung Sonderbetreuung angeschrieben wird und nicht schlecht staunt. Es scheint ein sog. Psychiatrisches Gutachten über ihn von besagten Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil und seiner Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt zu geben, das ihm tatsächlich einige Anzeichen von Ungleichgewicht zugunsten Rechtshabens bescheinigt, die Konstatierung eines Umfallens aufgrund fehlenden Ausgleichs durch Linkshaben aber in Ermangelung eines persönlichen Eindrucks sich noch nicht sicher zu diagnostizieren traut.
Der Betroffene, der für die Freiheit der Menschen und der seinen in concreto auch für eine extensive Anwendung der Meinungsfreiheit lautstark eintritt, wundert sich nur noch über die immer zahlreicher und größer wuchernden Sumpfblüten der Justiz, offenbar ein verlandender Odelteich mit ihren willfährigen Helfershelfern aus der psychiotischen Wissenscha ……. mèrde! ääh…. Wirtschaft.
Als er dann aber über die Gerichtsklitsche Abt. Sonderbetreuung das sog. Gutachten (besser Schlechtachten) erhält, versteht er die Welt überhaupt nicht mehr. Nicht nur, dass er nicht versteht, wie man ohne nachgewiesene Legitimation und vorallem ohne sein Einverständnis quasi über seinen Kopf hinweg über ihn ein Schlechtachten macht, also ohne ihn eigentlich zu kennen, aus seiner Sicht Datenkriminalität und allerschwerste Form von Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung, aber dann auch noch wie.
Gleichwohl, der Parkplatzwidersacher als Urheber der Schweinerei vertrödelt keine Sekunde, mit der Steilvorlage seines Helfershelfers zur Ruf- und Vermögensschädigung des Betroffenen zu schreiten. .
Nach Durchsicht des Schlechtachtens stellt der Betroffene fest, dass sein Parkplatzwidersacher auf einer Gutachtenerstellung nach sog. Aktenlage bestanden hat und zu diesem Behuf der „Immer zu Diensten-Abteilung für psychiotische Erfindungen“ der Mau-Mau-Universität von Schilda zu Händen von Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil und seiner Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt den sorgfältig ausgewählten Protokollausschnitt vorlegte. Er hatte noch auf die formale Gestaltung des Protokolls Seiteneinteilung im Sinne seines Vorhabens Einfluß genommen.
Die Schlechtachtenersteller hatten nur kurz gestutzt, na ja nur eine paginierte Seite, quasi Textauszug ohne ersichtlichen Anfang und Ende. Da muß es ja wohl noch was geben! Die aufkeimenden Bedenken waren angesichts der langjährigen und einbringlichen Geschäftsbeziehung schnell vom Tisch gewischt. Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil und seine Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt konnten sich ja auf die selbstlegitimierende Spirale Ihres Geschwurbels iVm. den sonstigen überreichlichen Attributen öffentlicher Anerkennung verlassen. Hauptsache, es klingt gut!
Tja, und Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil und seine Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt entblödeten sich doch nicht tatsächlich und schwurbelten auf der Grundlage dieses bewussten Ausschnitts ein sich psychiotisches Gutachten schimpfendes Elaborat zusammen, in dem sie sich angesichts des sehr dünnen Aktenmaterials auch noch über die „teilweise witzige und dann doch ins teilweise Aggressive“ wechselnde Tonlage der Äußerung ausließen. Dies obwohl die übersandte Protokollseite über die Tonlage der Äußerung keine Feststellungen enthielt, ein Tonbandmitschnitt (natürlich) nicht mitgeliefert war und sie auch über die Ausbildung zum Toningenieur oder Phonetiker nicht verfügen.
Hätte das in Verkümmerung befindliche Gewissen des Prof. Dr. Dr. und noch mal Dr. Nero Nekrophil und seiner Assistentin Dr. SS. Holzzuschnitt noch die Restkräfte für einen saftigen merkbaren Tritt in den Arsch ihrer leiblichen Hülle gehabt, so hätten die beiden Nebelkerzen der psychiotischen Wissensch.. äh… fuck!… Wirtschaft als unabdingbare Grundlage für eine Gutachtenerstellung sich zumindest das Protokoll des betreffenden Strafverfahrens im Ganzen bzw, gleich die ganze Akte angefordert.
Sie hätten dann allein aus dem Protokoll, soweit es nicht wie gerne üblich ohnehin gefälscht wurde, ersehen, dass der Angeklagte aus seiner Urheberschaft der ihm zur Last gelegten Äußerung in den zwei Verhandlungstagen nie einen Hehl gemacht hatte. Zahlreiche Zeugen konnten jedoch belegen, dass der letztlich sich beleidigt Fühlende und Anzeigeerstatter den Angeklagten im Vorlauf mit buchstäblich allen Mitteln hat versucht, zu einer Tätlichkeit zu provozieren, Beschimpfungen und Anrempeln inbegriffen.
Ja selbst sie, auch noch als juristische Laien hätten dann erkannt, dass jeder andere dem unsäglichen Provokateur schon längst eine betoniert gehabt hätte. Sie wären beeindruckt gewesen von der Besonnenheit des Betroffenen. Sie hätten in ihrem Gutachten sodann festgestellt,
hey, ist deeer Typ ausgeglichen!
Der Betroffene befindet sich derzeit in der Berufung, weil die Gerichtssimulation ihn gleichwohl schuldig gesprochen hat, indem sie kurzerhand die Entlastungszeugen als im Urteil zu würdigen vergessen hat, was wiederum auf einer Weisung des besagten Amtsgerichtsdirektors an der vorgeschützten richterlichen Unabhängigkeit vorbei beruhte.
So oder so ähnlich könnte es sich in den Gerichtssimulationen in Erding oder Landshut zugetragen haben.
Apropos: Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind – derzeit jedenfalls noch – lediglich zufällig und nicht beabsichtigt.
Wer die Auflösung des dahinter stehenden wirklichen Falles oder der vielen dahinter stehenden Fälle erleben möchte, nimmt zahlreich an der Verhandlung vor dem AG Erding am 16.04.2013 ab 13 Uhr gegen den Verfasser teil. Prozeßbeobachter aus den der Psychiatrie kritisch gegenüberstehenden Kreisen sind willkommen und werden eben einen Paradefall erleben.
Es handelt sich um ein sehr bemerkenswertes Strafverfahren am AG Erding, bei dem es schon in 2010 drei Verhandlungstage gegeben hat, ohne daß irgendein richterlicher Täter auf die Idee gekommen ist, an der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit des Verfassers, einem Anwalt zu zweifeln. Der Verfasser ist dort nach schon bereits sehr fragwürdiger Beweiserhebung verurteilt gewesen. Schriftliche Urteilsgründe sind ausgeblieben, weil die Richterin drei Tage nach dem mündlich verkündeten Urteil sich mit schwerer Krebserkrankung vom Dienst verabschiedete. Scheinbar straft Gott auch die eine oder andere große Sünde sofort.
Die Verurteilung des Verfassers war von vorneherein bereits justizintern so feststehend ausgemacht, dass die sog. Staatsanwaltschaft Landshut bereits während der laufenden Beweisaufnahme des obigen Ausgangsfalls einen erkannt keinem Straftatbestand unterliegenden Sachverhalt wegen eines Vorwurfs der Urkundenfälschung nach § 154 I StPO eingestellt hatte (was besagt, es handele sich gesichert um eine Straftat), weil der Verfasser bereits wegen einer anderen Tat rechtskräftig verurteilt ist. Der Verfasser ist bis heute nirgendwo wegen irgendeiner Tat rechtskräftig verurteilt.
Die Akte enthält zeitnah nach der Urteilsverkündung die Feststellung der sog. Staatsanwaltschaft Landshut, dass mit schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr zu rechnen ist. Fehlende schriftliche Urteilsgründe stellen einen absoluten Revisionsgrund dar § 338 Nr. 7 StPO. Ca. 10 Monate später (April 2011) enthält die Akte jedoch eine handschriftliche Mitteilung, dass sich diese totkranke Richterin für fit erklärt, teilweise wieder Dienst zu tun. Mit Interview vom 08.05.2011 gegenüber SZ-online beklagte sich der AG-Direktor Erding Peter Boie über die unzureichende Besetzung seiner Gerichtsklitsche mit Richterstellen und begründete dies u.a. mit dem Ausfall der dauererkrankten Richterin von Boenninghausen-Budberg. Auf sonach sehr wundersame Weise tauchten dann ca. 10,5 Monate nach der mündlichen Urteilsverkündung angeblich von dieser Richterin stammende schriftliche Urteilsgründe in der Akte auf, die nur den Zweck erfüllen sollten, den absoluten Revisionsgrund und damit den sicheren Revisionserfolg zu vereiteln.
Anfang Juli 2011 verstarb diese Richterin an ihrer Krebserkrankung. Die Revision führte zur Aufhebung dieses manipulierten Urteils. Hier besteht der greifbare Verdacht, dass diese Richterin sicher keine Urteilsgründe mehr abgesetzt haben kann.
Die sog,. Staatsanwaltschaft Landshut hat davor bereits wiederholt versucht, einen sog. Deal mit dem Verfasser hinzubekommen mit u.a. dem Angebot drastischer Reduzierung der Tagessätze. Deals über Recht oder Unrecht sind jedoch unmoralisch. Der Verfasser als Rechtsanwalt hat hier keine Straftat begangen.
Also zurück am AG Erding wurde dieses in mehrfacher Hinsicht bereits mißbrauchte, ohnehin künstlich inszenierte Strafverfahren nochmal so richtig zweckentfremdet, indem nach genau 30 Minuten Verhandlungszeit am 20.01.2012 die Stellung eines ersten sehr gut begründeten Antrags auf Aussetzung und Vorlage an das BverfG nach Art. 100 GG mit einem Beschluß der Gerichtssimulation gekontert wurde mit der Anordnung der psychiatrischen Untersuchung wegen angeblichen Zweifeln an der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit des Verfassers. Die Gerichtsklitsche begründete den Beschluß wegen des in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindrucks vom angeblich formal nicht angemessenen Auftreten des Verfassers und aufgrund seiner vorab eingereichten Schriftsätze. Der Verfasser hat sich jedoch nicht auffällig verhalten und keine Schriftsätze vorab eingereicht.
Begutachtet soll er nun werden durch – wen wunderst’s – genau den willfährigen Psychiater, der auf Betreiben des AG-Direktors Landshut am 09.11.2011 ein voreingenommenes Schlechtachten anhand einer Vorauswahl einiger weniger Schriftsätze und gegen seine eigenen veröffentlichten Grundsätze wissenschaftlicher Standards angefertigt hat. Der AG-Direktor Landshut wünscht eine – zumindest partielle – Geschäftsunfähigkeit und damit auch Prozeßunfähigkeit des Verfassers attestiert zu erhalten, um damit eine sehr unbequeme Klage des Verfassers elegant ablegen zu können.
Der Verfasser verweigert sich aber jeder Mitwirkung an diesen Verbrechen, weshalb es am 16.04.2013 darum geht, durch diesen Schlechtachter als künstlich ins Spiel gebrachten sachverständigen Zeugen beurteilen zu lassen, ob der Verfasser zur Beobachtung untergebracht werden soll.
Daher wird um sehr viele Prozeßbeobachter gebeten, um auch für die längst überfällige Freilassung des unschuldig verfolgten Gustl Mollath öffentlich aufzeigen zu können, dass es sich bei ihm keineswegs um einen Einzelfall von versehentlichen (ächz!) Fehlverhalten der Justiz handelt, sondern um systematische Menschenjagd von kritischen und dem bis ins Mark korrupten System gefährlichen Wahrheitssuchern durch diese Justiz.
Daher habe ich mich dazu entschlossen, mit allen Konsequenzen in die Öffentlichkeit zu gehen, weil es illusorisch ist, in diesem System tatsächliche Rechtsprechung zu erwarten und um eben dem unschuldig verfolgten Gustl Mollath zur Freilassung Hilfestellung zu leisten.
Dies ist daher nur der Anfang!!
Danach ab 16.00 Uhr schließt sich noch ein Strafverfahren gegen den Verfasser an wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Diese, 4 Polizisten wollten ihn einer psychiatrischen Begutachtung bei einem Landgerichtsarzt zuführen, weil ein Strafrichter am Amtsgericht München in einem durch den Präsidenten des OLG München angestrengten Beleidigungsverfahren gegen den Verfasser auf den gleichen Dreh kam: Durch Psychiatrisierung die ordentliche Aufklärung der Angemessenheit anwaltlicher Äußerungen gegenüber einigen OLG-Richtern anhand der von schwerwiegendsten richterlichen Straftaten nur so strotzenden Akten zu hintertreiben.
Dabei hatte der Verfasser als Rechtsanwalt doch nur nach unsäglichen Rechtsbeugungen, die auf hochverräterische Betätigung derselben schließen ließen, und weiteren zapfigen Straftaten in einem letzten Befangenheitsantrag formuliert: „Sie sind doch kriminell!. Wieviel wurde bezahlt?“
Also, doch eigentlich:
Nichts Neues im Westen!
SHOWDOWN in der Gerichtsklitsche
AMTSGERICHT ERDING
16.04.2013 ab 13.00 Uhr
in einem weiteren
sumpfblütenüberreichen Odelteich der Justiz
Für unser aller Freiheit!
Peter Putzhammer
Rechtsanwalt vorbehaltlich
abgeschlossener Statusprüfung
derzeit vorsorglich a.D.
