Freitag den 31.05.2013 um 10:15 Uhr Sitzungssaal N1.15 Hauptgebäude Rossbachstr. 6 01008 Dresden
Prozessbeobachter in Dresden gesucht Es geht um das Meldegesetz §§ 1, 5 Ausweispflicht.
Geladener lehnt Ausweis der BR ab wegen falsch eingetragener Daten.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=32 § 9 Ausstellung des Ausweises: „(3) In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Person des Antragstellers und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind. Die Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freiwillig. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Sie hat bei Beantragung schriftlich zu erklären, ob ihre Fingerabdrücke im Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert werden sollen. Entscheidet sich die antragstellende Person gegen die Aufnahme der Fingerabdrücke, so dürfen ihr daraus keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen mit der Ausnahme, dass Verfahren zur Identitätsprüfung mit Fingerabdruckvergleich nicht genutzt werden können. Die antragstellende Person ist hierüber und über die Freiwilligkeit der Aufnahme der Fingerabdrücke schriftlich zu informieren. Soweit in den Personalausweis Fingerabdrücke aufzunehmen sind, sind diese der antragstellenden Person abzunehmen und nach Maßgabe von § 5 Abs. 9 elektronisch zu erfassen. Fingerabdrücke von Kindern sind nicht abzunehmen, solange die Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind.“ http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161504.htm Herliche Fiktion nun unterstellt man mir Falschangaben Nur weil ich einen Ausweis vom ICHR habe …

