Beate Merk – Endlich Rechtsstaat 2.0

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Den dazugehörigen Artikel findet Ihr hier :

Der Fall Mollath : Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet

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3 Kommentare zu “Beate Merk – Endlich Rechtsstaat 2.0

  1. Die Repräsentatin des Willkür-und Verbrecherregimes Deutschland stellv.
    im Nazi-Freistaat Bayern.
    Auch sollte der Fall des Rudolf Schmenger und seine Kollegen ehemals Steuerfahnder
    in Hessen nicht außeracht bleiben von wegen,Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat!

  2. Herrschende wollen Bürger arm machen (s. http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ), Kriminellen ihr ergaunertes belassen, Kritiker ächten, Heuchler fördern, eigene Vorteile, eigenen Machmissbrauch und Kumpanei pflegen ….. wer nicht mitmacht, wird geächtet (s. Snowden und Fahsel- http://stadtblatt-pforzheim.de/uberregional/kriminelle-juristen-ex-richter-kampft-gegen-eigene-zunft/#comment-174 ).
    Der Fall Mollath ist auch ein Beispiel dafür, was das Verhalten aus dem „Demokratieprinzip“ macht.

    Wir sollen u.a. glauben, dass Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert wird, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ) und somit nachteilige Verhaltensweisen der Herrschenden beseitigt sind. Das ist dann das „Demokratieprinzip“ bzw. „Rechtsstaatsprinzip“ mit „Rechtssicherheit“ und „Gewaltenteilung“. Wer nicht glaubt, dass Herrschende wie Justiz, Psychiatrie, Banken und nur das Beste für das Volk und nicht für sich und ihresgleichen wollen, wird oft als Querulant bzw. psychisch krank und nicht prozessfähig betrachtet, im Nationalsozialismus auch in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeitslager und Konzentrationslager verbracht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant ). Was früher zur Ausschaltung von Kritikern Schutzhaft hieß, heißt jetzt Sicherungsverwahrung, in der DDR hieß es Strafvollzug. Querulanz wird nach meinen Erfahrungen Rechtssuchenden auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt.
    Das Problem ist, dass die Verhaltensgesetze nicht berücksichtigt werden, weil diese mit den geschriebenen Gesetzen und den Rechtsmittelmöglichkeiten nicht übereinstimmen. Z.B. sind Richter und auch Psychiater (wie z.B. früher die Monarchen und die Inquisition) unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und verhalten sich auch so und zwar in erster Linie nach einem leider nur wenig beschriebenen Naturgesetz, nämlich dem Verhaltensgesetz. Dieses Gesetz wurde auch in unserer Gesellschaftsordnung nicht beachtet. Naturgesetze wie Verhaltensgesetze können nicht einfach mit erfundenen Gesetzen wie z.B. mit dem Grundgesetz aufgehoben werden, denn „…. was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht….“ (Ferdinand Lassalle 1862 über Verfassungswesen)- http://www.gewaltenteilung.de/lassalle.htm .
    Richter sind z.B. in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet (Wassermann, Kommentar zum Grundgesetz- http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Das Landgericht Bayreuth hat dementsprechend angeordnet, dass der seit über 7 Jahren zu Unrecht weggesperrte Gustl Mollath ( http://www.gustl-for-help.de/ ) bis zu einem weiteren Prüftermin im Juni 2014 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird ( http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landgericht-bayreuth-mollath-muss-in-psychiatrie-bleiben-12218980-l1.html ).
    Nach der Lebenserfahrung und auch nach der Verhaltensforschung werden z.B. Kritiker geächtet und Heuchler gefördert (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ). Menschen sind auch weiterhin zur Folter bereit (vgl. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/34842 und http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/stromstoss-experiment-so-leicht-werden-menschen-zu-folterknechten-a-597501.html ). Z.B. ist Herr Mollath ( http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath ) ein Beispiel für Folter in unserer Zeit. Er ist offensichtlich seit über 7 Jahren durch Rechtsbeugungen mit Verletzung rechtlichen Gehörs willkürlich weggesperrt, ihm wurde alles abgenommen und er wird z.B. offenbar mit nächtlichem Wecken gefoltert. Die USA mit dem Entführen und Wegsperren Unschuldiger z.B. in Guantanamo ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenlager_der_Guantanamo_Bay_Naval_Base ) und mit ihren weltweiten Datenausspähaktionen mit Computerhack-Aktionen sind nicht besser.
    Nach den Rechtsmittelmöglichkeiten werden Kritikern Rechte gewährt. Psychische Folter wie die Verletzung rechtlichen Gehörs ist theoretisch abgeschafft (vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22752/rechtliches-gehoer ). Übersehen wird, dass Verhaltensgesetze mehr Schlagkraft als erdachte Gesetze haben. Die Folge ist, dass versprochene Rechte einschließlich des Urrechts „rechtliches Gehör“ nicht gewährt werden. Ein Beispiel dazu:
    Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
    “Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. Ihr einziger Entlastungseffekt für das BVerfG besteht darin, dass die Instanzanwälte die 2-Wochenfrist des § 321a ZPO versäumen.” (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt). Ein weiterer Entlastungseffekt ist die Beschwerde- bzw. Strafgebühr, die der die Obrigkeit kritisierende Untertan in jedem Fall zu zahlen hat. Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie für die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat ungerechtfertigt an den Rechtssuchenden. Man kann diese Praxis auch als psychische Folter bezeichnen. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt nicht viel höher als bei der Anhörungsrüge, nämlich durch willkürliches Richterrecht im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Das Bundesverfassungsgericht ist eine Fehlkonstruktion, weil damit der Machtapparat über sich selbst richtet und sich dementsprechend das BVerfG für die Selbstgefälligkeit des Machtapparates einsetzt. Das BVerfG hat z.B. im Beschluss vom 30.4.2003 – 1 PBvU 1/02 – BVerfGE 107, 395 behauptet: „Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen“. Das ist Heuchelei, denn selbst die Bedingungen zum Bundesverfassungsgericht sind undurchschaubar und damit willkürlich.
    Tatsache ist: Das verfassungswidrige Richterrecht ist auf dem Vormarsch und untergräbt den Rechtsstaat systematisch (vgl. z-B. http://grundrechtepartei.de/Expertise%3A%C3%9Cberpositives_Richterrecht ).
    Unser Staatsmanagement propagiert z.B. früher im „Sozialismus“ der DDR den Rechtsstaat und tut so, als gebe es in seinen Reihen folgendes nicht:
    Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html , Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ).
    Das den Verhaltensgesetzen entsprechende Gruppenverhalten der Obrigkeiten darf man allerdings nicht behaupten. Die Äußerung „Justizkumpanei“ ist als üble Nachrede strafbar. Der Ehrenschutz der Richter hat Vorrang (vgl. http://www.streifler.de/ag-augsburg-3a–26uuml-3bble-nachrede–26sect-3b186-stgb-print5955.html ).Das Einlegen eines Rechtsmittels ist übrigens eine Kritik an der Obrigkeit, die in den meisten Fällen zur Ächtung des Kritikers führt. Mollath kritisierte den Richter Brixner dafür, ihm das Wort verboten zu haben. Er kritisierte außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie und forderte eine Verlegung in die Sicherheitsverwahrung in einem Gefängnis ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath ). Obrigkeiten wollen erfahrungsgemäß, dass Untertanen alles hinnehmen und sie nicht kritisieren. Offenbar hatte der Richter den Herrn Mollath das Wort verboten, weil Herr Mollath sich vom Richter nicht alles gefallen lassen wollte.
    Es sind neben dem Fall Mollath weitere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit wegen Widerspruch gegen die Obrigkeit durch konsequente Manipulation (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ . Nach einem Tweet über Justizministerin Merk bekam eine Münchner Professorin überraschend Besuch von der Polizei, offenbar wegen ihrer Kritik (vgl.
    http://www.welt.de/regionales/muenchen/article117060262/CSU-Frau-erhaelt-nach-Mollath-Tweet-Polizeibesuch.html ). Inzwischen läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Verteidiger des Herrn Mollath, mit dem Zweck, die Löschung von Dokumenten zu erreichen. Weitere Einzelheiten, z.B. für Jurastudenten unter http://www.strate.net/de/dokumentation/ .
    Die Feststellungen eines Ausländers: Pariah-Staat Deutschland missachtet
    internationale Rechtsnormen …. Deutschlands infantile Strafgesetze gegen ‚Beleidigung‘ … ( http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm ).
    Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist z.B. wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als das Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Damit lässt sich auch die Erfolgsquote nahe Null bei Verfassungsgerichten erklären.
    Weitere Folgen der freien Entfaltung des Egoismus der Oberschicht:
    Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ). Unsere Gesellschaftsordnung „is a Schmarrn“.
    Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf .
    Von zehn Rechtsbeugungen ist im Fall Mollath die Rede ( http://www.youtube.com/watch?v=8z99MO8uv2U ).
    Die bayerische Justiz schichtet ungerührt Fehler auf Fehler http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-zu-mollath-selbstgerechte-richter,1472602,23367952.html . Das konnte ich auch in Zivilverfahren gegen strafrechtlich milde verurteilte Rechtsbrecher und sogar gegen Darlehensnehmer beobachten. Ein Privatdarlehen braucht nach meinen Erfahrungen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Richter es nicht will.
    Tucholskys Aufruf gegen die Justiz in der Weimarer Republik scheint immer noch aktuell: „Reißt dieser Justiz die falsche Binde herunter!“
    Der Rechtsstaat ist nur Fiktion. Rechtsbrüche werden bis zum Justizministerium gedeckt (vgl. http://www.justice.getweb4all.com/unrechtsstaat.php ).
    Vielleicht liegt das an den von Experimenten bekannten Unterjochungsinteressen mit Gruppenverhalten?
    Ein Richter a.D. dazu: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Eine Gruppe von Geschädigten des Systems: Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ). In ärmeren Ländern protestieren Menschen gegen das egoistische Verhalten der Oberschicht. In Deutschland geht es den Massen offenbar noch zu gut.
    Es gibt eine Vielzahl mit justizkritischen Tatsachenberichten, man kann z.B. bei Google ungefähr 388.000 Ergebnisse unter „justiz kritische bücher“ finden.
    Gesellschaftsstrukturen und Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
    Besonders wäre die Zulassung von Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).

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