Heute veröffentlichte Medienberichte zur 3. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom Bayerischen Landtag
in Sachen Gustl Mollath lassen aufhorchen: Zwei Richter und eine ehemalige Staatsanwältin mussten im
Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen, wobei sich ein Bild offenbarte, dass für die bayerische
Justiz alles andere als schmeichelhaft ist.
Ein Richter musste sein eigenwilliges Zeitverständnis rechtfertigen, eine Staatsanwältin hat eingestanden,
dass sie grundlegende Dokumente zum Fall Mollath nie gelesen hat, und der Richter, der damals für das Urteil,
das zur Einweisung von Gustl Mollaths verantwortlich war, nämlich Otto Brixner, erzählte von einem persönlichen
Schicksalsschlag, der mit die Ursache dafür gewesen sei, dass das Urteil handwerkliche Fehler enthalte.
Drei Jahre, von 2003 bis 2006, dauerte es, bis der Fall Mollath vom Amtsgericht Nürnberg zum Landgericht
wanderte, außerdem dauerte es, nachdem der Fall beim Amtsgericht dann für erledigt erklärt wurde, nochmal
über zwei Wochen, bis die Akte beim Landgericht eintraf.
Die Mitglieder des Ausschusses wollten vom ehemaligen Amtsrichter Armin Eberl wissen, warum die Bearbeitung
so viel Zeit in Anspruch genommen habe. Die erstaunliche Begründung: Ein Mitarbeiter des Richters habe sich
geweigert, seine Diktate zu verschriftlichen, er habe Probleme mit dem Maschinenschreiben gehabt, berichtet die SZ.
Außerdem habe es eine „Hölle an Belastungen“ gegeben, zitiert das Online-Portal den Richter.
Die Anwältin Gustl Mollaths, Erika-Lorenz-Löblein, sagte zu Telepolis, dass Eberl außerdem Kritik am Leiter
der forensischen Psychiatrie in Bayreuth geäußert habe, da Leipziger sich über vier Monate Zeit genommen
hatte und mehrfach zur Abgabe des Gutachtens von Eberl im Jahr 2005 angeschrieben werden musste.
Lorenz-Löblein führt weiter aus, dass Eberl aufgrund des langen Zeitraums, den Leipziger für die Erstellung
des Gutachtens in Anspruch genommen hatte, davon ausgegangen sei, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben war
und keine akute Gefahr von Mollath ausgehe. Dass drei Jahre eine lange Zeit sind für so ein Verfahren,
wollte Eberl nicht durchgehen lassen:
„‚Glatt unwahr‘ sei so eine Behauptung, das Verfahren sei zügig und ‚unter besonderer Berücksichtigung der
konkreten Umstände sogar sehr zügig‘ abgearbeitet worden“, schreibt Süddeutsche.de weiter.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis
Pingback: Fall Mollath: “Es ist nicht mein Urteil” | Bedenklich
Herr Mollath wurde offensichtlich weggesperrt und enteignet, weil er Herrschenden nicht in den Kram gepasst hat.
Ein Politiker dazu: „Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag“ (siehe http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html ). Im Fall Mollath kamen diverse Manipulationen vor. Die Herrn Mollath vorgeworfene Reifenstecherei wird gern zum Wegsperren erfunden. Wer Reifen zersticht würde auch auf Menschen einstechen (vgl. http://www.politaia.org/politik/deutschland/fall-mollath-weitere-hinweise-von-richter-i-r-rudolf-heindl/ ). Es sind noch andere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Amtsträger mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Weitere Fakten:
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten ( vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Erkenntnis eines Richters: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Unsere Gesellschaftsform ist eine Fehlkonstruktion, weil Verhaltensweisen der Herrschenden wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus wie z.B. die Selbstgefälligkeit der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ) und Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust an Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) nicht z.B. berücksichtigt wurden. Diese Verhaltensweisen sind auch nicht durch ‚Expertenschriften‘ wie das Grundgesetz, die „Verfassung des Freistaates Bayern“ oder die Gehörsrüge (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ) einfach verschwunden. Auch die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ war lediglich „heiße Luft“.
Was auf das Blatt Papier (z.B. Grundgesetz) geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge…. widerspricht (vgl. Lassalle über das Verfassungswesen, z.B. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm ). Gleiches gilt für obrigkeitsstaatliche Irrlehren und Propagandareden. Die Reaktion auf Missstände mit Machtmissbrauch ist nach meiner Auffassung wieder anderer Machtmissbrauch (Links- und Rechtsradikalismus).
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.