Jetzt ist der Fall Gustl Mollath voll in den Mainstream Medien angekommen.
Sehr schön , das senkt die Verunfallungs Gefahr für Gustl Mollath.
Der Fall Mollath | Die Story im Ersten
Seit mehr als sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der geschlossenen Psychiatrie.
Er hat alles verloren:
Sein Haus wurde zwangsversteigert, geblieben ist ihm nicht einmal ein Foto seiner Mutter.
„Ich hatte nicht einmal Punkte in Flensburg.
Plötzlich sind Sie der kriminelle Wahnsinnige“, beschreibt Gustl Mollath sein Schicksal.
Sein Fall beschäftigt seit Monaten Medien und besorgte Bürger.
Der schlimme Verdacht: Gustl Mollath wurde weggeschafft, um Steuersünder zu schützen.
Die Bundesrepublik Deutschland ein
Willkuer-Verbrecherregime.
Der Fall Rudolf Schmenger und Kollegen
ehemals Steuerfahnder in Hessen ist
aehnlich gelagert.
Diese Steuerfahnder waren bezueglich
Steuerhinterziehung bzw. deren Auf-
klaerung so Erfolgreich,
das man sie politisch aus dem Verkehr
gezogen wurden.
So ergeht es Gustl Ferdinand Mollath,
welcher durch politische Schergen,
Schreibtischtaeter welche sich als
Ecistenzmoerder betaetigen u.a.
die faschistoide bayrische Verbrecherjustiz
und ihre Helferin Frau M. als Ministerin
der Justiz in Bayern.
und das bei den EINDEUTIGEN Gesetzen…
Abgabenordnung – nie in Kraft getreten…
Verstoss gegen das Zitiergebot…. usw.!
DAS ist Gerechtigkeit der Bundesrepublik!
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Es bahnt sich ein weiterer Justizskandal in Bayern an.
Es kann demnach Jeden erwischen, auf Indizien, Vermutungen und Möglichkeiten als Mörder verurteilt zu werden. Dazu benötigt die Justiz keine Beweise mehr, so sieht es in diesem Fall aus und erschreckt jeden Unbeteiligten.
Es gilt nicht mehr „Im Zweifel für den Angeklagten“.
„Das Urteil ist ein Phantasieprodukt. Man kann kaum glauben, dass das von Juristen geschrieben ist.“
RA Ermin Briessmann, († 2010), zitiert in Thomas Darnstädt: „Der Richter und sein Opfer“ Vorsitzender Richter des sogenannten Staatsschutzsenats am Bayr. Obersten Landesgericht a.D., ehemaliges berufsrichterliches Mitglied des Bayr. Verfassungsgerichtshofs
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